Dell lehnt Gewährleistung ab

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Dell lehnt Gewährleistung ab

Beitragvon danny » Mi 05 Okt, 2005 14:57

Habe ein defektes Dell Notebook bei dem wahrscheinlich die Festplatte kaputt ist. Gekauft habe ich es vor etwas mehr als einem Jahr auf Firmenrechnung und mit dem Standard 1 Jahres Abhol Reparaturservice.

Mit dem Hinweis das dieser einjährige Abhol Reparaturservice abgelaufen ist hat der Supportmitarbeiter am Telefon eine Reparatur oder Austausch abgelehnt. Auch mein Hinweis auf die zweijährige Gewährleistungsfrist konnte ihn nicht umstimmen.

Meine Frage ist nur was ist in so einem Fall mit der zweijährigen Gewährleistungsfrist ? Gilt die nur wenn man als Privatkunde ein Produkt kauft oder gilt für Festplatten allgemein eine verkürzte Frist so wie bei den Akkubatterien?
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Beitragvon hellbringer » Mi 05 Okt, 2005 15:11

gewährleistung gilt nur wenn das produkt von anfang an defekt war. da es aber erst nach 1 jahr passiert ist, fällt es unter die garantie.
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Beitragvon medice » Mi 05 Okt, 2005 15:19

Es würde auch der Nachweis genügen, dass irgendwas von Anfang an defekt war und nun nach etwa einem Jahr so geendet hat, dass es gar nicht mehr geht.
Ein Nachweis den ich nicht führen möchte ;)
Mfg
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Beitragvon jutta » Mi 05 Okt, 2005 15:19

> da es aber erst nach 1 jahr passiert ist,

das ist eben die frage: hatte die festplatte einen fabrikationsfehler, der dazu gefuehrt hat, dass sie jetzt kaputt gegangen ist oder ist sie aus einem anderen grund kaputt gegangen (zb weil sie ihm betrieb zu heftig bewegt wurde).
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Beitragvon lordpeng » Mi 05 Okt, 2005 15:28

>hatte die festplatte einen fabrikationsfehler
>oder ist sie aus einem anderen grund kaputt gegangen (zb weil sie ihm betrieb zu heftig bewegt wurde).

das nachzuweisen wird sich wohl für beide seiten als problem herausstellen, notebook festplatten sind zwar potentiell gefährdeter, aber wer schon mal versucht hat eine laufende festplatte mutwillig zu zerstören, wird wissen, dass die dinger um einiges mehr aushalten als man glauben würde ...

ich würde versuchen eine kulanzlösung anzustreben oder mal schauen ob vielleicht nicht sogar garantie seitens des festplatten-herstellers auf die platte besteht
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Beitragvon danny » Mi 05 Okt, 2005 16:11

Die Frage ob Dell jetzt wirklich in Gewährleistung treten muss ist eine Sache, ich will aber vorallem wissen ob unabhängig vom konkreten Fehler zumindest theoretisch ein Gewähleistungsanspruch besteht ?
Daher spielt es z.B. irgendeine Rolle das es ein Firmenkauf war oder hat eine Festplatte eine verkürzte Gewährleistungszeit?

Was Gewährleistung genau bedeutet und wer da wie in die Plicht genommen wird darüber weiß ich selber einigermaßen gut genug bescheid.
Verwunderlich ist eben, dass ich mit sonstigen Firmen (MediaMarkt, Gericom, Logitech,HP,...) im Rahmen der zweijährigen Frist nie Probleme hatte und immer alle Artikel anstandslos repariert oder ausgetauscht wurden. Daher die Frage ob der Fehler schon von Anfang an bestand usw. spielte dort gar nie eine Rolle.
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Beitragvon lordpeng » Mi 05 Okt, 2005 16:21

>Daher spielt es z.B. irgendeine Rolle das es ein Firmenkauf war oder hat eine Festplatte eine verkürzte Gewährleistungszeit?
wohl kaum, es sei denn die firma hätte irgendeinen service-vertrag

>dass ich mit sonstigen Firmen (MediaMarkt, Gericom, Logitech,HP,...)
das liegt vermutlich daran, dass viele hersteller in der EU auf ihre produkte ohnehin 2 jahre garantie geben (ist zwar häufig produkt-spezifisch, aber bei vielen consumer-produkten ist dies der fall)
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Beitragvon jutta » Mi 05 Okt, 2005 16:22

firmenkauf spielt insofern eine rolle, als bei unternehmen die gewaehrleistung vertraglich eingeschraenkt werden kann. dazu muesstest du den kaufvertrag und die agb anschauen.
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Beitragvon Charly » Mi 05 Okt, 2005 18:13

Du solltest mal verifizieren, ob es tatsächlich die Festplatte ist, die alleinig kaputt ist. Das läßt sich mit einem Diagnoseprogramm des dementsprechenden Festplattenherstellers machen, das man auf deren Website downloaden kann. Dann kannst du auch gleich auf der Website des Festplattenherstellers per Eingabe von der Seriennummer und Typenbezeichnung sofort feststellen, ob die HDD noch unter Herstellergarantei ist oder nicht.
So könntest du dein Problem lösen, ohne mit Dell rumzustreiten. Die 1 Jahr Garantie von Dell ist vorbei, und für die 2 Jahresgewährleistung mußt du beweisen, daß die HDD zum Zeitpunkt der Übergabe den Fehler bereits gehabt hat.
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Beitragvon danny » Do 06 Okt, 2005 06:50

Charly hat geschrieben:Du solltest mal verifizieren, ob es tatsächlich die Festplatte ist, die alleinig kaputt ist. Das läßt sich mit einem Diagnoseprogramm des dementsprechenden Festplattenherstellers machen, das man auf deren Website downloaden kann. Dann kannst du auch gleich auf der Website des Festplattenherstellers per Eingabe von der Seriennummer und Typenbezeichnung sofort feststellen, ob die HDD noch unter Herstellergarantei ist oder nicht.
So könntest du dein Problem lösen, ohne mit Dell rumzustreiten. Die 1 Jahr Garantie von Dell ist vorbei, und für die 2 Jahresgewährleistung mußt du beweisen, daß die HDD zum Zeitpunkt der Übergabe den Fehler bereits gehabt hat.


Ich hab mir mal die Fujitsu Seite angeguckt und im dortigen Online Shop folgendes gefunden:
Fujitsu Deutschland GmbH bietet gewerblichen Kunden bei Online-Bestellung eine Gewährleistung von 12 Monaten. Privaten Verbrauchern bietet Fujitsu Deutschland GmbH für Online-Bestellungen eine Gewährleistung von 24 Monaten.

Kannn es nun sein das es genau sowas auch bei Dell gibt und man eben nur als Privater 24 Monate bekommt? Zumindest in den Dell AGBs hab ich nix gefunden aber bei Dell gibst es glaube ich mehrere AGBs da ich denen auf der Hompage den Absatz mit der verkürzten Gewähleistung für Akkus und so ein Zeug auch nicht mehr gefunden habe obwohl früher schon einmal dort irgendwo gesehen.
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Beitragvon s » Do 06 Okt, 2005 06:50

danny hat geschrieben:Die Frage ob Dell jetzt wirklich in Gewährleistung treten muss ist eine Sache, ich will aber vorallem wissen ob unabhängig vom konkreten Fehler zumindest theoretisch ein Gewähleistungsanspruch besteht ?
Daher spielt es z.B. irgendeine Rolle das es ein Firmenkauf war oder hat eine Festplatte eine verkürzte Gewährleistungszeit?


danny hat geschrieben:Was Gewährleistung genau bedeutet und wer da wie in die Plicht genommen wird darüber weiß ich selber einigermaßen gut genug bescheid.
Verwunderlich ist eben, dass ich mit sonstigen Firmen (MediaMarkt, Gericom, Logitech,HP,...) im Rahmen der zweijährigen Frist nie Probleme hatte und immer alle Artikel anstandslos repariert oder ausgetauscht wurden. Daher die Frage ob der Fehler schon von Anfang an bestand usw. spielte dort gar nie eine Rolle.



diese zwei absätze widersprechen sich irgendwie. im ersten fragst über die gewährleistung und im zweiten sagst du weist wer da wie in die pflicht genommen wird. du beantwortest dir deine frage theoretisch eh selbst. nach 6 monaten is die gewähleistung praktisch nix mehr wert, nur mehr papier.... selbstverständlich kann ein händler auch nach einem jahr alles tausachen, müssen tut ers jedoch nicht.
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Beitragvon hellbringer » Do 06 Okt, 2005 08:32

Ich hab mir mal die Fujitsu Seite angeguckt und im dortigen Online Shop folgendes gefunden:
Fujitsu Deutschland GmbH bietet gewerblichen Kunden bei Online-Bestellung eine Gewährleistung von 12 Monaten. Privaten Verbrauchern bietet Fujitsu Deutschland GmbH für Online-Bestellungen eine Gewährleistung von 24 Monaten.

Kannn es nun sein das es genau sowas auch bei Dell gibt und man eben nur als Privater 24 Monate bekommt? Zumindest in den Dell AGBs hab ich nix gefunden aber bei Dell gibst es glaube ich mehrere AGBs da ich denen auf der Hompage den Absatz mit der verkürzten Gewähleistung für Akkus und so ein Zeug auch nicht mehr gefunden habe obwohl früher schon einmal dort irgendwo gesehen.


die gewährleistung ist unintressant. wichtig ist, wie lange du garantie hast.
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Beitragvon Undying » Di 11 Okt, 2005 11:03

Kauf dir a neue und fertig. Allers andere hat (nicht mehr) viel sinn.

Garantie / Gewährleistung - > Unterrschiede sind im Geizhalsforum unzählig oft genau erklärt!

lg

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