Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung verworfen. Das Gesetz verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nichtig, urteilte das Gericht heute in Karlsruhe.
http://orf.at/ticker/281465.html
das urteil wird in den naechsten tagen im volltext hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... gen/2008/2
abrufbar sein. aktenzeichen: 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07