Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Hier passt alles rein, dass nicht den oberen Kategorien zuzuordnen ist, und nicht gegen geltende österreichische Gesetze und/oder die Netiquette verstösst.
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Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Beitragvon radditz » Mo 07 Mai, 2007 20:52

Wer hätte sich das gedacht! Das Internet wird immer mehr zurückentwickelt, ein weiteres Urteil aus Deutschland beschleunigt das ganze nur!

Urteil v. 27.04.2007 – Az.: 324 O 600/06 –Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall) hat geschrieben: 1. Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV. "Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.

2. Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.

3. Diese Wertung findet sich auch im neuen § 54 RfStV wieder, der nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gilt. Hierzu gehören auch Internetforen.


Foren-Betreiber aus Deutschland sind also absofort dazu verpflichtet, sämtlichen "Schund" (illegale Sachen, Beleidigungen, ...) aus ihren Foren "sofort" zu entfernen. Wenn sie das nicht tun (sei es nun unwissend oder nicht), können sie verklagt werden. Tolles Urteil!

Analog dazu könnte man sagen: Wenn ich heute im freien irgendwo ein Plakat aufhänge, auf dem etwas "illegales" steht, wie zB ein Spruch (Wiederbetätigung...), dann haftet derjenige dafür, auf dessen Grundstück das gemacht wird.
Die Schuld wird also vom (anonymen) Täter plötzlich zum bekannten (unbewussten) Mithelfer gezogen.

Inwieweit dieses Urteil auch Konsequenzen für Österreich hat, ist unklar, aber ich denke dass unsere Richtiger ungefähr die selbe Meinung haben.

Quelle:
http://www.computerbase.de/news/wirtsch ... betreiber/
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Beitragvon ANOther » Mo 07 Mai, 2007 21:10

das ende der freien meinungsäusserung naht...

na dann schaumamal wann es ein "2nd-net" gibt, in dem das alles (p2p, foren, ...) wieder erlaubt ist...
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Beitragvon radditz » Mo 07 Mai, 2007 22:13

ANOther hat geschrieben:das ende der freien meinungsäusserung naht...

na dann schaumamal wann es ein "2nd-net" gibt, in dem das alles (p2p, foren, ...) wieder erlaubt ist...


Ich muss gestehen, an so etwas denke ich schon seit 3 Jahren.
Was damals mit den Universitätsnetzwerken (international) anfing, wird schon bald hier wieder anfangen.
In Schulen und Unis gibt es ja bereits eigene Tauschbörsen, wenn sie auch von den Schülern/Studenten selbst erhalten werden, und nicht von den jeweiligen Instituten.

Bald wird es so weit kommen, dass man sich zB über Drahtlosnetzwerke (Stichwort neueste Wlan Spezifikation 802.11n) miteinander verbindet und sich so eigene, vom Internet unabhängige File-Sharing Kreise aufbaut.
Der Datentransfer wird dann wieder über herkömmliche Medien wie externe Festplatten stattfinden, und dadurch werden dann eben größere Daten von einem Ort in den anderen Gebracht, wo sie dann wieder verteilt werden.
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Beitragvon Earny » Di 08 Mai, 2007 14:37

[size=24]ZENSUR[/size]

heißt das!
mit freundlichen Grüßen

Earny

Wenn ich all jene Nahrungsmittel nicht essen würde, vor welchen auf Gesundheitsseiten gewarnt wird, würde ich verhungern!
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