E-mails und "Urheberrecht" wurde schon zig-mal ausjudizitiert: Wenn ich ein I-Mehl erhalte ,das an mich persönlich gerichtet ist, und keine "Geheimhaltungsklausel" enthält, steht es mir frei, selbiges zur Diskussion zu veröffentlichen.
In diesem Fall hat der Verfasser keinerlei Urheberrechte.
Ob die Vorgangsweise der Nettiquette entspricht, ist ein anderes Paar Schuhe!
Dies ist eine reine EinschĂĽchterungskampagne unseres Telekom-Monoplisten!
Mir selber wurde schon einmal von der "Abuse-Abteilung" dieses "Unternehmens", und da von einem Hern D., mit "Konsequenzen" gedroht, wenn ich weiterhint Kritik an den "Geschäftspraktiken" übe.
Was jedoch die Veröffentlichung von Mitarbeiter-Namen angeht, besteht hier Schutz der "Privatsphäre"!
Jedenfalls ist diese "Beschwerde" ein Armutszeugnis!
GruĂź
H.
....und
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