Ermahnung d Providers wg Copyrightverletzung beimFilesharing

Hier passt alles rein, dass nicht den oberen Kategorien zuzuordnen ist, und nicht gegen geltende österreichische Gesetze und/oder die Netiquette verstösst.
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Hier passt alles rein, dass nicht den oberen Kategorien zuzuordnen ist, und nicht gegen geltende österreichische Gesetze und/oder die Netiquette verstösst.

Achtung: falls es eine technische Frage oder Beitrag werden soll, dann ist hier die richtige Kategorie fürs "technische Offtopic".

Beitragvon medice » Sa 30 Aug, 2008 10:13

na solangs nicht kracht und blitzt und da als nächstes nur noch brutale Herren in Uniform und Vollmontur siehst is ja alles in Ordnung ;)
Mfg
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Beitragvon fadefx » Mi 03 Sep, 2008 17:09

mit meinem normalen gebrauch produziere ich einen trafic von durchschnittlich ca 10 bis 15 gig. manchmal mehr, manchmal weniger. diese traficspitze im august von 39 gig hat der freund meiner mitbewohnerin verursacht der in meiner abwesenheit den emule mit wii spielen heiss rennen lassen hat. bin ihm super sauer deswegen, weil ich jetzt die troubles hab. ich benutze zwar auch emule aber suche nicht über die emule suche und lade keinen kontent der majors oder games runter, so das die content industrie eigentlich nix gegen mein tun einzuwenden hat.
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Beitragvon Stefan Hedenig » Mi 03 Sep, 2008 17:46

Allein nur wegen dem traffic ist dir keiner sauer, blöd is halt nur wenn die ESA draufkommt und deinem Provider die Ohren vollsudert dass von deiner IP aus gesaugt wird...
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Beitragvon Koelner » Do 04 Sep, 2008 21:25

Hi there !

Also bei 39Gig wird kein Provider (außer vielleicht UPC) etwas sagen. Da gibt es genug mit mehreren 100GB im Monat, ohne Diskussion jetzt was und wie etc.

Es geht um den Inhalt. Und auch da nur um spezielle Software/Filme die gerade überwacht/mitgesaugt oder sogar von den netten Herren angeboten werden als Köder.

Rechtslage ist jedoch so, das der Provider die IP deswegen NICHT hergeben darf. Aber eben informieren das jemand das Tun beobachtet. Dieser jemand könnte zB über Foren wo IP Adresse samt Datum der Poster angezeigt werden, leicht die Identität ermitteln ... alles klar?

Es soll einen Fall geben wo ein großer bereits grade genannter Provider trotzdem den Namen der angefragten Person bekanntgab. Dieser wurde dann verklagt, zahlte Schadenersatz. Und verklagte darauf den Provider wegen Datenschutzverletzung auf Schadenersatz der gezahlten Summe und bekam Recht!
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Beitragvon xp » Fr 05 Sep, 2008 01:40

lol upc und was sagen wegen 39gb hab mal testweise 3tb in einem monat traffic gehabt
und die haben nicht mal mit der wimper gezuckt
aber hier war mal wer der wegen 600gb bei tele2 ermahnt wurde
Bild
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Beitragvon Koelner » Fr 05 Sep, 2008 13:06

Hi there !

Bei UPC hängt es von der Art des Vertrages, von ADSL/XDSL/Cable, von der Auslastung der Umgebung und der Verfassung des Supports ab.

Lotterie bei UPC ;-)
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Beitragvon pc_net » Fr 05 Sep, 2008 14:35

der aktuelle sonnenwind, die exakte außentemperatur und der zyklus des supportmitarbeiters (man beachte das geschlechtsneutrale maskulin :D ) sind nur vage anhaltspunkte für die entsprechende einstufung ...
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.

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Beitragvon Earny » Fr 05 Sep, 2008 17:05

Koelner hat geschrieben:Hi there !

von den netten Herren angeboten werden als Köder.

....

upload ist in AT strafbar ..Anzeige wäre auch möglich auch wenn Köder
mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon jutta » Fr 05 Sep, 2008 18:10

> upload ist in AT strafbar ..

nicht, wenn man die verbreitungsrechte erworben hat oder selbst urheber/in ist. die "netten Herren" werden selbstverstaendlich nur material als koeder uploaden, das sie von ihren auftraggeber/inne/n (verlage, filmproduzent/inn/en, musikverwertungsgesellschaften usw) zu diesem zweck erhalten haben.
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Beitragvon medice » Fr 05 Sep, 2008 18:46

dazu kommt noch dass diese "Privatermittlungstätigkeit" ja nicht in .at stattfinden muss womit deren Upload ja wieder einer ganz anderen Jurisdiktion unterliegt
Mfg
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Beitragvon Earny » Fr 05 Sep, 2008 20:25

jutta hat geschrieben:> upload ist in AT strafbar ..

nicht, wenn man die verbreitungsrechte erworben hat oder selbst urheber/in ist. die "netten Herren" werden selbstverstaendlich nur material als koeder uploaden, das sie von ihren auftraggeber/inne/n (verlage, filmproduzent/inn/en, musikverwertungsgesellschaften usw) zu diesem zweck erhalten haben.


na wenn er das Recht hat es kostenlos anzubieten.. wo ist da das Verbrechen?
Und der downloader kann sagen, "ich dachte es ist eine Demo trailer oder so , was anderes ist ja verboten! "
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Beitragvon lordpeng » Fr 05 Sep, 2008 20:26

wie heisst es so schön? unwissenheit schützt vor strafe nicht

wie oft glaubst zahlen leute strafe, weil sie unbewusst weil unwissentlich zu schnell fahren ...
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Beitragvon Koelner » Fr 05 Sep, 2008 21:56

Hi there !

Das diese netten Herren solche Köder anbieten (zumindest taten sie es) hat inzwischen auch ein gerichtliches Nachspiel.

Denn selbst als Ermittler dürfen sie nicht auftreten, damit machten sie sich strafbar weil sie illegales Material verbreiteten. Weiters galt damit dies ermittelte Daten nicht als Beweismittel da ja illegal *g*, und erst durch deren Wirken kam ein großer Blockbuster ins Internet *doppel g*.

Zumindest war das ein Fall in D. Dort sind sie aber auch oft zu dumm.

Bei den shared networks ist es ja leider so: Download in at erlaubt, aber automatisch gibt man da auch einen Upload her ... allerdings habe ich von einem Bekannten gehört, geklagt kann nur werden wenn das Stück als Beweis komplett geladen werden konnte. Wurde der Upload rechtzeitig abgebrochen gilt es nicht als "zur Verfügung gestellt" ... aber das ist jetzt ohne weitere Gewähr.
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Beitragvon jutta » Sa 06 Sep, 2008 04:02

> wo ist da das Verbrechen?

erstens handelt es sich nie und nimmer um ein verbrechen. (das ist - nach oesterreichischem recht - eine vorsatztat mit einer mindeststrafe von 3 jahren.
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 29558.html

zweitens begehen nicht die berechtigten die urheberrechtsverletzung, sondern diejenigen, die das material runterladen und (dabei oder danach) selbst weiterverbreiten. das ist im prinzip wie im wirklichen leben: deine eigenen zwetschken darfst du verkaufen oder herschenken, die aus dem nachbargarten nicht.

lockvogel-aktionen sind immer eine heikle sache, weil dabei die anstiftung zu einer strafbaren handlung im raum steht. aber, wie medice erwaehnt hat, kann der lockvogel ja einer anderen jurisdiktion als der oesterreichischen unterliegen. (abgesehen davon koennen, wie schon x-mal geschrieben, die zivilrechtlichen sanktionen viel teurer kommen als die strafrechtlichen.)
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Beitragvon Earny » So 07 Sep, 2008 12:24

jutta hat geschrieben:> wo ist da das Verbrechen?

erstens handelt es sich nie und nimmer um ein verbrechen. (das ist - nach oesterreichischem recht - eine vorsatztat mit einer mindeststrafe von 3 jahren.
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 29558.html



Gut das zu betonen..denn wenn man den Vorspann im Kino sieht, wird ja emutionell vermittelt , dass es ein Verbrechen ist. Mir ist es bei dem Posting aber nicht darum gegangen, statt "Verbrechen" wäre "Vergehen" sprachrichtig gewesen

Koelners Antwort trifft den Kern meiner Aussage.



jutta hat geschrieben:
zweitens begehen nicht die berechtigten die urheberrechtsverletzung, sondern diejenigen, die das material runterladen und (dabei oder danach) selbst weiterverbreiten. das ist im prinzip wie im wirklichen leben: deine eigenen zwetschken darfst du verkaufen oder herschenken, die aus dem nachbargarten nicht.


Ich darfs aber weiterschenken: Wenn mir einer Nachbars Zwetschken gibt und mir sagt, er hat sie wieder von diesem Nachbarn geschenkt bekommen. Wenn der Nachbar aber das ganze eingefädelt hat um mich des Zwetschkendiebstahles oder der Hehlerei oder einer Urheberrechrsverletztung zu bezichtigen dann bin ich 100%ig im Recht.

jutta hat geschrieben: lockvogel-aktionen sind immer eine heikle sache, weil dabei die anstiftung zu einer strafbaren handlung im raum steht. aber, wie medice erwaehnt hat, kann der lockvogel ja einer anderen jurisdiktion als der oesterreichischen unterliegen. (abgesehen davon koennen, wie schon x-mal geschrieben, die zivilrechtlichen sanktionen viel teurer kommen als die strafrechtlichen.)


Ganz Deiner Meinung: Lockvogelaktionen sind anfechtbar. Höchst unagenehm ist es alle mal. wobei man ja Fllme in kurzer Zeit nach der Kinopräsentation ganz legal um ein paar Euro kriegt, und ein echtes Leinwanderlebnis jedes Heimkino in den Schatten stellt.
Zuletzt geändert von Earny am So 07 Sep, 2008 18:23, insgesamt 3-mal geändert.
mit freundlichen Grüßen

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