Datenschutz - Frage..

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Datenschutz - Frage..

Beitragvon Petzi » Mi 06 Feb, 2008 18:00

hallo zusammen

mir ist letztens etwas komisches passiert.

ich war am ausgehen, da spricht mich eine frau an, die kannte meinen namen, wo ich wohne, wo ich arbeite und gearbeitet habe und so weiter...

sie hatte sichtlich spass dabei, zuerst fühlte ich mich sogar ein bischen geehrt, doch mir kam es irgendwann einfach nur noch spanisch vor. im laufe des gespräches stellte sich heraus das sie auf der GKK arbeitet und scheinbar "auf mich steht"...

zwei kollegen von mir waren dabei und haben das alles wortwörtlich mitbekommen.

jetzt meine frage: da liegt doch eine datenschutzverletzung vor, oder nicht?

das geht doch nicht das jemand sich solche daten verschafft (ok das kommt sicher öfter vor), aber es geht doch nicht das man diese daten dann auch an die öffentlichkeit bringt. meine zwei kollegen haben ja zb zugehört, und die geht sowas ja absolut NULL an...

kennt sich hier jemand ein bischen aus ?

wĂĽrde mich freuen ĂĽber info, per google bin ich ned so recht schlau geworden.
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Beitragvon oTon » Mi 06 Feb, 2008 18:13

frag mal bei der arge daten nach (die findet sich bei google).
ot: wie/ob google mit dem datenschutz verantwortlich umgeht, ist eine andere frage.
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Beitragvon lordpeng » Mi 06 Feb, 2008 18:41

>jetzt meine frage: da liegt doch eine datenschutzverletzung vor, oder nicht?

IANAL, aber definitiv JA, auf jedenfall ein kündigungsgrund, könnt unter umständen vielleicht sogar zivilrechtlich nicht ganz ohne folgen sein

ich würd das fräulen mal fragen, obs wo angrennt is ...
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Beitragvon ANOther » Mi 06 Feb, 2008 18:49

ich würd das fräulen mal fragen, obs wo angrennt is ...

jop, da isses dummerweise auch nicht wirklich ausschlaggebend, ob die tante sĂĽĂź is oder nicht, die hat IMO nen ....
edenfall ein kĂĽndigungsgrund

IAANAL , aber ich sähe eher entlassung....
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Beitragvon wicked_one » Mi 06 Feb, 2008 18:54

IAANAL , aber ich sähe eher entlassung....

oder wie der Ami so schön sagt

"You´re Fired!"

Ich bin mir ziemlich sicher das da Frühlein bei Antritt der Arbeitsstelle eine Datenschutzerklärung und eine Verschwiegenheitsklausel eingegangen ist... andernfalls würde ich mir wirklcih um die seriösität der Krankenkassen gedanken machen...
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Beitragvon medice » Mi 06 Feb, 2008 19:48

Wir haben ja nicht wirklich die Auswahl schlechthin was die Pflichtversicherung betrifft ;)

haben wir in österreich bereits das Delikt des Stalkings rechtlich verankert (von de weiß ich, dass es in den letzten Jahren mal eingeführt wurde...) - ich würd sowas hier durchaus verwirklich sehen...
Mfg
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Beitragvon Hary74656 » Mi 06 Feb, 2008 22:33

Hmm, interessante sache, aber etwas scheint mir da unklar:

Wenn sie die Daten von der KK hat, woher will sie dich dann kennen?

Nur weil ich weis wie jemand heisst, wie alt er ist, was er fĂĽr krankheiten hat/hatte, weis ich ja nicht wer das ist, dh, wie der jenige aussieht!?

Aber aus der sicht des Datenschutz: Definitiv ein schwerer VerstoĂź!

(DSG-2000)
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§ 45. (1) Für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten dürfen natürliche Personen Daten verarbeiten, wenn sie ihnen vom Betroffenen selbst mitgeteilt wurden oder ihnen sonst rechtmäßigerweise, insbesondere in Übereinstimmung mit § 7 Abs. 2, zugekommen sind.

(2) Daten, die eine natürliche Person für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten verarbeitet, dürfen, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist, für andere Zwecke nur mit Zustimmung des Betroffenen übermittelt werden.

§ 52. (1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 18 890 Euro zu ahnden ist, wer

   1. sich vorsätzlich widerrechtlichen Zugang zu einer Datenanwendung verschafft oder einen erkennbar widerrechtlichen Zugang vorsätzlich aufrechterhält oder
   2. Daten vorsätzlich in Verletzung des Datengeheimnisses (§ 15) ĂĽbermittelt, insbesondere Daten, die ihm gemäß §§ 46 oder 47 anvertraut wurden, vorsätzlich fĂĽr andere Zwecke verwendet oder
   3. Daten entgegen einem rechtskräftigen Urteil oder Bescheid verwendet, nicht beauskunftet, nicht richtigstellt oder nicht löscht oder
   4. Daten vorsätzlich entgegen § 26 Abs. 7 löscht;
   5. sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen vorsätzlich Daten gemäß § 48a verschafft.




Würde mal sagen die beiden Absätze treffen zu da (Abs2) die Daten vertraulich sind, der Mitarbeiter diese als ihm anvertraut zu betrachten hat und der Abs5 in dem Sinne dass der Mitarbeiter diese Daten unter vortäuschung der Dienstlichen Tätigkeit abgerufen hat.

PS: Das ist meine Interpretation des DSG, ob das auch so zur Anwendung kommen wĂĽrde, kA.
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Beitragvon wicked_one » Mi 06 Feb, 2008 22:48

Nur weil ich weis wie jemand heisst, wie alt er ist, was er fĂĽr krankheiten hat/hatte, weis ich ja nicht wer das ist, dh, wie der jenige aussieht!?

Na vielleicht am Schalter gesehn als er bedient wurde, schwer verguckt, tratsch tratsch und dann hat die kollegin schon die daten rausgerückt ... weisst eh wie sowas läuft unter frauen ;)
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Beitragvon Hary74656 » Do 07 Feb, 2008 07:11

wicked_one hat geschrieben:dann hat die kollegin schon die daten rausgerĂĽckt ...


Hehe, noch schlimmer, dann treffen gleich 3 Absätze des Paragraphen zu :)
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Beitragvon pc_net » Do 07 Feb, 2008 09:02

also wenn die frau so vorgeht, dann ist sie nicht nur blöd, sondern besonders blöd ...

mitarbeiter der sv müssen jedenfalls eine datenschutzerklärung abgeben ... wenn sie ein diesbezügliches vergehen begehen, dann ist das eindeutig ein entlassungsgrund ...
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.

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Beitragvon Petzi » Do 07 Feb, 2008 18:16

vielen dank fĂĽr eure antworten ! MERCI !! ;)


also woher sie mich kennt: ich kanns mir auch nur so erklären das ich mal bei ihr oder bei einer kollegin von ihr am schalter war oder sowas in der art.

ich werd die sache jetzt noch ein bischen abwarten, doch wenn mich demnächst IRGENDJEMAND weiteres anspricht und sagt: "hey, du bist doch der und der, hast dort gearbeitet usw..." dann geh ich gegen das fräulein vor. dann weiss ich nämlich das sie da gegenüber dritten auch ausgepackt hat.

zwar hat sie das schon vor meinen kollegen gemacht...hmm...

wie ich dann allerdings vorgehen könnte ist mir ned so recht klar. da bräuchte ich ja die leute als zeugen?! oder soll ich mit dem handy einen gesprächsmitschnitt machen ? :?
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Beitragvon ANOther » Do 07 Feb, 2008 18:22

[OT]
isse wenigstens sĂĽĂź?
[/OT]
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Beitragvon martin » Do 07 Feb, 2008 18:41

Petzi hat geschrieben:oder soll ich mit dem handy einen gesprächsmitschnitt machen ?


das würd ich eher bleiben lassen. wenn du diese aufnahme für etwas anderes als deine eigene (!) private belustigung verwenden willst musst du den gesprächspartner darüber informieren, dass du die unterhaltung aufzeichnest.

IANAL, aber so wurde mir das mal erklärt...
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Beitragvon lordpeng » Do 07 Feb, 2008 19:03

>aber so wurde mir das mal erklärt...
das kenn ich auch so ...
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Beitragvon ANOther » Do 07 Feb, 2008 19:33

hardy sollte es genauer wissen, er und seine bekannten zeichnen (IIRC) seit jahren alle geführten gespräche auf
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