Provider müssen Benutzerdatendaten preisgeben

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Achtung: falls es eine technische Frage oder Beitrag werden soll, dann ist hier die richtige Kategorie fürs "technische Offtopic".

Provider müssen Benutzerdatendaten preisgeben

Beitragvon hmmmm » Mi 27 Jul, 2005 12:44

Provider müssen Benutzerdaten bei Rechtsverstößen preisgeben
Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag entschieden dass Internet- Provider die Benutzerdaten [Name, Adresse, ...] ihrer Kunden bei Rechtsverstößen preisgeben müssen.

Freude beim IFPI
Dieses Urteil nutzt vor allem der Musikindustrie, da es die Verfolgung von Urheberechtssündern vereinfacht. "Eine Anonymität im Internet, mit der manche Filesharer offenbar spekuliert haben, gibt es bei Gesetzesverletzungen definitiv nicht" sagte IFPI-Geschäftsführer Franz Medwenitsch in einer Aussendung, die die Futurezone zitiert.

Filesharing nicht illegal
Filesharing an und für sich stellt jedoch keine illegale Handlung dar solange keine urheberrechtlich geschützten Daten getauscht werden oder gegen Gesetze verstoßen wird.

Rekorde bei legal heruntergeladener Musik
Apple brach mit seinem iTunes- Musikladen im Internet erst diesen Monat einen Rekord: Seit dem Start wurden 500 Millionen Songs legal heruntergeladen. Der normale Titel kostet bei iTunes 0,99€ und das Album 9,99€.

Quellen und weiterführende Informationen
Futurezone- Bericht [Provider müssen Userdaten bekannt geben]
Pressetext [OGH: Auskunftspflicht für Internet-Provider]
Wikipedia: Filesharing
IFPI
Apple
Zuletzt geändert von hmmmm am Mi 27 Jul, 2005 21:51, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Provider müssen Benutzerdatendaten preisgeben

Beitragvon ulrich » Mi 27 Jul, 2005 14:05

hmmmm hat geschrieben:Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag entschieden dass Internet- Provider die Benutzerdaten [Name, Adresse, ...] ihrer Kunden bei Rechtsverstößen preisgeben müssen.

sofern als voraussetzung der rechtsverstoß hieb- und stichfest nachgewiesen sein muß... ok.

hmmmm hat geschrieben:Filesharing an und für sich stellt jedoch keine illegale Handlung dar solange keine urheberrechtlich geschützten Daten getauscht werden oder gegen Gesetze verstoßen wird.

was ist daran neu?
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Re: Provider müssen Benutzerdatendaten preisgeben

Beitragvon hmmmm » Mi 27 Jul, 2005 15:10

ulrich hat geschrieben:
hmmmm hat geschrieben:Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag entschieden dass Internet- Provider die Benutzerdaten [Name, Adresse, ...] ihrer Kunden bei Rechtsverstößen preisgeben müssen.

sofern als voraussetzung der rechtsverstoß hieb- und stichfest nachgewiesen sein muß... ok.

hmmmm hat geschrieben:Filesharing an und für sich stellt jedoch keine illegale Handlung dar solange keine urheberrechtlich geschützten Daten getauscht werden oder gegen Gesetze verstoßen wird.

was ist daran neu?


Das habe ich noch in den Artikel hineingeschrieben - damit unerfahrene Benutzer nicht denken das es plötzlich illegal ist.
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Beitragvon herrhund » Di 02 Aug, 2005 13:02

sry, dass ich den Thread nochmal rauskrame, aber ich hab noch eine Frage dazu:
sofern als voraussetzung der rechtsverstoß hieb- und stichfest nachgewiesen sein muß... ok.

Was soll das genau heißen? Reicht es, wenn man sich z.B in einer Tauschbörse etwas runterlädt, z.B eine Linux-CD oder muss da jemand von der "Musikindustrie" etwas zum Download freigeben und warten, bis jemand sich das runterlädt?
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Beitragvon jutta » Di 02 Aug, 2005 13:13

wo soll in deinem beispiel der rechtsverstoss sein?
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Beitragvon herrhund » Di 02 Aug, 2005 13:41

Nehmen wir mal an, dass dieser Typ von der Musikindustrie ein geschütztes File als "Köder" anbietet :angel:
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Beitragvon jutta » Di 02 Aug, 2005 14:01

du hast aber "Linux-CD" geschrieben ...

abgesehen davon ist bekanntlich das *verbreiten* vom urheberrecht verboten, der reine download zu privatzwecken nicht. das wurde hier schon ungefaehr 1000mal diskutiert.
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Beitragvon medice » Di 02 Aug, 2005 14:07

urheberrecht darf man schon verbreiten
Material das urheberrechtlich geschützt ist aber nicht ;)
Mfg
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Wir in Bayern brauchen keine Opposition, weil wir sind schon Demokraten. (c) Gerhard Polt
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Beitragvon herrhund » Di 02 Aug, 2005 17:53

jutta hat geschrieben:du hast aber "Linux-CD" geschrieben ...


Man beachte bitte das "oder"


jutta hat geschrieben:der reine download zu privatzwecken nicht.

Wenn sich das auch auf das "urheberrecht" bezieht :rotfl: , dann ist es mir wirklich neu..... Hier lernt man eben jeden Tag etwas dazu :gotred:

Ist auch alles egal.... wenn ich nächste Woche endlich xDSL bekomme saug ich mir sowieso nur meine Linux CD's, dann bin ich schon zufrieden :twisted:
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Beitragvon Neptunus » Mo 15 Aug, 2005 21:13

Wenn noch irgend jemand Fragen zum Urhberrecht bzw. völlig neue Erkentnisse haben sollte, was plötzlich legal oder eben nicht sein soll, empfehle ich, das Urheberrechtsgesetz einem vollständig durchzulesen, bevor hier irgendwelche Behauptungen gepostet werden.

Zu lesen auf www.i4j.at
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Beitragvon Dylanite » So 09 Okt, 2005 13:36

Handelt es sich hier um folgenden Rechtssatz der OGH Entscheidung vom 26.07.2005 mit der Geschäftszahl 11Os57/05z (11Os58/05x, 11Os59/05v) in dem es lautet:

Rechtssatz
Stammdaten unterliegen nicht dem im Art 10a StGG verankerten
Grundrecht des Kommunikationsgeheimnisses (§ 93 Abs 1 Satz 1 TKG 2003
e contrario). Selbst bei dynamischen IP-Adressen erfordert die
Übermittlung der zugehörigen Stammdaten an ein rite ermittelndes
Gericht - der das Grundrecht auf Datenschutz nicht entgegensteht (§ 7
Abs 2 DSG) - keine Feststellung, welche Teilnehmeranschlüsse Ursprung
einer Telekommunikation waren (§ 149a Abs 1 Z 1 lit b StPO). Die
Erhebung des Namens und der Wohnadresse eines Internetbenutzers, dem
eine bestimmte - sei es statische, sei es dynamische -
Internetadresse zugewiesen ist oder war, ist unter keinen der
Eingriffstatbestände des § 149a Abs 1 Z 1 StPO zu subsumieren; eine
planwidrige Gesetzeslücke diesbezüglich ist weder nach dem
Regelungsplan des StRÄG 2002 noch des Strafprozessreformgesetzes zu
erkennen. Die Stammdaten des Namens und der Wohnanschrift des
Inhabers eines bereits individualisierten Teilnehmeranschlusses
können gemäß § 103 Abs 4 TKG 2003 formlos bekannt gegeben oder durch
formelle Vernehmung einer physischen Person des Access-Providers als
Zeugen ermittelt werden, was im Bedarfsfall durch die entsprechenden
Zwangsmaßnahmen der Strafprozessordnung durchzusetzen ist.


Zu finden über das


Rechtsinformationssystem
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Beitragvon max_payne » So 09 Okt, 2005 15:10

kannst du das für uns übersetzen
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Beitragvon Tintifax76 » Do 12 Feb, 2009 09:50

sorry, wenn ich den alten thread rauskrame, aber ich hab sonst nirgends was passendes gefunden und irgendwie gehörts auch hier dazu:

wie lange MUSS der telekomprovider die daten momentan aufheben (ohne rücksicht auf die eu-richtlinie, die jetzt umgesetzt werden muss). aber welcher zeitraum galt hier bisher? 6 monate? 1 jahr? 2 jahre? ewig?
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Beitragvon Schlawina » Do 12 Feb, 2009 13:33

Tintifax76 hat geschrieben:wie lange MUSS der telekomprovider die daten momentan aufheben (ohne rücksicht auf die eu-richtlinie, die jetzt umgesetzt werden muss). aber welcher zeitraum galt hier bisher? 6 monate? 1 jahr? 2 jahre? ewig?


Das hat jeder anders gesehen. Und es ist auch die Frage "welche" Daten zu speichern waren. Du sprichst vermutlich die IP-Daten eines Accounts an.

Ein Ansatz ist, dass Daten so lange zu speichern sind wie es einen Rechnungseinspruch geben kann.
Da sagen jetzt einige, das ist mit Zahlung der Rechnung erledigt. Stimmt so nicht ganz. Auch 3 Jahre nachher kann man (angeblich?) immer noch gegen diese Zahlung klagen. Demnach müsste das so lange aufgehoben werden.

Welche Daten müssten gespeichert werden? Alle die zur Beurteilung der erbrachten Leistung erforderlich sind. Also eigentlich nicht die IP die man zum gegebenen Zeitpunkt hatte. Aber andererseits wären die Daten ohne die IP nicht vollständig und daher möglicherweise vor Gericht nicht ausreichend.

Gilt das auch für Flat-Internet? Ist ebenfalls strittig. Man könnte argumentieren, dass zB der account für einzelne Tage komplett ausgefallen ist und einen Anteil zurückfordern. Dann wäre ein Logging notwendig.

Viel interessanter ist, wie lange ein Provider die Daten aufheben "darf".
Nämlich so lange er will. Denn das DSG sagt, die löschung muss im wirtschaftlichen Rahmen bleiben. Sobald das also was kostet kann jeder sagen, dass er es nicht löschen will.

Mit passenden Argumenten lässt sich aber auch belegen, dass die Daten gar nicht (oder nur für die Zeit der Erbringung einer Leistung) gespeichert werden dürfen. Es gibt noch zu wenige gerichtliche Entscheidungen um hier was sicher sagen zu können. Gesetze sind leider nicht immer so eindeutig wie sie sein sollten.

Mit den richtigen Rechtsanwälten kann man (wie kürzlich bewiesen) heute sagen, dass solche Daten ohne weiteren Aufwand weitergegeben werden dürfen und morgen das Gegenteil behaupten. Genau so ist es mit gespeicherten Daten.


Disclaimer: Das alles ist meine persönliche Ansicht und keine Rechtsaukunft.
oder um es mit agr zu sagen: IANAL (nein, das ist nichts unanständiges sondern eine Abkürzung)

lg. Manfred
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