Im Gespräch mit der Betreuerin ist herausgekommen, dass es bankentechnisch kein Unterschied ist, ob es sich beim entsprechenden Auftrag um eine Abbuchungsermächtigung oder eine Einziehungsermächtigung handelt (früher gab es Unterschiede). Weiters erzählte ich der Betreuerin, warum ich UPC die Möglichkeit zum Abbuchen nehme - woraufhin sie meinte, dass ich da nicht der erste Kunde wäre, der diese Vorsichtsmaßnahme veranlassen würde. Sie hätte schon genügend Schlechtes über die Abbuchungspraktiken bei UPC gehört und bereits bei anderen Kunden diesen Widerruf durchgeführt.
Na servas

Gutes Neues Jahr allen, mögen auch 2008 die DSL-Leitungen glühen, die Modems immer schneller werden und die Rechnungslegung stets korrekt ausfallen!

