Wie sieht es rechtlich aus, wenn man an einen Access Point lediglich einen Reflektor montiert, der dir Richtwirkung verbessert? Wenn der Access Point mit 20dBm sendet, kann die in einer Richtung abgestrahlte Energie locker um 3-8 dBi steigen. Ist dies legal (der Access Point und seine Antenne werden ja nicht verändert)?
Falls Nein: Darf man dann einen Access Point vor einem Aktenschrank aus Metall platzieren. Der Aktenschrank wirkt hier ebenfalls als Reflektor mit obiger Wirkung. Wie ist das rechtlich zu bewerten?
Letzlich: Wenn man eine WLAN-Sender mit starker Richtantenne (z.B. 20 dBm + 16 dBi = 36 dBi) direkt an eine Aussenwand montiert, wobei ddie Antenne direkt durch die Wand sendet. Hinter der Wand verlassen gerade mal 20 dBm das Gebäude. Seitlich Abstrahlung und Abstrahlung nach hinten wird verhindert. Ist dies illegal oder könnte man argumentieren, dass die Wand zur Sendeinheit dazuzählt (wenn man es konstrutionstechnisch so einrichtet, also alles fest verschraubt und durch Gehäuse schützt) und die die Sendeeinheit verlassende Leistung 20 dBm nicht übersteigt?