A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportierung
Verfasst: So 20 Mai, 2012 23:34
Ich habe seit mehr als 20 Jahren einen analogen Telephonanschluß, für den ich jeden Monat momentan ca. 17eur
bezahle. Diesen Telephonschluß habe ich nun gekündigt, wobei ich die Rufnummer zu einem anderen Anbieter
mitnehmen will. Die Kündigungsfrist beträgt "1 Mon. zum Monatsende".
Ziel meiner eigenen Kündigung: Nicht unnötig ein Monat zu viel zahlen.
VORGEHEN:
-- Fristgerechte Kündigung des analogen Telephon-ANSCHLUSSES (nicht der Rufnummer) von mir per FAX Mitte
April mit Wirkung 31.05. und MIT deutlichem Hinweis, dass meine Rufnummer Ende Mai zu einem anderen Anbieter
portiert wird.
-- Schriftl. Antwort von A1-Telekom in 3.Aprilwoche: Ich müsse die Kündigung (lt. Info per Telephon: "wegen
dem A1Telekom-Computersystem") zurückziehen, da bei einem Telephon-Anschluß der im Status "gekündigt" steht,
keine Rufnummernportierung durchgeführt werden kann.
=> Ist für mich absolut unverständlich: Die Rufnummer bleibt bis Ende Mai definitv mir zugeordnet und kann
somit davor portiert werden! => Ich empfinde obige Antwort als reine Schikane von A1-Telekom!
-- Trotzdem deshalb FAX per 30.04.: Wie von A1-Telekom gewünscht: "Kündigungsänderung/-Rückzug nur zum Zweck
der Rufnummernportierung" MIT deutlichem Hinweis, dass meine Rufnummer Ende Mai zum Anbieter xxx portiert
wird und das mir nur der Monat Mai ich Rechnung gestellt wird.
-- Neuer Anbieter hat erst am 04.05. den Portierungsantrag zu A1-gesendet, worauf ich allerdings keinen
Einfluß hatte. (Bestellung des neuen ANbieters war im April).
-- Resumee: A1-Telekom will erst den Portierungantrag vom neuen Anbieter als "Kündigung" vestehen. Da dieser
erst am 04.05.2012 bei A1 eingegangen ist, wird mir der Monat Juni auch noch in Rechung gestellt. (wo ich
überhaupt keinen Anschluß mehr haben kann, weil meine Rufnummer schon per Ende Mai beim neuen Anbieter ist).
ERGEBNIS:
==> Ich empfinde es als Frechheit, dass A1-Telekom erst einen [Portierungsantrag_des_neuen_Anbieters] als
[Kündigung] verstehen will, was so definitiv in keinen AGB's steht !! (vor allem nicht in den bei mir gültigen
AGB's, die mind. 20 Jahre alt sind (= AGB's von Anschlußeröffnung).
A1-Telekom interpretiert somit eine Kündigung_mit_Nummernportierung, wie es Ihnen gerade paßt (da nicht in AGBs definiert!) und zwingt sogar den Kunden bei Rufnummernportierung zum Rückzug einer bestehenden Kündigung, was nach meinem Erachten absolut nichts mit der Rufnummernportierung zu tun hat. Ich zahle und kündige den Anschluß, nicht die Rufnummer!
Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt verständlich schildern.
PS: Auch ein längeres Telephonat mit dem Teamleiter der Hotline/Serviceabt. brachte keinen Erfolg. A1Telekom stellt sich stur. Mit einem solch kundenunfreundlichen Verhalten, werden Sie hoffentlich bald viele Kunden verlieren.
Grüße
brownie
bezahle. Diesen Telephonschluß habe ich nun gekündigt, wobei ich die Rufnummer zu einem anderen Anbieter
mitnehmen will. Die Kündigungsfrist beträgt "1 Mon. zum Monatsende".
Ziel meiner eigenen Kündigung: Nicht unnötig ein Monat zu viel zahlen.
VORGEHEN:
-- Fristgerechte Kündigung des analogen Telephon-ANSCHLUSSES (nicht der Rufnummer) von mir per FAX Mitte
April mit Wirkung 31.05. und MIT deutlichem Hinweis, dass meine Rufnummer Ende Mai zu einem anderen Anbieter
portiert wird.
-- Schriftl. Antwort von A1-Telekom in 3.Aprilwoche: Ich müsse die Kündigung (lt. Info per Telephon: "wegen
dem A1Telekom-Computersystem") zurückziehen, da bei einem Telephon-Anschluß der im Status "gekündigt" steht,
keine Rufnummernportierung durchgeführt werden kann.
=> Ist für mich absolut unverständlich: Die Rufnummer bleibt bis Ende Mai definitv mir zugeordnet und kann
somit davor portiert werden! => Ich empfinde obige Antwort als reine Schikane von A1-Telekom!
-- Trotzdem deshalb FAX per 30.04.: Wie von A1-Telekom gewünscht: "Kündigungsänderung/-Rückzug nur zum Zweck
der Rufnummernportierung" MIT deutlichem Hinweis, dass meine Rufnummer Ende Mai zum Anbieter xxx portiert
wird und das mir nur der Monat Mai ich Rechnung gestellt wird.
-- Neuer Anbieter hat erst am 04.05. den Portierungsantrag zu A1-gesendet, worauf ich allerdings keinen
Einfluß hatte. (Bestellung des neuen ANbieters war im April).
-- Resumee: A1-Telekom will erst den Portierungantrag vom neuen Anbieter als "Kündigung" vestehen. Da dieser
erst am 04.05.2012 bei A1 eingegangen ist, wird mir der Monat Juni auch noch in Rechung gestellt. (wo ich
überhaupt keinen Anschluß mehr haben kann, weil meine Rufnummer schon per Ende Mai beim neuen Anbieter ist).
ERGEBNIS:
==> Ich empfinde es als Frechheit, dass A1-Telekom erst einen [Portierungsantrag_des_neuen_Anbieters] als
[Kündigung] verstehen will, was so definitiv in keinen AGB's steht !! (vor allem nicht in den bei mir gültigen
AGB's, die mind. 20 Jahre alt sind (= AGB's von Anschlußeröffnung).
A1-Telekom interpretiert somit eine Kündigung_mit_Nummernportierung, wie es Ihnen gerade paßt (da nicht in AGBs definiert!) und zwingt sogar den Kunden bei Rufnummernportierung zum Rückzug einer bestehenden Kündigung, was nach meinem Erachten absolut nichts mit der Rufnummernportierung zu tun hat. Ich zahle und kündige den Anschluß, nicht die Rufnummer!
Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt verständlich schildern.
PS: Auch ein längeres Telephonat mit dem Teamleiter der Hotline/Serviceabt. brachte keinen Erfolg. A1Telekom stellt sich stur. Mit einem solch kundenunfreundlichen Verhalten, werden Sie hoffentlich bald viele Kunden verlieren.
Grüße
brownie