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A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mo 20 Feb, 2012 10:08
von mmoerth
Hallo!
Als ich letzte Woche Donnerstag nach dem Büro nach Hause gekommen bin, musste ich feststellen dass A1 ohne Vorankündigung geschweige denn ohne meine Erlaubnis einzuholen meinen Privaten geplasterten Parkplatz aufgerissen hat um Leitungen zu Reparieren/Kontrollieren. Dabei wurden die Plastersteine auch beschädigt. Dazu muss man bemerken dass sich der Parplatz offensichtlich auf meinem Grund befinden und direkt neben meinem Haus ist.
Dürfen die das? Kann ich mir nicht vorstellen... Wie lang sollte ich Ihnen Zeit geben um das ganze wieder in der Urzustand zu versetzen bevor ich stunk mache?
Grüße
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mo 20 Feb, 2012 10:23
von jutta
> Dürfen die das? Kann ich mir nicht vorstellen...
was steht denn im grundbuch? die leitungen verlaufen ja offenbar auch unter deinem grundstueck, denn ganz zum spass werden die wohl nicht aufgegraben haben.
gegebenenfalls koennte auch der flaechenwidmungsplan interessant sein.
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mo 20 Feb, 2012 10:39
von mmoerth
um das ganze noch genauer zu umschreiben... die leitungen wurden nichtmal von a1 verlegt... es handelt sich um eine reihe von reihenhäusern und die kabel wurden beim bau der anlage vom rand des grundstücks schräg unter meinem parkplatz durch verlegt... (von der baufirma und die kabel waren gekauft und nicht von a1 gestellt)
ich habe auch prinzipiell nix dagegen das die was reparieren... ich hätte es ihnen auch nicht untersagt (wäre selber auch froh wenn sich was tut).
da gehts mir nur ums prinzip und dass das ganze so schnell wie möglich in den urzustand versetzt wird... und bei meine glück dauert ds jetzt wieder monate bis sich irgendwer verpflichtet fühlt das wieder in ordung zu bringen...
im grundbuch steht dass das mein parkplatz und mein grund ist...
was hätten die denn gemacht wenn ich mir meine geplante garage schon gebaut hätte? hätten die mir die garage weggerissen?
grüße
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mo 20 Feb, 2012 10:50
von jutta
die leitungsrechte sind in den §§ 5ff TKG 2003 geregelt
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 32547.htmlwer genau die genehmigung gegeben hat, dass die leitungen unter deinem parkplatz verlaufen, kann dir wahrscheinlich die wohnbaugenossenschaft sagen oder wer immer die reihenhaeuser dort gebaut und die plaene eingereicht hat.
wenn du verraetst, wo sich das abgespielt hat (bundesland, gemeinde ...), koennen wir ev gemeinsam rausfinden, wer sonst noch zustaendig sein koennte oder dir auskuenfte geben kann.
//edit, ps: wenn es in wien ist, kann dir ev der buergerdienst in deinem bezirk helfen
http://www.wien.gv.at/buergerdienst/bezirke/index.html
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mo 20 Feb, 2012 11:16
von mmoerth
Super Danke!
das ganze ist in
Niederösterreich / 2301 Groß Enzersdorf
grüße
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mo 20 Feb, 2012 11:17
von jutta
http://www.gross-enzersdorf.gv.at/index ... &Itemid=55"Unsere Bürgerservicstelle ist während der Amtsstunden gerne für Sie erreichbar unter:
02249-2314-28"
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mo 20 Feb, 2012 11:23
von mmoerth
erstmal danke für die mühen jutta!
ich werde mich mal bei den diversen stellen erkundigen.
geb dann ein status update!
grüße
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mo 20 Feb, 2012 11:32
von Gorbag
Schau nochmals ins Grundbuch und suche nach den eingetragenen Dienstbarkeiten. Dort solltest du auch einen Hinweis finden, ob A1 (oder Telekom- und Energie-Unternehmen allgemein) irgendwelche Rechte an "deinem" Grundstück haben. Üblicherweise ist das der Fall, ansonsten könnte ja die Energie- und Kommunikationsversorgung nicht gewährleistet werden.
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mo 20 Feb, 2012 16:23
von pc_net
aber: auch wenn die dienstbarkeit besteht und die arbeiten zur instandhaltung/verbesserung unangekündigt und ohne weitere erlaubnis durchgeführt werden dürfen, so haben die trotzdem den vorherigen zustand korrekt und auch nicht zu lasten des grundeigentümers wiederherzustellen ...
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Di 21 Feb, 2012 20:00
von siegi
§5 (4) und (5) sind für Dich relevant. Du wirst nichts in deinem Grundbuch finden, die A1 darf als "Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes" auch auf deinem Privatgrund werken.
In deinem Fall würde ich Dir empfehlen erstmal Beweissicherung zu betreiben und dann ganz freundlich bei der A1 anrufen und ihnen mitteilen, dass du wünscht, dass der Urzustand wiederhergestellt wird. Bei Weigerung hast du ein Anrecht auf Entschädigung.
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mi 22 Feb, 2012 16:02
von danny
Was sollen all die halbgaren Tipps?!
Das ist ein klassischer Fall um mal bei einem Anwalt nachzufragen, hier geht ja nicht um einen Kaugummi!
Der kann dann außer Wiederherstellung auch zusätzlichen, ordentlichen Schadenersatz heraus schlagen probieren als Gegenleistung für einen verzicht auf eine Anzeige oder Klage.
Denn selbst mit Dienstbarkeiten im Grundbuch können die da nicht ohne Information des Eigentümers alles zerstören und verwüsten, das ist schlicht illegal!
Wir haben auch viele Grundstücke mit Telefon,Strom, Kanal usw. drinnen. Nie im Leben würde sich da ein Versorger selbst im Notfall getrauen ohne vorherige Info zu graben!
Also bitte geh zum Anwalt damit er dich über deine Rechte und übers Grundbuch aufklärt.
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mi 22 Feb, 2012 16:17
von wicked_one
danny hat geschrieben:Was sollen all die halbgaren Tipps?!
Das ist ein klassischer Fall um mal bei einem Anwalt nachzufragen, hier geht ja nicht um einen Kaugummi!
Der kann dann außer Wiederherstellung auch zusätzlichen, ordentlichen Schadenersatz heraus schlagen probieren als Gegenleistung für einen verzicht auf eine Anzeige oder Klage.
Denn selbst mit Dienstbarkeiten im Grundbuch können die da nicht ohne Information des Eigentümers alles zerstören und verwüsten, das ist schlicht illegal!
Wir haben auch viele Grundstücke mit Telefon,Strom, Kanal usw. drinnen. Nie im Leben würde sich da ein Versorger auch im Notfall getrauen ohne vorherige Info zu graben.
Nun, die Sache mag übereilt wirken, andererseits, ohne genaue Kenntnis der Rechtslage, würd ich mich da nicht auf einen Rechtsstreit einlassen. Und sch*** auf Schadenersatz... Wenn der Urzustand ohne viel Muh und Mäh wiederhergestellt wird, und mir nicht wirklich ein gewichtiger Schaden entsteht der nicht abgegolten wird (wie zB Parkgebühren über Monate, weil ich meine Einfahrt nicht benutzen kann), dann würde ich es darauf beruhen lassen.
suum cuique, aber IMHO ist diese Welt eine traurige Welche, in der das Wort "Schadenersatzklage" so schnell fällt und jeder den schnellen Mammon riecht.
Das ist wohl der Grund, warum wir ihm hier "sozialverträgliche" Tipps geben, dass man früher oder später zum Anwalt muss, wenn sonst nicht hilft, ... also darauf kommst ja sogar du
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mi 22 Feb, 2012 16:31
von danny
LOL, du schreibst es ja selbst!: "ohne genaue Kenntnis der Rechtslage".
Der User scheint ja leider wenig Ahnung von seinen Rechten und vom Grundbuch zu haben, woher soll der die denn sonst kriegen als vom Anwalt?!
Genau für die Aufklärung über seine Rechte ist ein Anwalt doch auch da! Er muss für ihn ja nicht gleich jahrelang bis zum Höchstgericht prozessieren sondern nur mal aufklären!
Ich seid wohl alle nur städtische Plattenbaubewohner ohne Grundbesitz oder arbeitet selber bei der Telekom das ihr solche harmlosen Tipps gebt?
Bei deratigen Streiteren ist es oft sogar so, dass die gegnerischen Firmen überhaupt erst das erste Mal reagiert, wenn der Anwalt ihnen bereits die allerletzte Mahnung vor einer Klage schickt. Und ihr meint das wäre mit nem einfachen Hotline Anruf geklärt.LOL
P.S. wicked fang du jetzt nicht auch noch mit dem Quatsch an riesige Postings immer komplett zu zitieren.
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mi 22 Feb, 2012 16:36
von dslKupfer
Ein Anwalt ist wohl das Letzte wenns darum geht, schnell eine Lösung herbei zu führen.
Bei so einem großen Konzern wie der A1 sollte es Routine sein zu graben, das auf fremden Grundstücken zu machen, und - nicht böse gemeint - Beschädigungen bei den Arbeiten anzustellen.
Ich sehe deshalb kein Problem dabei einfach anzufragen und sich zu erkundigen wie man von Seiten des Unternehmens gedenkt weiter vorzugehen mit dem angerichteten Schaden. Einmal zur richtigen Stelle/Abteilung gekommen mit der Anfrage sollte das dort die tägliche Arbeit sein, mit solchen Situationen umzugehen.
Dass man Fotos von den Beschädigungen macht die die Lage dokumentieren versteht sich dabei wohl von selbst.
Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund
Verfasst:
Mi 22 Feb, 2012 16:37
von wicked_one
danny hat geschrieben: Und ihr meint das wäre mit nem einfachen Hotline Anruf geklärt.LOL
Nö, durchaus nicht, und schon gar nicht ruf ich wegen sowas an der "Hotline" an...
aber den Anwalt schalt ich auch nicht gleich en, solange eine andere Lösung absehbar ist.
Und nein, ich blicke auf Wiesen und Wälder... Wahrscheinlich ist mir deshalb mein Nächster lieber als mein Anwalt. Ich werden den Standpunkt, alles zu klagen was nicht bei 3 auf dem Baum ist, weils eh die RS zahlt, wohl nie verstehen....
wie bereits gesagt, für den Tipp "geh zum Anwalt", muss niemand mit einem IQ über dem eines Butterbrotes hier erkundigungen einholen.. wir diskutieren die Maßnahmen vor dem Worst Case.