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Aon Kombi Rückgaberecht

BeitragVerfasst: Mo 05 Jan, 2009 21:19
von dali
Gibt es bei AON Kombi ein Rückgaberecht bei Selbst instal?

BeitragVerfasst: Mo 05 Jan, 2009 21:29
von zigan
nach ablauf der mindestvertragsdauer kannst zurückgeben was du willst

BeitragVerfasst: Mo 05 Jan, 2009 21:30
von dali
Nein! Ich meine wenn ich das Bestelle und ich dann nicht zufrieden bin kann ich es ja sicher zurückgeben oder?

BeitragVerfasst: Mo 05 Jan, 2009 21:55
von zigan
guckst du in den agb's der telekom
--> http://unternehmen.telekom.at/Content.N ... gungen.php :hammer:

BeitragVerfasst: Mo 05 Jan, 2009 23:45
von wernerkl
Nein! Ich meine wenn ich das Bestelle und ich dann nicht zufrieden bin kann ich es ja sicher zurückgeben oder?


was passt den nicht oder hast mit der installation probleme

BeitragVerfasst: Di 06 Jan, 2009 00:17
von Bender
dali hat geschrieben:... Ich meine wenn ich das Bestelle und ich dann nicht zufrieden bin kann ich es ja sicher zurückgeben oder?


Siehe u. a. Konsumentenschutzgesetz:

    § 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

    (2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Rücktrittserklärung bedarf keiner Begründung.

BeitragVerfasst: Di 06 Jan, 2009 10:12
von wicked_one
bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Ich liese jetzt mit mir darüber streiten ob der Vertragsabschluss bei der Bestellung zustande kam oder bei Erstinbetriebnahme.

Der Thread ist interessant... bitte erkläre womit du nicht zufrieden bist und ob dein Anliegen Erfolg hat(te)

BeitragVerfasst: Di 06 Jan, 2009 16:54
von Bender
wicked_one hat geschrieben:
bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Ich liese jetzt mit mir darüber streiten ob der Vertragsabschluss bei der Bestellung zustande kam oder bei Erstinbetriebnahme. …


Bei TA ist es die Freischaltung, also die tatsächlich gegebene Nutzbarkeit des (jeweiligen) Dienstes, die den Fristbeginn definiert.

(BTW

Habe bis jetzt mind. drei TA-Fernabsatz-Kündigungen erfolgreich absolviert.)

BeitragVerfasst: Di 06 Jan, 2009 17:47
von Herculess
Bender hat geschrieben:Bei TA ist es die Freischaltung, also die tatsächlich gegebene Nutzbarkeit des (jeweiligen) Dienstes, die den Fristbeginn definiert.

woraus schliesst du das?
in den agb ist es folgendermaßen definiert:
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Telekom Austria kommt
durch Bestellung des Kunden und durch Annahme der Telekom Austria zustande.


greets

BeitragVerfasst: Di 06 Jan, 2009 18:53
von radditz
dali hat geschrieben:Nein! Ich meine wenn ich das Bestelle und ich dann nicht zufrieden bin kann ich es ja sicher zurückgeben oder?

Also bei aonKombi musst du zufrieden sein, sobald du eine stabile Internetverbindung mit mindestens 256/64 hast.
Rückgaberecht gilt nur 7 (WErk)Tage nach Freischaltung.

BeitragVerfasst: Di 06 Jan, 2009 19:14
von wicked_one
Mich würd noch immer interessieren WOMIT er nicht zufrieden ist...

BeitragVerfasst: Di 06 Jan, 2009 19:24
von jutta
und mich, wie er sich die "rueckgabe" vorstellt - alle packets wieder retour schicken?