Gorbag hat geschrieben:miko hat geschrieben:zahlst du 19,90.- ?
Ja.
Nach allem was ich gehört bzw. gelesen habe, glaub ich das erst wenn ich Beweise sehe. Hast du das schriftlich?
fl0ck1 hat geschrieben:Gorbag hat geschrieben:miko hat geschrieben:zahlst du 19,90.- ?
Ja.
Nach allem was ich gehört bzw. gelesen habe, glaub ich das erst wenn ich Beweise sehe. Hast du das schriftlich?
sukop hat geschrieben:fl0ck1 hat geschrieben:sukop hat geschrieben:Kleiner Tip an die *nichtumgestellten* Beschwerdestelle verlangen.
Bist du auch schon umgestellt, oder wie?
ja
fl0ck1 hat geschrieben:sukop hat geschrieben:fl0ck1 hat geschrieben:sukop hat geschrieben:Kleiner Tip an die *nichtumgestellten* Beschwerdestelle verlangen.
Bist du auch schon umgestellt, oder wie?
ja
Und zahlt 19,90 für 8Mbit best offert? Was hast du denen gesagt?
WaJoWi hat geschrieben:Jö! Endlich hast du es kapiert.
WaJoWi hat geschrieben:Noch was bezüglich "freie Marktwirtschaft": wäre dir die Planwirtschaft lieber? Da gäbe es lediglich einen Anbieter und die Konditionen sind fix vorgegeben. Ist natürlich praktisch - man muss sich nicht informieren oder verhandeln.
puersti hat geschrieben:sukop hat geschrieben:Es ist für die pro TA´ler sicher leicht alles auf die RTR zu schieben, aber wo steht konkret, dass die die Bestandskunden für zB. eine kleine Wechselgebühr nicht umstellen dürfen?
Ich weiss nichts konkretes von der jetzigen Aktion, aber zumindest beim Komibpaket von 2007 schrieb die TKK der TA vor, von den Bestandskunden mehr zu verlangen. Siehe z.B. hier: http://www.heise.de/newsticker/KombiPak ... dung/99373
//Edit: Von "RTR" auf "TKK" geändert
Der Preis von 19,90 Euro brutto pro Monat soll nur noch für Neukunden gelten, die keinen Breitbandanschluss der TA haben. Bestandskunden, die bereits DSL von der TA haben und auf das KombiPaket umsteigen, müssen fortan 25,90 Euro pro Monat bezahlen. Die Konkurrenten sehen nicht alle Probleme beseitigt.
Peter12 hat geschrieben:Im staatlichen Bereich gilt: Der Staat (also eine Behörde) darf dich nicht ungerechtfertigt benachteiligen. Im privaten Bereich gilt dieses Prinzip leider nicht. Theoretisch kann dich der Filialleiter im Supermarkt aus dem Laden weisen, weil ihm deine Nase nicht passt. Und er kann dem Kunden, der vor dir an der Kassa steht, die Ware um 10 Euro verkaufen und von dir für dasselbe Produkt 20 Euro verlangen. (Sofern das nicht mit Gesetzesbestimmungen über die Preisauszeichnung kollidiert, was immerhin möglich wäre.)
1. Telekom Austria darf künftig das zurzeit allen Bestandskunden um EUR 19,90 angebotene Kombipaket nur mehr Neukunden anbieten. Als Neukunden sind alle Kunden zu verstehen, die bislang keinen Breitbandanschluss der Telekom Austria hatten. Unbeschadet davon kann Telekom Austria ihren Bestandskunden ein eigenes Produkt anbieten, das aber jedenfalls den einschlägigen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen hat; d.h. insbesondere durch Mitbewerber nachbildbar sein muss.
Schiwi hat geschrieben:puersti hat geschrieben:[...]
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