Seite 1 von 1

Tele 2 AGB Änderung? Vorzeitige Kündigung?

BeitragVerfasst: Fr 29 Feb, 2008 17:36
von PeterPanner
Hallo!

Ich habe gerade bemerkt, dass die AGB bei Tele 2 scheinbar am 16.3 geändert wird. Ergibt sich daraus eine Grund für eine vorzeitige Kündigung?

lG
Peter

BeitragVerfasst: Fr 29 Feb, 2008 17:47
von dr_med
wo hast denn die info her? und wenn muss die änderung nachteilig für bestandskunden sein um eine soküRecht zu bekommen...

BeitragVerfasst: Fr 29 Feb, 2008 17:49
von radditz
dr_med hat geschrieben:wo hast denn die info her? und wenn muss die änderung nachteilig für bestandskunden sein um eine soküRecht zu bekommen...


wieso? man kann mich nicht zwingen, die neuen AGB anzuerkennen (egal, ob sie jetzt besser oder schlechter für mich sind!)

BeitragVerfasst: Fr 29 Feb, 2008 17:53
von PeterPanner
Es ist mir klar, dass es sich um nachteilige Änderungen handeln muss - genau das ist meine Frage.

Re: Tele 2 AGB Änderung? Vorzeitige Kündigung?

BeitragVerfasst: Fr 29 Feb, 2008 18:09
von garfield
PeterPanner hat geschrieben:Hallo!

Ich habe gerade bemerkt, dass die AGB bei Tele 2 scheinbar am 16.3 geändert wird. Ergibt sich daraus eine Grund für eine vorzeitige Kündigung?

lG
Peter


Wurden denn die AGBs überhaupt für die bestehenden Kunden geändert oder gibt es nur für Neukunden die in der Zukunft erst den Vertrag unterschreiben werden andere AGBs als bisher.

Wenn auf der Website neue AGBs sind müssen die deswegen noch lange nicht auch die AGBs für bestehende Kunden sein. Es gelten die AGBs für den jeweiligen Kunden, die zum Zeitpunkt seines individuellen Vertragsabschlusses gegolten haben, es sei denn der Kunden wird individuell verständigt dass sich seine AGbs ändern.

-> Nur wenn die AGBs für bestehende Verträge geändert werden und dann auch nur wenn das zum Nachteil des Kunden ist besteht das Recht und dann kann der Provider immer noch für den kündigenden Kunden auf die Änderung seiner AGBs verzichten.

Garfield

BeitragVerfasst: Fr 29 Feb, 2008 18:14
von ANOther
PeterPanner hat geschrieben:Es ist mir klar, dass es sich um nachteilige Änderungen handeln muss - genau das ist meine Frage.


ich denke, nur DU kannst entscheiden, ob diese änderung für DICH nachteilig ist...
naja, du oder dein sachwalter...

BeitragVerfasst: Fr 29 Feb, 2008 18:24
von PeterPanner
naja, du oder dein sachwalter...


:-)

Ich glaube das kann man auch objektivieren und muss man nicht im Einzelfall subjektiv entscheiden.

[url=http://www.tele2.at/TELE2/AGB/AGB_Tele2_neu_210108.pdf]Allgemeine Geschäftsbedingungen Tele2 für ADSL/Festnetz Bestandskunden ab 16.03.2008
[/url]

BeitragVerfasst: Fr 29 Feb, 2008 21:38
von Mathias1982
es geht darum das die zahlscheingebühr von 1,80€ eingeführt wurde. betrifft also nur festnet tele 2 kunden und adsl kunden die noch mit erlagschein bezahlt haben

BeitragVerfasst: Sa 01 Mär, 2008 09:43
von Paulchen
PeterPanner hat geschrieben:Es ist mir klar, dass es sich um nachteilige Änderungen handeln muss - genau das ist meine Frage.


[url=http://www.tele2.at/TELE2/AGB/AGB_Tele2_neu_210108.pdf]Allgemeine Geschäftsbedingungen Tele2 für ADSL/Festnetz Bestandskunden ab 16.03.2008
[/url]

-> Punkt 8.7 Indexklausel
d.h. mögliche Anpassung des Entgeltes an den VPI bei Schwankungen über 3%

Ist bei den für mich geltenden alten AGBs nicht vereinbart.

Paulchen

BeitragVerfasst: Sa 01 Mär, 2008 16:46
von Zoddi
was bedeutet dieser passus für einen persönlich?

BeitragVerfasst: Sa 01 Mär, 2008 18:33
von WaJoWi
Das bedeutet, dass die Preise jährlich erhöht werden können je nachdem wie hoch die Inflationsrate im Vorjahr war. Und zwar immer dann, wenn die Preise um mindestens 3% gestiegen sind. Anmerkung: Tele2 kann, muss aber nicht erhöhen.

BeitragVerfasst: So 02 Mär, 2008 22:34
von wagsoul
Wenn solche AGB-Änderungen den Kunden nicht ausschließlich begünstigen (so stehts im Gesetzestext), kann man den Vertrag kostenlos kündigen, unabhängig von irgend einer MVD.