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Storno der Kombipaket-Bestellung?

BeitragVerfasst: Do 21 Feb, 2008 13:45
von davinci
Hallo,

ich habe Anfang des Jahres das Kombipaket von der Telekom online über die aon Website bestellt. Zwei Wochen später kam ein Schreiben von der Techniktruppe, dass eine ADSL-Herstellung derzeit leider nicht möglich sei, weil ich einen sogenannten "Partneranschluss" (??? noch nie zuvor gehört, aber das dürfte der neumodische Begriff für die alten Viertelanschlüsse sein) hätte und die Bestellung in Evidenz gehalten würde.

Angeblich bin ich ja schon vor Jahren auf einen ganzen Anschluss umgestellt worden (hab damals auch eine neue Telefonnummer bekommen) und ich habe auch nicht den Eindruck, dass ich mir mit irgendjemand die Leitung teilen muss.

Aber egal, ich hab dann auf jeden Fall zurückgeschrieben, dass ich gerne einen Termin genannt bekommen würde bzw. falls das nicht möglich ist Informationen zur Stornierung der Bestellung.

Drei Wochen keine Antwort. Heute dann Anruf bei der Hotline - die konnten auch nichts Neues sagen und haben gemeint, ich soll doch im März wieder anrufen :( Als ich dann wissen wollte, ob die Dame am Telefon die Bestellung nicht gleich stornieren könne war das leider nicht möglich weil die Bestellung derzeit in Evidenz sei.

Meine Frage an Euch ist nun: ich habe doch - vor allem bei Online-Bestellung (Fernabgabegesetz) - auf jeden Fall ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, d.h. eigentlich könnte ich sogar warten, bis sie mir endlich doch ADSL herstellen und innerhalb von 7 Tagen den Vertragsrücktritt erklären. Oder beginnt die Frist etwa mit dem Tag der Bestellung zu laufen?

Und ganz abgesehen davon müsste ich doch auch bei einem derartigen "Lieferverzug" jederzeit die Bestellung stornieren können?

Kann mir hier jemand weiterhelfen? Oder war bei irgendeinem von Euch ein ähnlicher Fall und Ihr habt die Bestellung storniert? Reicht ein Fax und die Sache ist erledigt?

Wäre dankbar für jegliche Hinweise :)

BeitragVerfasst: Do 21 Feb, 2008 16:31
von hotze_com
hm, klingt nach einer geträgerten Leitung (pair gain system). Wenn dem so ist hast du sehr sehr geringe Chancen auf Erfolg.

BeitragVerfasst: Do 21 Feb, 2008 16:56
von davinci
Danke für die Info - nur damit ich Dich richtig verstehe: Du meinst, das was die TA in ihrem Brief "Parnteranschluss" genannt hat, heißt technisch "geträgerte Leitung"? Und das kann nicht so einfach umgestellt werden?

Dazu würd ich grundsätzlich mal sagen, dass das zwar nicht so toll ist, aber ich würd es halt einfach mal so hinnehmen - nur dann besteht auch kein Grund mehr, die Bestellung großartig in Evidenz zu halten, oder? Und dann sollte ich auch berechtigterweise stornieren können...

Heißt dieses "pair gain system" dann aber auch, dass ich theoretisch nicht mal ein entbündeltes XDSL-Produkt nehmen könnte, oder ist das was ganz anderes?

BeitragVerfasst: Do 21 Feb, 2008 17:01
von jutta
wenn es tatsaechlich im pair gain system geht, ist eine entbuendelung kaum denkbar. das war der erste treffer auf deutsch:

Überschneiden sich die Leitungsabschnitte der Entbündelungsvarianten C1 oder B2 mit
Teilen eines Pair Gain Systems, so besteht keine Verpflichtung der TA, Zugang zu diesen
Teilabschnitten der entbündelten TASL zu gewähren.

http://www.rtr.at/de/tk/ULL/Zusammenfas ... _15_00.pdf

BeitragVerfasst: Do 21 Feb, 2008 19:19
von davinci
Was ich anfangs vergessen habe: es handelt sich um eine Wiener Adresse, wir sprechen also nicht von schlecht ausgebautem ländlichem Gebiet. Und laut Telekom ADSL-Verfügbarkeitsabfrage, die ich natürlich vor der Bestellung gemacht habe, ist ADSL an dieser Adresse möglich!

Aber egal, nach Euren Auskünften wird's mit ADSL nichts, egal ob TA oder nicht. Soll mir recht sein, es gibt ja Alternativen. Umso unverständlicher ist für mich, dass die Bestellung in Evidenz gehalten wird und aus diesem Grund angeblich auch nicht stornierbar sein soll... das kann doch nicht sein, oder?

BeitragVerfasst: Do 21 Feb, 2008 19:24
von Herculess
die bestellung wird deswegen in evidenz gehalten, da diese "geträgerten Leitungen" irgendwann mal nicht mehr existieren sollen.
dh. sobald du deine eigene leitung bekommst, ist auch (entbündeltes) dsl möglich.
klarerweise steht es dir frei vom vertrag zurückzutreten, schließlich kann die TA nicht liefern (kündigung sollte mit setzen einer frist erfolgen)

greets

BeitragVerfasst: Do 21 Feb, 2008 19:28
von davinci
Super, genau diese Auskunft hab ich gebraucht - d.h. ich setz ein Schreiben auf in dem ich eine Nachfrist zur Lieferung setze und spreche darin auch gleich für den Fall der Nichterfüllung innerhalb dieser Frist die Kündigung aus.
Danke!

BeitragVerfasst: Fr 22 Feb, 2008 04:28
von jutta
ueberleg dir noch einmal, ob du das kombipaket wirklich kuendigen willst. es war ja einmalig guenstig und wenn du jetzt kuendigst und in drei monaten dann doch eine geeignete leitung bekommst, aergerst du dich wahrscheinlich, wenn du viel mehr bezahlen musst.

BeitragVerfasst: So 24 Feb, 2008 11:48
von alex111
@davinci

hast du bis jetzt kein internet, oder eine einwahlverbindung ?

BeitragVerfasst: So 24 Feb, 2008 16:57
von davinci
alex111 hat geschrieben:hast du bis jetzt kein internet, oder eine einwahlverbindung ?


ich hab derzeit HUI von one, davor gar kein internet. mich interessiert aber trotz HUI, das ich wegen der mobilität auf jeden fall behalten möchte, das kombipaket vor allem wegen der flat rate.

BeitragVerfasst: Mo 25 Feb, 2008 21:52
von Arminio
Ich würd noch eine Weile warten mit der Kündigung aufgrund Nichterbringung der Leistung. Vielleicht wirds ja doch noch was in den nächsten Wochen/Monaten.