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Onlinerechnungen bei der TA
Verfasst:
Mi 20 Feb, 2008 05:38
von danielhruska
Was ist denn bei der TA schon wieder mit den Onlinerechnungen los...
Die Rechnung vom Jänner erhalte ich ohne eine E-Mailbenachrichtigung am
19.01.08
Gestern erhalte ich eine E-Mailbenachrichtigung, dass ich eine neue Rechnung
bekommen habe, allerdings steht in der E-Mailbenachrichtigung die
Rechnungsnummer der alten Rechnung vom 19.01.08, wo ich damals keine
Benachrichtigung erhalten habe. Eine neue Rechnung ist nicht auffindbar.
In dem neuen Menüpunkt: Kontostand und Bezahlen findet sich nun diese
Rechnung mit Fälligkeitsdatum 04.03.08. Klickt man auf den pdf-Link ganz
rechts, wo man sonst auch die Rechnung aufrufen kann, kommt nichts.
Das ist jetzt schon das x-te Problem bei Onlinerechnung und co. Wenns die TA
nicht schafft, die Probleme zu beseitigen und ich mir die Rechnung nicht
anschauen kann, werd ich eine Rückbuchung veranlassen... Hier gehts nämlich auch noch noch dazu um die Umstellung des Kombipakets und das wird ggf. eine Rechnung sein, die ich zu beinspruchen habe.
Verfasst:
Mi 20 Feb, 2008 09:46
von pc_net
Und warum informierst du nicht die TA über deine Probleme mit diesem Service?
Verfasst:
Mi 20 Feb, 2008 12:03
von danielhruska
wer sagt denn, dass ich das nicht getan habe?
Verfasst:
Mi 20 Feb, 2008 12:06
von jutta
jedenfalls gehts aus deinem posting nicht hervor.
da wir im forum dir keine rechnung schreiben koennen, ist nicht ganz klar, was du eigentlich beabsichtigtst/willst.
Verfasst:
Mi 20 Feb, 2008 18:05
von danielhruska
im prinzip reg ich mich nur über die onlinerechnungsfunktionalitäten der ta auf, nachdem zum x-ten mal irgendwas bei den onlinerechnungen umgestellt wurde. manch einer möchte vielleicht so lang wie möglich eine rechnung nicht sehen, da ich davon aber etwas weiterzuverrechnen habe, hätt ichs schon gern termingerecht... und wenn ich um 05:30 uhr in der früh am tag 2 die rechnung nicht habe, musste ich mich einfach aufregen...
Verfasst:
Mi 20 Feb, 2008 18:58
von wernerkl
im prinzip reg ich mich nur über die onlinerechnungsfunktionalitäten der ta auf,
und die macht das zu ändern haben wir hier im forum oder wie
Verfasst:
Mi 20 Feb, 2008 20:00
von wicked_one
Nö, aber am Stammtisch hört sich das auch keiner an... *plonk*
Verfasst:
Mi 20 Feb, 2008 20:18
von danielhruska
Verfasst:
Mi 20 Feb, 2008 20:36
von Stefan1979
wenn es dich beruhigt ... ich
Verfasst:
Mi 20 Feb, 2008 23:22
von xray123
bei der telekom scheinens schon ein wenig überfordert zu sein.
ich hab die mail betr onlinerechnung - so wie stefan1979 und danielhruska - auch am 19.2. bekommen.
aber schon zuvor mit der post eine mahnung (zzgl 4,36 mahnentgelt), datiert mit 13. februar. auf meine anfrage bei der hotline konnten sich ein herr ba***r das ganze auch nicht erklären, auch nicht die summe.
er wollte aber das mahnentgelt streichen, wenn ich sofort überweise.
bei genauem studium der onlinerechnung -- Bitte nicht einzahlen. Der Betrag wird ... eingezogen -- seh ich dann, dass die bankleitzahl falsch transkribiert wurde und deshalb der einzug nicht über die bühne gegangen ist...
-- ich mein, sie hätten ja vielleicht telefonisch kurz bei mir nachfragen können. oder gleich anhand der bei der bestellung angegebenen bank checken, ob die blz stimmen kann. --
... und dass sich die rechnung zusammensetzt aus 34,27 netto fürs kombipaket 29.12.07-29.02.08, sowie 0,47 eur netto (+10%) und 0,05 (+20%) "monatliche entgelte aonTV - basispaket promo 12.2007".
"Danke für Ihr Vertrauen. Ihr Telekom Austria Team", schreibens abschliessend.
ohne grossen vertrauensvorschuss gegenüber dem isp kommt man hierzulande wohl nicht weit.
Verfasst:
Do 21 Feb, 2008 18:03
von wernerkl
na wenigstens bedanken sie sich
Verfasst:
Mo 25 Feb, 2008 22:10
von Arminio
Die Kontonummer und BLZ werden von einem System überprüft, obs systematisch zusammen passen kann. Wenn ja, wird die Einzugsermächtigung scharfgeschaltet. Sowas passiert.
Grundsätzlich gilt: Wenn was nicht stimmt, oder Unklarheiten herrschen, am besten die Rechnungshotline anrufen (0800 100 180) - Da kann man sich alles zur Rechnung von A-Z erklären lassen.
Von einer Rückbuchung aufgrund Fehlers des Online-Rechnungs-Systems rate ich ab, denn eine Rückbuchung verursacht Bankgebühren, die auf den Kunden abgewälzt werden (klarerweise). Grundsätzlich gilt (laut AGBs): Ein Rechnungseinspruch hat keine zahlungsaufschiebende Wirkung.
Am besten, sobald Mahnkosten eintrudeln: Hotline anrufen, klären, wieso die entstanden sind, notfalls Online-Rechnungssystem checken, Rechnungskopie zusenden lassen, Mahnkosten stornieren lassen und sich vom Hotline Mitarbeiter noch einen Zahlungsaufschub im System eingeben lassen, bis die Rechnung eintrudelt und man sie kontrollieren und begleichen kann.
Verfasst:
Do 28 Feb, 2008 10:48
von pc_net
Grundsätzlich gilt (laut AGBs): Ein Rechnungseinspruch hat keine zahlungsaufschiebende Wirkung.
auch wenn das in den AGB steht, muss man die verhältnismäßigkeit beachten ...
wenn mir der provider zb. 1000 euro abbucht, obwohl das produkt nur 30 euro kostet und ich die rechnung beeinspruche, werde ich die abbuchung auch rückbuchen lassen und nur den unstrittigen betrag (manuell) überweisen ...
sollte sich nämlich herausstellen, dass die rechnung falsch war und mein konto durch diese abbuchung ins soll kommen, so fallen überziehungszinsen an, die mir der provider sicherlich nicht ersetzen würde ...
außerdem gehen berechtigte rückbuchungskosten (und ein rechnungseinspruch im von mir geschilderten fall ist hier als berechtigter einwand anzusehen) dann zu lasten des providers ...
Verfasst:
Do 28 Feb, 2008 11:17
von Arminio
Nachdem ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat, werden die Rückbuchungskosten seitens der TA (und auch jedes anderen Providers) dem Kunden verrechnet. Bisher gabs auch keinen gerichtlichen Präzedenzfall, der anderes beschlossen hat.
Allerdings reicht ein kleiner Anruf bei der Hotline, man muss nur mit dem provider reden. In den meisten Fällen ist ein Aufschub des Fälligkeitstermins und eine vorübergehende Abbuchungssperre kein Problem. Allerdings einfach stillschweigend nichts zahlen ist nicht gut.
Verfasst:
Do 28 Feb, 2008 11:20
von dieaerztefan
@pc_net
war vor 2 tagen im fernsehen
gleicher fall .. nur mit telering
der typ hat sich sogar nen kredit in 1500euro höhe aufgenommen
hat es per konsumentenschutz zurückgefordert die kosten des kredits.. und hat das geld bekommen...
wenn es ihr fehler war müssen sie auch die überziehungskosten zahlen..
zumindest war es so im tv bei konsument in orf2