von freebe » So 23 Dez, 2007 23:13
UPC hat selbst festgelegt, dass die Bereitstellung der Dienstleistung innerhalb von 4 Wochen durchzuführen ist (siehe unten).
Vorgangsweise: Nach 4 Wochen schriftlich 2 Wochen Nachfrist mit
Vertragsrücktritt setzen.
Lt. AGBG gilt
§ 918. (1) Wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil entweder
nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene
Weise erfüllt wird, kann der andere entweder Erfüllung und
Schadenersatz wegen der Verspätung begehren oder unter Festsetzung
einer angemessenen Frist zur Nachholung den Rücktritt vom Vertrag
erklären.
lt. Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibung aDSL Privat und
aDSL solo Privat von UPC
Serviceübergabe
Die Bereitstellung der Dienstleistung erfolgt, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist,
innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss bzw. 4 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde
alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat. Insbesondere kann
die Frist erst zu laufen beginnen, wenn der Kunde alle für Vertragsabschluss und –durchführung
nötigen Daten (z.B. Anschlussbesitzer) UPC Austria bekannt gegeben hat.
lt. AGB von UPC
§ 6 Leistungsfristen und Leistungsumfang
(1) Die maximale Frist, innerhalb der ein Anschluss von UPC betriebsfähig bereitzustellen
ist, ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Von der
Leistungsbeschreibung abweichende Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn
sie ausdrücklich und – bei Unternehmern – schriftlich als solche vereinbart wurden.
(2) Bei Leistungsverzögerungen, die nicht von UPC zu vertreten sind und nur
vorübergehend auftreten, wie insbesondere bei Störungen oder Ausfällen von
Kommunikationsnetzen, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder nicht
vorhersehbarem Ausbleiben von Lieferungen durch Lieferanten, verlängern sich die
Leistungsfristen um den die Dauer des Bestehens dieser Verzögerung entsprechenden
Zeitraum.
(3) Kann die Leistung von UPC aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erbracht
werden, ist UPC zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Stornierung der Bestellung
einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn der Kunde eine ihm von UPC gesetzte
angemessene Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, nicht einhält.
In diesem Fall hat der Kunde unbeschadet sonstiger Schadenersatzansprüche die
Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen, jedoch nicht über das
für die Herstellung der Leistung vereinbarte Entgelt hinaus.