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gilt umzug als neuer vertrag bzw. neue mindesvertragsdauer?

BeitragVerfasst: Do 11 Okt, 2007 14:42
von beneheld
hallo liebe leser,

ich habe hier mal eine frage - leider finde ich nichts passendes in den agb dazu. bin (noch) kunde von upc/inode. habe jetzt gekündigt auf ende oktober - geht laut upc nicht, muss bis ende mai warten. so jetzt habe ich mir den kopf zerbrochen warum das so ist, dann ist mir eingefallen, dass ich die wohnung gewechselt habe - kann es sein, dass die darum mir eine "mindestvertragsdauer" aufgebrummt haben?

danke, lg beneheld

BeitragVerfasst: Do 11 Okt, 2007 14:43
von jutta
ja

BeitragVerfasst: Do 11 Okt, 2007 15:49
von beneheld
hi jutta, danke für die antwort,

und da kann man in dem fall auch nichts dagegen machen? wo genau steht das in den agb's?

finde ich irgendwie eine etwas fiese praktik - wenn ich extra noch den anschluss übernehme anstatt zu kündigen und neu anzumelden.

in dem fall muss ich jetzt damit leben, dass ich bis ende mai zahlen kann?

BeitragVerfasst: Do 11 Okt, 2007 16:08
von roro
Steht nicht in den AGBs sondern auf dem Formular, das Du an sich beim Umzug unterschrieben hast.

BeitragVerfasst: Do 11 Okt, 2007 16:20
von Bender
Möglicherweise wäre es eine Lösung gewesen, den Vertrag dem Nachmieter zu überlassen:

    § 5 Übertragung des Vertragsverhältnisses

  1. Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung von UPC berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen. Für Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche, die bis zum Eintritt entstanden sind, haftet neben dem bisherigen Kunden auch der neue Kunde als Gesamtschuldner.
  2. Übernimmt ein Dritter einen Anschluss, ohne dass UPC hierzu ihr Einverständnis erklärt hat, so haftet der Kunde ab Übernahme nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen für Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche neben dem Kunden, der aus Vertragsrecht haftet.
  3. Dem eintrittswilligen Dritten werden auf Ersuchen des Kunden die bestehenden Rückstände bis eine Woche vor Anfrage ohne allfällige Rabatte aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis bekannt gegeben. Es kann keine Zwischenabrechnung gelegt werden. Für die Übertragung ist – sofern die jeweiligen Entgeltbestimmungen keinen anderen Wert vorsehen – ein Entgelt in Höhe von Euro 30,00 zu bezahlen.
  4. Im Fall der Vertragsübernahme werden sämtliche Rechte, Pflichten und Ansprüche des bisherigen Kunden auf den neuen Kunden übertragen.