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Konventionalstrafe von Inode. Ist das wirklich möglich?
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 18:24
von ZitronenMelisse
Hallo!
Wie schon im Threadtitel erwähnt, habe ich eine Frage bezüglich einer Konventionalstrafe von Inode.
Die Sache ist so: Ich habe vergessen mein Modem bei der Vertragskündigung zurückzuschicken. Nun ist heute ein Brief von der Post gekommen in dem steht, dass ich eine Strafe zu zahlen hätte. Nur habe ich mich gefragt warum, denn auf diesem Schreiben war lediglich der Betrag der Strafe vermerkt, weshalb, das ist nicht gestanden. Die Strafe beträgt ca. 190 Euro und ist fällig, nach Rückfrage an der Hotline, wegen der unterlassenen Zusendung des Modems an Inode. Und Inode war auch noch so frech, diesen Betrag direkt von meinem Konto abzubuchen.
Nun meine Frage an euch: Ist das wirklich so einfach, eine Strafe zu verhängen und direkt das Geld einzuziehen ohne auch nur einer einzigen Mahnung? Und wofür hab ich überhaupt die Kaution gezahlt? Und laut der Hotline muss ich das Modem jetzt trotzdem zurückschicken und bekomme nicht mal mehr die Kaution zurück. Also was soll das? Also um 290 Euro ärmer und das ohne Mahnung oder sonstigen Informationsschreiben? Kann das wirklich durchgehen? Ich seh mich da einfach nicht raus.
Vielen Dank im Voraus,
Grüße
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 18:35
von jutta
das mit der konventionalstrafe steht in den agb und wurde, afaik, auch schon so gehandhabt, bevor es in den agb stand.
es waere natuerlich ein service, den kunden oder die kundin bei vertragsbeendigung noch einmal darauf hinzuweisen, an welche adresse er/sie das modem kostenfrei zurueckschicken soll. aber das ist/waere nur ein service, verpflichtung besteht keine, weils eh klar ist, dass man ausgeliehene sachen zurueckgeben muss.
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 18:36
von max_payne
öhm jutta: wozu zahle ich kaution, wenn ich die dann erst wieder verliere, und für das modem noch ZUSÄTZLICH zahlen muss?
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 18:38
von Stefan Hedenig
also 290€ für ein 50-80€ teures modem ist frech...
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 18:43
von jutta
> und für das modem noch ZUSÄTZLICH zahlen muss? #
du zahlst nicht das modem zusaetzlich, sondern die konventionalstrafe.
Die Konventionalstrafe ist eine Art pauschalierter Schadenersatz (Pönale), der vertraglich vereinbart werden muss. Sie ist zu leisten, wenn die entsprechende vertragliche Leistung nicht (gehörig) eingehalten worden ist. Sie dient somit der Verstärkung vertraglicher Pflichten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konventionalstrafe
@stefan hedenig: es liegt im wesen einer konventionalstrafe, dass sie normalerweise hoeher ausfaellt, als der tatsaechlich entstandene schaden. es geht dabei nicht um den wert des modems, sondern ums nichterfuellen vertraglicher pflichten (rueckgabe der ausgeliehenen sache bei vertragsbeendigung) und um den aufwand fuers inevidenzhalten und nachrennen.
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 18:44
von max_payne
aber wozu verdammt gibts dann die kaution?
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 18:45
von ANOther
@op
kam die "strafe" gleich oder erst nach 2-15 aufforderungen, das modem zurückzuschicken?
max_payne hat geschrieben:wozu zahle ich kaution, wenn ich die dann erst wieder verliere, und für das modem noch ZUSÄTZLICH zahlen muss?
is wie bei den einkaufswägen, die hast auch nicht um einen euro gekauft...
btw - heftig isses schu...
um den preis bekommst anderswo schon einen router...
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 18:47
von jutta
> aber wozu verdammt gibts dann die kaution?
willst du das wirklich wissen? ohne kaution haette inode noch vor ein paar jahren wahrscheinlich keine modems bestellen koennen. oder bestellen vielleicht schon, aber sie haettens nicht bezahlen koennen und dann keine mehr geliefert gekriegt. die kaution war/ist also eher eine art kredit unter falschem namen
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 18:49
von max_payne
dann ist es von mir aus ein kredit. den/die sollte man aber auf jeden fall zurückkriegen
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 18:58
von jutta
@ZitronenMelisse:
wenn du den schrieb mit der konventionalstrafe tatsaechlich ohne jede vorwarnung gekriegt hast, wuerde ich an deiner stelle versuchen, an upc zu schreiben und ihnen zu sagen, dass du das modem selbstverstaendlich sofort zurueckgibts und das bisher nur deshalb noch nicht getan hast, weil du nicht wusstest, wie und wohin und darauf gewartet hast, dass upc dir entsprechende informationen zukommen laesst. und dann bittest du noch um rueckbuchung der konventionalstrafe auf dein konto.
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 19:00
von Stefan Hedenig
@jutta: das ist mir als hak-absolvent klar, dennoch ist das recht heftig. IMHO sollte er die Kaution aber zurückerhalten, da das Modem ja dann tatsächlich in einem funktionsfähigen zustand zurückgeht.
Btw hab ich jetzt noch einen "Rochen" im Keller liegen den die Telekom nie wieder sehen wollte... Halt, es sind sogar zwei.
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 19:14
von jutta
ack, unter der voraussetzung, dass der rueckgabeverzug tatsaechlich unverschuldet war. (da ich in einer kleinen patentanwaltskanzlei schreibtisch an schreibtisch mit unserer buchhalterin sitze, weiss ich, dass wir bei manchen kunden mehr papier und toner fuer freundliche erinnerungen und nicht mehr so freundliche letzte mahnungen verbrauchen, als schliesslich reinkommt.)
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 19:24
von ZitronenMelisse
Hallo,
vielen Dank für die reichlichen Antworten.
wenn du den schrieb mit der konventionalstrafe tatsaechlich ohne jede vorwarnung gekriegt hast, wuerde ich an deiner stelle versuchen, an upc zu schreiben und ihnen zu sagen, dass du das modem selbstverstaendlich sofort zurueckgibts
Ja das habe ich eh gleich gemacht, aber leider sind sie nicht darauf eingegangen. Ich habe zum Paket des Modems auch ein Schreiben beigelegt und darum gebeten mir zumindest die Kaution zurückzuerstatten.
kam die "strafe" gleich oder erst nach 2-15 aufforderungen, das modem zurückzuschicken?
Das war ja gerade die Frechheit, denn die haben nur damals im Kündigungsschreiben etwas davon erwähnt... und dann NICHTS mehr von ihnen hören lassen. Nun die Strafe.
Also eurer Meinung nach gäbe es zumindest eine Chance die Kaution zurückzubekommen?
Grüße
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 19:50
von Stefan Hedenig
Also IANAL aber IMHO bezieht sich die Kaution rein auf die unversehrtheit und funktionstüchtigkeit des Modems, und diese solltest du bei rückgabe zurückerstattet bekommen. Außer in irgendeinem § steht drinnen dass die Kaution bei Inkrafttreten der Konventionalstrafe verfällt. Das wäre pech.
Verfasst:
Di 11 Sep, 2007 20:01
von max_payne
ich würd einfach den bankeinzug stornieren. (ist bis 42 tage nach der abbuchung möglich)