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Vertrag via Telefon - ab wann gültig (wer keilert so? Te

BeitragVerfasst: So 10 Dez, 2006 21:57
von mar99
Meine Mama hat sich am Telefon überreden lassen, dass sie den Festnetz Anbieter (ich vermute nur Gesprächsgebühr) wechselt. Das will sie nun jedoch wieder rückgängig machen (hat sich nur überreden lassen und dieses "ja" wurde dann scheinbar auf einem Tonband aufgenommen) jedoch mit dem Problem, dass sie nicht mehr weiß, welcher Anbieter das war. Wenn ich die richtige Info gefunden habe, so kann man innerhalb einer Woche nach Abschluss von so einem Vertrag zurücktreten, da via Telefon abgeschlossen. (kann das jemand bestätigen?). Hierzu nun die eigentliche Frage. Mit welchen Zeitpunkt beginnt der Vertrag zu laufen? Mit dem "ja" am Telefon, oder wenn man ein Schreiben bekommt? Im ersten Fall hätte meine Mama bzw. ich nun fast keine Möglichkeit mehr zurück zu treten, da wir nicht wissen, wer der Vertragspartner ist.

Für diesen unguten Fall. Weiß jemand welcher Telekomanbieter derzeit via Telefon versucht seine Dienstleistungen an den Mann zu bringen und hierbei mit 30% Ersparnis wirbt (das ist so ziemlich das Einzige, woran sich meine Mama erinnert)?

BeitragVerfasst: So 10 Dez, 2006 21:58
von Slavi
also die Schlimsten sind Tele2 würds mal dort Probieren die Zeichnen auch auf

BeitragVerfasst: So 10 Dez, 2006 22:01
von lordpeng
grundsätzlich sind auch mündliche abgeschlossene verträge gültig - ich würd einfach beim entsprechenden anbieter nochmals einspruch dagegen erheben, wenns ned schon 3 wochen her ist, sollte ein rücktritt vom vertrag eigentlich noch möglich sein ...

BeitragVerfasst: So 10 Dez, 2006 22:05
von wernerkl
einfach 06210000 wählen ein tonband sagt dir dann deinen tel. anbieter an, es kann jedoch sein das dein neuer vertrag noch nicht aktiviert ist, das nächste ist, es gibt von diversen anbietern gesperrte tel. die nur im eigenen netz funktionieren und auch nur über dieses verbinden

BeitragVerfasst: So 10 Dez, 2006 22:09
von mar99
lordpeng hat geschrieben:ich würd einfach beim entsprechenden anbieter nochmals einspruch dagegen erheben


Tja, das ist eben das Problem, meine Mama kann sich nicht mehr erinnern, welcher Anbieter das war.

BeitragVerfasst: So 10 Dez, 2006 22:12
von wernerkl
eine 2. möglichkeit gibt es da auch noch, du mußt schriftlich einspruch erheben sobald du die erste schriftliche verständigung des neuen vertrages hast (ist auch die tel. abrechnung), für diesen einspruch hast du 14 tage zeit,

BeitragVerfasst: So 10 Dez, 2006 22:16
von lordpeng
>Tja, das ist eben das Problem, meine Mama kann sich nicht mehr erinnern, welcher Anbieter das war.

ich würd auf verdacht einfach mal bei tele2uta anfragen, wenns die nicht sind flattert sicher irgendwann mal was schriftliches ins haus ...

Re: Vertrag via Telefon - ab wann gültig (wer keilert so? Te

BeitragVerfasst: So 10 Dez, 2006 22:22
von Peter12
mar99 hat geschrieben: Wenn ich die richtige Info gefunden habe, so kann man innerhalb einer Woche nach Abschluss von so einem Vertrag zurücktreten, da via Telefon abgeschlossen. (kann das jemand bestätigen?).


(etwaiger) Vertragsabschluss via Telefon = Abschluss im Fernabsatz
Siehe dazu § 5e Konsumentenschutzgesetz (Fettdruck von mir):

§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.


Siehe auch § 5c (Auszug):

§ 5c. (1) Der Verbraucher muß rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über folgende Informationen verfügen:
1. Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers,
2. die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,
3. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern,
4. allfällige Lieferkosten,
5. die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
6. das Bestehen eines Rücktrittsrechts, außer in den Fällen des § 5f,
7. die Kosten für den Einsatz des Fernkommunikationsmittels, sofern sie nicht nach dem Grundtarif berechnet werden,
8. die Gültigkeitsdauer des Angebots oder des Preises sowie
9. die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.

(2) Die in Abs. 1 genannten Informationen müssen dem Verbraucher klar und verständlich in einer dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angepaßten Art und Weise erteilt werden. Ihr geschäftlicher Zweck muß unzweideutig erkennbar sein.

(3) Bei Ferngesprächen mit Verbrauchern sind der Name oder die Firma des Unternehmers und der geschäftliche Zweck des Gesprächs zu dessen Beginn klar und verständlich offenzulegen. [...]


und § 5d (Auszug):

§ 5d. (1) Der Verbraucher muß rechtzeitig während der Erfüllung des Vertrags, bei nicht zur Lieferung an Dritte bestimmten Waren spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung, eine schriftliche Bestätigung der in § 5c Abs. 1 Z 1 bis 6 genannten Informationen erhalten, soweit ihm diese nicht bereits vor Vertragsabschluß schriftlich erteilt wurden. Der schriftlichen Bestätigung (Informationserteilung) steht eine solche auf einem für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger gleich.

(2) Dem Verbraucher sind zudem rechtzeitig folgende Angaben schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften
Datenträger zu übermitteln:
1. Informationen über die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung des Rücktrittsrechts nach § 5e, einschließlich der in § 5f Z 1 genannten Fälle,
2. die geographische Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher allfällige Beanstandungen vorbringen kann,
3. Informationen über den Kundendienst und die geltenden Garantiebedingungen sowie
4. bei unbestimmter oder mehr als einjähriger Vertragsdauer die Kündigungsbedingungen.


mar99 hat geschrieben:Hierzu nun die eigentliche Frage. Mit welchen Zeitpunkt beginnt der Vertrag zu laufen? Mit dem "ja" am Telefon, oder wenn man ein Schreiben bekommt?


Artikel zum Thema "Tele2UTA und Vertragsabschluss per Telefon" siehe hier:
http://help.orf.at/?story=4808

und hier:
http://www.juridicum.at/content/view/2042/121/

BeitragVerfasst: So 10 Dez, 2006 23:23
von reddi
talktalk macht das auch!

Re: Vertrag via Telefon - ab wann gültig (wer keilert so? Te

BeitragVerfasst: Mo 11 Dez, 2006 18:21
von mar99
Peter12 hat geschrieben: (2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.


Das würde bedeuten, dass ich nur 7 Werktage Zeit habe und nicht bis zum eintreffen des Schreibens warten kann. :(

BeitragVerfasst: Mo 11 Dez, 2006 18:30
von wicked_one
wähl die oben genannte nummer, dann sagt er dir eh den anbieter an 06210000

das band sagt dir dann über welchen anbieter du telefonierst.... und bei dem sagst dann den vertrag ab...
ich glaub du kannst dir auch über die Telekom Hotline a Preselect sperre eintragen lassen als schutz vor solchen aktionen

BeitragVerfasst: Mo 11 Dez, 2006 18:54
von mar99
wicked_one hat geschrieben:wähl die oben genannte nummer, dann sagt er dir eh den anbieter an 06210000


Das ist derzeit noch (wie gewünscht) die Telekom Austria, das hilft somit direkt auch nicht weiter. Es war jedoch auf jeden Fall einen Versuch wert.

BeitragVerfasst: Mo 11 Dez, 2006 20:44
von wicked_one
mar99 hat geschrieben:
wicked_one hat geschrieben:wähl die oben genannte nummer, dann sagt er dir eh den anbieter an 06210000


Das ist derzeit noch (wie gewünscht) die Telekom Austria, das hilft somit direkt auch nicht weiter. Es war jedoch auf jeden Fall einen Versuch wert.


abwarten, sicher nicht mehr lange :) ... und die TA Hotline, weis die Rat?

BeitragVerfasst: Do 21 Dez, 2006 17:52
von bigossi
Ich kenne da einen ähnlichen Fall. Die Frau hatte sich von einem TA Keiler zu ADSL überreden lassen. Das war damals AON Speed mit 400MB Datenguthaben. Sie hat es sich dann wieder anders überlegt und bevor der Bautrupp der Telekom ADSL
installiert hatte, Einspruch eingelegt. Für sie schien alles damit erledigt zu sein.
Dann kam die erste Telekomrechnung und sie traf fast der Schlag. Der telefonisch abgeschlossenen Vertrag war nicht storniert worden. Aber der Hammer kommt noch. Obwohl niemals ADSL installiert wurde bei ihr, hatte sie in jedem Monat
500 MB überzogen. Das wäre ja wie wenn man kein Auto hat, aber von einer Radarfalle geblitzt wird und einem die den nicht vorhandenen Führerschein wegnehmen wollten. Sie hat dann Einspruch (natürlich eingeschrieben) eingelegt und die Sache konnte bereinigt werden. Was lernen wir daraus? Nie am Telefon einen Vertrag leichtfertig abschliessen...

BeitragVerfasst: Do 21 Dez, 2006 18:45
von wernerkl
aon verrechnet erst den adsl anschluß wenn du das erste mal über adsl mit deinen benutzerdaten eingestiegen bist