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Inode Support Kritik & Knebelverträge
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 09:50
von PYB
Guten Tag!
Ich wollte hier nur einmal kurz von meinen Erfahrungen mit Inode berichten: bin dort seit einem Jahr (bisher) zufriedener Kunde gewesen und habe nun mitbekommen, dass sich mein Vertrag um weitere 6 Monate automatisch verlängert. Das finde ich schon etwas komisch, zumal ich ganze 2 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer hätte kündigen müssen - eine ziemlich Kunden unfreundliche Maßnahme.
Da sich nach dem einen Jahr meine Bedrfnisse geändert hatten wollte ich nun von xDSL Medium auf Small downgraden und habe dazu die Hotline kontaktiert: dort habe ich mit 3(!) verschiedenen Mitarbeitern gesprochen und dabei 3(!!!) verschiedenen Auskünfte bekommen. Mitarbeiter A meinte ich könne nicht downgrade, Mitarbeiter B meinte das kostet 35 EUR und sei jederzeit machbar und Mitarbeiterin C meinte ich könne das jederzeit kostenlos durchführen!
Schwer verunsichert was denn nun stimmt habe ich um eine schriftliche Auskunft gebeten und erfahren dass ich bis zum Ende meiner alten Vertragslaufzeit wohl gratis downgraden kann - sich dadurch mein Vetrag aber um weitere 12 Monate verlängert! Nun platzt mit endgültig der Kragen - mit welchem Recht wird mein Vertrag um 12 Monate verlängert? Die automatisch 6 monats Verlängerung ist in meinen Augen schon seehr hart, bei einem Tarifwechsel den Kunden aber 12 Monate anzuketten ist schon extrem Kundenfeindlich.
Meine Frage nun hier im Forum: welche Inode Mitarbeiter Aussage darf nun glauben geschenkt werden und was würdet ihr mit raten? Ich war bis vor einige Tage mit Inode eigentlich sehr zufrieden und habe sogar mein Telefon deswegen umgemeldet - was mir hier aber momentan passiert ist einfach unerklärlich, vor allem was den Support und deren Aussagen angeht...
liebe Grüße
PYB
Re: Inode Support Kritik & Knebelverträge
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 09:53
von medice
PYB hat geschrieben:Guten Tag!
Ich wollte hier nur einmal kurz von meinen Erfahrungen mit Inode berichten: bin dort seit einem Jahr (bisher) zufriedener Kunde gewesen und habe nun mitbekommen, dass sich mein Vertrag um weitere 6 Monate automatisch verlängert. Das finde ich schon etwas komisch, zumal ich ganze 2 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer hätte kündigen müssen - eine ziemlich Kunden unfreundliche Maßnahme.
du hast mit dem Abschluss des Vertrages kundgetan die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Insofern wundert es mich, dass du das ganze Fristengedings erst jetzt "erfährst".
Zum Rest gibts als Außenstehender nicht viel zu sagen, da zum gleichen Sachverhalt in der Regel IMMER andere Auskünfte von verschiedenen Mitarbeitern erfolgen.
Re: Inode Support Kritik & Knebelverträge
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 10:06
von roro
Downgrade zum Ende einer Kündigungsfrist ist kostenfrei möglich. Innerhalb wird ein Umstellungsbetrag verrechnet (Die Höhe ist mir nicht bekannt).
Es wird dadurch immer ein neuer Vertrag erstellt mit neuer Mindestvertragsdauer.
BTW: Es ist kein Vertrag der sich nach 12 Monaten um weitere 6 Monate verlängert sondern ein Vertrag auf unbestimmte Zeit der gewisse, dem KSchG entsprechende, Mindestvertragsdauern und Kündigungsfristen hat (Ein kleiner aber wichtiger Unterschied). Außerdem ist es sehr wohl möglich mit Inode andere Verträge mit anderen Bedingungen abzuschließen, man sollte es nur VOR der Vertragsunterzeichnung machen.
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 11:08
von hardliner
Diese autom. Verlängerung entspricht nicht dem KSchG.
Bei den Strom- und Gas-Anbietern z.B. gibt es eine 12 monatige Bindefrist, nach deren Ablauf jederzeit gekündigt werden kann
H.
ist bei den Mobilfunkern, z.B Drei, auch so!
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 11:27
von roro
hardliner hat geschrieben:Diese autom. Verlängerung entspricht nicht dem KSchG.
Hast Du meine Antwort gelesen. Ich habe darauf hingewiesen, dass es sich
NICHT um eine automatische Verlängerung handelt sondern um einen Vertrag auf unbestimmte Zeit. Auch bei ycn musst Du nach der Mindestvertragsdauer zumindest 3 Monate länger bleiben.
Auszug AGB ycn
Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum jeweils Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für länger als ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 16:18
von PYB
Schon klar, dass der Vertrag auf unbestimme Zeit läuft - er verlängert sich jedoch nach 12 Monaten automatisch um weitere 6 Monate, so man nicht 3 Monate vor Mindestbinde-Ende kündigt (wer tut das schon??). Genau dieser Punkt ärgert mich auch. Und klar, wir alle lesen die AGBs bis ins kleinste Detail durch und verstehen sie
. Meine Erfahrung bisher war ganz einfach, dass Inode einem in der Regel entgegengekommen ist weil man hier ja auch wirklich nichts unmoralisches verlangt...
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 17:01
von mgr
PYB hat geschrieben:Und klar, wir alle lesen die AGBs bis ins kleinste Detail durch und verstehen sie
.
@PYB
also ich verstehe nicht warum du dich hier so aufregst.
mit knebelverträgen usw hat das ja wirklich nix zu tun.
hättest du die AGBs gelesen und verstanden bevor du sie
akzeptierst, dann gäbe es diese diskussion hier nicht.
ich finde dein verhalten irgendwie fehl am platz, zumal du hier
für deine unwissenheit inode die schuld geben willst...
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 17:06
von muhman
Ich hab heute um 10:15 Inode ein Fax wegen Downgrade + Flatrate geschickt, um ca 11:00 kam eine Mail mit der Bestätigung, kurz danach noch ne Mail mit der erfolgreichen Durchführung, besseren Support gibts ned.
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 18:16
von lnode-Melkkuh
dass das mit dem "du hast doch die AGBs akzeptiert" vor den Augen der Justiz nicht unbedingt standhält hat erst kürzlich Premiere brutal erfahren müssen. außerdem sehe ich nicht ein wieso mir als Konsument ein stundenlanges Studium der AGBs bei jedem Sch...., den man so kaufen kann, zumutbar sein sollte. außerdem haben solche Bedingungen nicht den Rang eines Gesetzes und sind sofern sie einem Gesetz widersprechen automatisch ungültig.
so gesehen würd ich nicht unbedingt darauf wetten, dass derartige klauseln hart am rande des konsumentenschutzgesetzes der prüfung eines ordentlichen gerichts standhalten.
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 18:59
von jutta
leg einmal die inode agbs und das kschg nebeneinander und schreib dann weiter.
wer agbs nicht versteht, sie sich auch nicht erklaeren laesst und einen vertrag trotzdem abschliesst, sollte sich um einen sachwalter oder eine sachwalterin umschauen.
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 19:59
von Koelner
Hi there !
Ein paar haben es eben immer noch nicht verstanden, das sind die Folgen unseres schlechten Schulsystems anscheinend. Ich erklär es einfacher.
Nix Vertragsverlängerung!!
Kündigungsfrist!!!
Hoffe das es jetzt der letzte, halbwegs deutschsprechende checkt (sollte Grundvoraussetzung sein, um in deutschsprachigen Foren sich anzumelden).
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 20:38
von WaJoWi
hardliner hat geschrieben:Diese autom. Verlängerung entspricht nicht dem KSchG.
Bei den Strom- und Gas-Anbietern z.B. gibt es eine 12 monatige Bindefrist, nach deren Ablauf jederzeit gekündigt werden kann
Das stimmt nicht! Ich habe jetzt die KELAG als Gas- und Stromlieferanten und auch da kann ich nach der Mindestvertragsdauer nur alle sechs Monate kündigen. Und ich wiederhole die Aussage von mehreren anderen hier: es handelt sich NICHT um eine Vertragsverlängerung! Der Vertrag wurde ja nicht befristet abgeschlossen.
Ähnliches gibt es ja schon seit Jahren bei den KFZ-Versicherungen wo man nur bei Prämienerhöhungen oder einer Abmeldung kündigen oder wechseln kann - ansonst nur einmal im Jahr.
Aus meiner Sicht als Konsument finde ich diese Kündigungsfristen auch belastend, weil man so unter Umständen Monate unnötig bezahlen muss. Ebenso wie elend lange Mindesvertragslaufzeiten (siehe Mobilfunk) und Mindestverrechnungen (90/30 bei Telefonaten).
Als Unternehmer versucht man natürlich Gewinne zu maximieren, und Kunden möglichst an sich zu binden - verständlich.
Verfasst:
Mi 31 Mai, 2006 20:53
von max_payne
Hier herrscht die freie Marktwirtschaft.
Du hast in Ballungszentren ein breites Angebot. In den AGB stehen die Bedingungen drinnen, die du akzeptieren musst, wenn du einen Vertrag mit dieser Firma abschließen willst.
Keiner zwingt dich einen Vertrag abzuschließen, und keiner verheimlicht dir etwas. Also wo liegt hier das Problem? (Gut. Sicherlich ist das mit den Fristen nicht konsumentenfreundlich; nur wenn ich weiß, dass ich zb. demnächst umziehe, dann schließ ich solche Verträge nicht ab!)
Verfasst:
Do 01 Jun, 2006 13:11
von Johann001
Ich wollte mal nachfragen wie es ist wenn man bei Inode das Datenvolumen für den Download ändert. Zb. von 7GB Packet auf 20GB Packet. Wird hier auch der Vertag verlängert?
Und warum kann man die Datenpackete ganz einfach im Internet auf der Homepage bestellen und wenn mann die wieder zurückstellen will (abbestellen) brauchen die auf einmal eine schriftliche Bestätigung per Post oder Fax , das brauchten die bei der Bestellung auch nicht?
Verfasst:
Do 01 Jun, 2006 13:15
von jutta
ein downgrade kannst du eh per shop machen, nur die kuendigung funktioniert noch nicht uebers shop.