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Warnung vor unseriösen "Keilermethoden" der UTA
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 09:57
von hardliner
Eine Bekannte bekam heute von UTA eine Rechnung/Mahnung von 32 EURO für Gesprächsgebühren obwohl sie 1. nie einen Vetrag mit UTA abgeschlossen hatte und 2. nie eine Preselektion gewählt hatte. Selbige Bekannte hat einen TA-ADSL-Zugang und den TikTak-Family Tarif wo sie nach 18:00 österreichweit gratis telefonieren kann. Nun wurden aber alle Gespräche, auch die nach 18:00 via UTA vergebührt.
Nach dem in dem Rechnungs- bzw Mahnungsschreiben bereits mit Exekution und Inkassobüro gedroht wurde, hat sie leider in Panik die Rechnung bezahlt.
Jezt hier éine Frage: Wie kann die UTA Rechnungen ausstellen wenn man ausschließlich einen Vetrag mit der TA hat und keine Preselektion gewählt hat? Tritt die TA jetzt die Gesprächsgebühren an die UTA ab?
Denke mal, hier wird mein Anwalt wieder eine Beschäftigung bekommen!
H.
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 10:56
von medice
irgendwann mal was zwischen Tür und Angel unterschrieben?
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 11:07
von s
oder auf einem stand bei einer messe/einkaufshaus oder sonst wo?
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 11:14
von hardliner
Es ist nachweislich nie eine Unterschrift getätigt worden. Meine Bekannte ist gerade mal um die 40 und noch nicht senil!
Es kam vor Monaten ein UTA-Keiler, der aber nicht in die Wohnung gelassen und weggewiesen wurde.
Wieso bei einem normalen TA-Anschluß über die UTA abgerechnet wird entzieht sich meiner Logik!
H.
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 11:22
von jutta
> Wieso bei einem normalen TA-Anschluß über die UTA abgerechnet wird entzieht sich meiner Logik!
das koennte man aber ev. eher durch nachfragen bei der ta-buchhaltung erfahren, als hier im forum. nach meiner erfahrung reagieren die auf mails recht prompt.
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 11:30
von medice
was is mit der Forderung passiert, den - nie unterzeichneten - Vertrag gezeigt zu bekommen, sofern das mal gefordert wurde?
Adresse - Name - Telefonnummer, mehr braucht man nicht wissen,
und ich mach dir auch einen Telefon-Vertrag ohne dass wir uns jemals gesehen haben. Und die Keiler, die in der Regel nicht vom Provider stammen, sondern von Fremdfirmen kommen, versuchen das auch immer wieder.
Adresse steht am Haus - Name an der Klingel, Telefonnummer bei den meisten im Telefonbuch - bingo
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 11:48
von hardliner
medice hat geschrieben:was is mit der Forderung passiert, den - nie unterzeichneten - Vertrag gezeigt zu bekommen, sofern das mal gefordert wurde?
Adresse - Name - Telefonnummer, mehr braucht man nicht wissen,
und ich mach dir auch einen Telefon-Vertrag ohne dass wir uns jemals gesehen haben. Und die Keiler, die in der Regel nicht vom Provider stammen, sondern von Fremdfirmen kommen, versuchen das auch immer wieder.
Adresse steht am Haus - Name an der Klingel, Telefonnummer bei den meisten im Telefonbuch - bingo
und wie kommt man da wieder raus?
Ich hab gerade mal mit Tele2UTA telefoniert:
UTA legt sich quer und behauptet die 14tägige Einspruchsfrist ist abgelaufen. Eine Kündigung wird auch nicht akzeptiert, mit Hinweis auf die "unterschriebene" Laufzeit von 24 Monaten.
AUf die Frage: "Was ist wenn ich die künftigen Rechnungen nicht bezahle" wurde nur lakonisch mit "Zwangsexekution" geantwortet. Auf gut "Deutsch" meine Bekannte muss jetzt von ihrem TA-Anschluß 24 Monate lang zu überhöhten UTA-Tarifen telefonieren!
Gegen diese Wegelagerer-Methoden von UTA ist INODE eine Gruppe von Chorsängern!
H.
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 12:18
von Koelner
Hi there !
Zuerst wer mal interessant zu erfahren WAS da abgeschlossen wurde und WIE. Beides wird die UTA deiner Bekannten sicher offen legen.
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 12:23
von medice
Einspruchsfrist beginnt erst mit Beginn eines Vertrages
du bestreitest ja, dass dieser jemals zustandegekommen ist - UTA müßte nachweisen dass doch.
gleiches bzgl Laufzeit - wo kein Vertrag da keine Laufzeit.
vorausgesetzt, dass halt wirklich nix unterschrieben wurde...
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 12:25
von tszr
seit die UTA von tele2 übernommen wurde klappt nichts mehr, die beschwerden stapeln sich schon bei der
www.rtr.at
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 12:25
von hardliner
medice hat geschrieben:Einspruchsfrist beginnt erst mit Beginn eines Vertrages
du bestreitest ja, dass dieser jemals zustandegekommen ist - UTA müßte nachweisen dass doch.
gleiches bzgl Laufzeit - wo kein Vertrag da keine Laufzeit.
vorausgesetzt, dass halt wirklich nix unterschrieben wurde...
Das ist ein gutes Argument - bekomme heute die Rechnung zugefaxt. Dann kann sich UTA aber warm anziehen!
H.
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 12:27
von tszr
medice hat geschrieben:Einspruchsfrist beginnt erst mit Beginn eines Vertrages
du bestreitest ja, dass dieser jemals zustandegekommen ist - UTA müßte nachweisen dass doch.
gleiches bzgl Laufzeit - wo kein Vertrag da keine Laufzeit.
vorausgesetzt, dass halt wirklich nix unterschrieben wurde...
achtung TELE2 schließt auch verträge via telefonanruf ab !
da werden tonbandaufzeichnungen gemacht = angeblich gültig !
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 12:27
von medice
problematisch is nur, dass schon was gezahlt wurde - das könnte man als Einverständnis werten...
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 12:28
von medice
ich dachte tonaufzeichnungen sind vor Gericht nicht haltbar?
Verfasst:
Do 02 Mär, 2006 12:29
von tszr
medice hat geschrieben:ich dachte tonaufzeichnungen sind vor Gericht nicht haltbar?
keine ahnung bin kein jurist