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Nachverrechnugn bei Kündigung

BeitragVerfasst: Do 22 Dez, 2005 13:31
von punto_cabrio
Mal eine andere Frage:

Ein Bekannter will seinen Internetzugang Kündigen, hat jedoch schon seit einiger Zeit keine Rechnung seines Providers und auch nicht vom Kto. Abgebucht bekommen.

Kann der Provider bei Kündigung die fehlenden Zahlungen nachverrechnen oder hat er Pech gehabt?

BeitragVerfasst: Do 22 Dez, 2005 13:38
von roro
Ja natürlichm und zwar IMHO rückwirkend 3 Jahre. Aber das wäre eine Frage an unsere Rechtsexpertin Jutta.

BeitragVerfasst: Do 22 Dez, 2005 14:18
von jutta
richtig - § 1486 abs 1 abgb:

§ 1486. In drei Jahren sind verjährt: die Forderungen
1. für Lieferung von Sachen oder Ausführung von Arbeiten oder
sonstige Leistungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder
sonstigen geschäftlichen Betriebe;

quelle: www.ris.bka.gv.at

BeitragVerfasst: Do 22 Dez, 2005 14:34
von roro
Wusste ich es doch :)