Seite 1 von 1

Auskunftspflicht von Providern im Rahmen von Ermittlungen

BeitragVerfasst: Mo 31 Okt, 2005 14:37
von Neptunus
Hallo,

bisher war unklar, ob ein Provider im Falle eines Ermittlugnsverfahrens (zB wegen einer Urheberrechtsverletzung) die Stammdaten zu einer IP beauskunften muss.

Dies muss nun dem ermittelnden Gericht gegenüber geschehen - unabhängig davon ob eine statische oder dynamische IP an den Kunden des Providers vergeben wurde.

Nachzulesen hier:
http://www.ingmar.at/index/aktenvermerk ... rausgeben/

Und wer das Urteil des OGH im Original lesen will, findet es hier:
http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x= ... 11Os57/05z):GZ
(dieses Forum scheint unfähig zu sein, diesen Link richtig zu interpretieren ...)
Hier ein besserer Link:
http://www.i4j.at/entscheidungen/ogh11_57_05z.pdf


lg,
Neptunus

---edit---
Naja, nun sehe ich gerade in den "Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers" (http://www.ispa.at/downloads/1937e3c02f ... es_ISP.pdf) der ISPA, dass diese Vorgangsweise den einzelnen Providern schon längst empfohlen wird.

Die ISPA geht sogar so weit, dass sie empfiehlt, jeder Behörde Auskunft über die Stammdaten eines Benutzers zu erteilen (und nicht nur einem ermittelnden Gericht, wie im o.g. Urteil die Rede ist)

Und noch weiter geht man: Man empfiehlt sogar, Stammdaten auch Verwertungsgesellschaften bekannt zu geben.

Man darf sich nun natürlich etwas dazu denken ...
Wenn diese Empfehlung nicht darauf abzielt, es einem Provider möglichst leicht zu machen, was dann?

BeitragVerfasst: Mo 31 Okt, 2005 15:06
von max_payne
ich bin gespannt, bis der erste provider ein addon anbietet, bei dem er die ips nicht speichert ;-)

Re: Auskunftspflicht von Providern im Rahmen von Ermittlunge

BeitragVerfasst: Mo 31 Okt, 2005 23:58
von medice
Neptunus hat geschrieben:[...]
Die ISPA geht sogar so weit, dass sie empfiehlt, jeder Behörde Auskunft über die Stammdaten eines Benutzers zu erteilen (und nicht nur einem ermittelnden Gericht, wie im o.g. Urteil die Rede ist)

Und noch weiter geht man: Man empfiehlt sogar, Stammdaten auch Verwertungsgesellschaften bekannt zu geben.
[...]


sowas hat zum Glück keine rechtliche Bindung, und wenn diese Vorgehensweise wirklich wer befolgt, dann bekommen die hoffentlich so eins drübergezunden, dass es staubt! Datenschutz sollte immer nur durch die zu den fraglichen Daten assoziierte Person(en), oder einem Gericht ausgehebelt werden können.

BeitragVerfasst: Di 01 Nov, 2005 10:24
von hardliner
ISPA = Handlanger der Musikmafia!
IMHO ist die ISPA unnötig wie ein Hodenkrebs!
H.

Re: Auskunftspflicht von Providern im Rahmen von Ermittlunge

BeitragVerfasst: Di 01 Nov, 2005 18:41
von Neptunus
medice hat geschrieben:
Neptunus hat geschrieben:[...]
Die ISPA geht sogar so weit, dass sie empfiehlt, jeder Behörde Auskunft über die Stammdaten eines Benutzers zu erteilen (und nicht nur einem ermittelnden Gericht, wie im o.g. Urteil die Rede ist)

Und noch weiter geht man: Man empfiehlt sogar, Stammdaten auch Verwertungsgesellschaften bekannt zu geben.
[...]


sowas hat zum Glück keine rechtliche Bindung, und wenn diese Vorgehensweise wirklich wer befolgt, dann bekommen die hoffentlich so eins drübergezunden, dass es staubt! Datenschutz sollte immer nur durch die zu den fraglichen Daten assoziierte Person(en), oder einem Gericht ausgehebelt werden können.


Ich denke, dass gerade das mit dem "drübergezunden bekommen" kein wirkliches Problem für einen Provider ist.

Ich glaube in Erinnerung zu haben, dass die IFPI Austria vor einiger Zeit ihre Erfolge gegenüber Tauschbörsenbenutzern angepriesen hat.

Angeblich wurden P2P-Benutzer, die mittels der Programme mehrere Tausend urheberrechtlich geschützte Werke ohne Einwilligung des Rechteinhabers der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hatten, zu Zahlungen an die IFPI verdonnert.

Dabei wurde betont, dass in vielen Fällen (wenn nicht sogar in den meisten?) eine außergerichtiche Einigung erzielt werden konnte. D.h. der betroffene User zahlt der IFPI eine bestimmte Summe und die IFPI verzichtet im Gegenzug darauf, eine Klage bei Gericht einzureichen.

Das lässt für mich die Vermutung aufkommen, dass so manche Provider den Verwertungsgesellschaften die Stammdaten ihrer Kunden bekannt gegeben haben.

Dies wäre dann so ein Fall, dass ein ISP Kundenstammdaten auf bloße Anfrage hin an eine Verwertungsgesellschaft übermittelt hat.

Nun ist es so, dass bei von privaten Auftraggebern begangene Datenschutzverletzungen wie zB. einer von einem ISP begangenen Verletzung ein Zivilgericht anzurufen ist.

Das heißt, dass ein Betroffener, dessen Stammdaten von seinem ISP an eine Verwertungsgesellschaft übermittelt wurden, müsste eine Klage gegen seinen ISP einreichen, damit eine eventuell begangene Datenschutzverletzung auch geahndet wird.

Und warum sollte jemand, der mit großer Freude beispielsweise gerade EUR 5.000,- bezahlt hat, um einer Klage zu entgehen, selber eine Klage veranlassen, bei der er das gesamte Risiko trägt.

In Zeiten, in denen ja eh so gut wie Niemand was zu verbergen hat, dürfte es recht unwahrscheinlich sein, dass es sich bei einem Betroffenen um einen Datenschützer handelt, der für solche Fälle vorgesorgt hat, zB in dem er die Risiken eines solches Prozesses auf eine Versicherung abgewälzt hat.

BeitragVerfasst: Di 01 Nov, 2005 20:09
von max_payne
tjo...
fazit:
am besten eine cd pro monat weniger kaufen und um das gesparte geld eine rechtsschutzversicherung abschließen ;-)

BeitragVerfasst: Di 01 Nov, 2005 21:00
von Neptunus
Wenn wir schon bei Rechtsschutzversicherung sind:

Kennt hier jemand eigentlich ein solche, die auch Urheberrechtssachen versichert? Die die ich kenne, schließen nämlich alle das sog. Immaterialgüterrecht aus.

lg,
Neptunus

BeitragVerfasst: Di 01 Nov, 2005 21:19
von max_payne
>Kennt hier jemand eigentlich ein solche, die auch Urheberrechtssachen versichert? Die die ich kenne, schließen nämlich alle das sog. Immaterialgüterrecht aus.

Ich kenn mich in dem Bereich hier zwar nicht so gut aus, aber hier geht es nicht um urheberrechtsverletzung denn eher um den datenschutz, weil dein provider die daten herausgegeben hat; also hat das nicht direkt mit der sog. Immaterialgüterrecht zu tun

BeitragVerfasst: Di 01 Nov, 2005 21:48
von Neptunus
Ja schon, Datenschutzangelegenheiten brauchen keine Versicherung für Urheberrechtsangelegenheiten :-)

Mich würde aber trotzdem interessieren, ob so was in Österreich jemand anbietet. Und dabei denke ich gar nicht an Tauschbörsennutzer, die dort Dateien anbieten. Es kann auch sein, dass man mühevoll eine Webseite bastelt, und irgendwann wirft einem eine Firma vor, zB das Design von ihr abgeschaut zu haben, oder ein Logo nachgemacht zu haben, ... was weiß ich alles ...