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Steuerliche Absetzbarkeit von DSL - Leitungen

BeitragVerfasst: Fr 29 Jul, 2005 21:20
von brennkopf
Hi!

Ich hab mal gehört, dass man in Österreich Breitband-Internetleitungen bis zu einem gewissen Preis/Monat (€ 39,99 oder so?) von irgendeiner Steuer absetzen kann.

Wie sieht's da aus?

Habe ich (außer dem geringeren Preis) irgendwelche anderen finanziellen Vorteile, wenn ich statt einem €45/Monat - Produkt ein €39/Monat - Produkt nehme?


Bitte klärt mich da mal auf... ich bin schon ganz konfus!


Gruß,
Bernhard

BeitragVerfasst: Fr 29 Jul, 2005 21:36
von medice
afaik gilt das nur für anschlüsse die innerhalb eines gewissen Zeitraumens neuerrichtet wurden (der schon vorbei ist)
wir haben hier tollerweise 1 Monat zu früh bekommen und drum is das thema krampfhaft verdrängt ;)

BeitragVerfasst: Fr 29 Jul, 2005 21:40
von vialli
Hallo,

ich kenn mich da bissl aus:
Sofern du deinen ERSTEN Breitbandanschluss (>256kbit/s downstream) zwischen 30.4.2003 und 31.12.2004 hergestellt hast, kannst du monatlich bis zu € 40,- bei deiner Arbeitnehmerveranlagung (L1) als Sonderausgabe geltend machen. (Nehm an das gilt auch für E1) Außerdem kannst du bis € 50,- einmalig für die Herstellung geltend machen.

Steuerlich ändert sich zwischen dem € 45,-/Monat und € 39,-/Monat nicht viel.

Zur Erklärung: von deinem Absatzbetrag bekommst du ca. 1/3 rückvergütet, kommt drauf an wieviel du Lohnsteuer zahlst.

D.h. bei 40€ im Monat mal 12 gibt € 480,- - davon 1/3 sind € 144,- welche du dann zurückbekommst.
Bei € 39,- im Monat bekommst dann halt ca € 140,- retour.

Wie gesagt: Die ERSTMALIGE Herstellung muss zwischen 30.4.2003 und 31.12.2004 erfolgt sein!

Hoffe gedient zu haben.
Grüße

BeitragVerfasst: Fr 29 Jul, 2005 23:38
von mnc
hinzugefügt sei, wenn ein providerwechsel stattgefunden hat ists genauso essig mit abschreiben...

BeitragVerfasst: Sa 30 Jul, 2005 09:04
von parpar
vialli hat geschrieben:Hallo,

ich kenn mich da bissl aus:
Sofern du deinen ERSTEN Breitbandanschluss (>256kbit/s downstream) zwischen 30.4.2003 und 31.12.2004 hergestellt hast, kannst du monatlich bis zu € 40,- bei deiner Arbeitnehmerveranlagung (L1) als Sonderausgabe geltend machen. (Nehm an das gilt auch für E1) Außerdem kannst du bis € 50,- einmalig für die Herstellung geltend machen.

Die steuerl. Begünstigung hat außerdem mit 31.12.2004 geendet. Für die Veranlagungsjahre 2003 und 2004 kann man - sofern im o.g.Zeitraum erstmals ein Breitbandanschluss installiert wurde - die steuerliche Begünstigung in Anspruch nehmen. Im aktuellen Jahr ist das sowieso nicht mehr möglich.

Abgesehen von der obigen steuerl. Förderung bleibt natürlich immer die Möglichkeit einen Teil der Telefon-/Internetkosten als Betriebsausgaben / Werbungskosten geltend zu machen. Als unselbständig Erwerbstätiger wird man dabei natürlich gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen müssen, dass ein Teil dieser Ausgaben wirklich beruflich bedingt ist.
Zu beachten ist auch, dass jeder sowieso ein Werbungskostenpauschale i.H.v. 132 Eur pro Jahr angerechnet bekommt. Sind die tatsächlich Werbungskosten niedriger, ist es daher überflüsssig diese gesondert bei der Veranlagung anzugeben.

BeitragVerfasst: Sa 30 Jul, 2005 09:26
von pc_net
mit der pauschale von 132 € komm ich nicht aus ;) ... und als IT-ler hat man die begründung schnell ;) ...

BeitragVerfasst: Sa 30 Jul, 2005 13:26
von norb
gilt das nur für tatsächlich vor dem 31.12.2004 INSTALLIERTE anschlüsse(also funktionierende) oder auch bestellte(die zu dieser zeit hergestellt wurden) ? und zB mitte jänner funktionstüchtig waren?

BeitragVerfasst: Sa 30 Jul, 2005 13:45
von schnurz
pc_net hat geschrieben:mit der pauschale von komm ich nicht aus ;) ... und als IT-ler hat man die begründung schnell ;) ...


Insbesondere wenn man Home- bzw. Teleworking macht. ;)

BeitragVerfasst: Sa 30 Jul, 2005 16:51
von vialli
norb hat geschrieben:gilt das nur für tatsächlich vor dem 31.12.2004 INSTALLIERTE anschlüsse(also funktionierende) oder auch bestellte(die zu dieser zeit hergestellt wurden) ? und zB mitte jänner funktionstüchtig waren?



Ich würde das an deiner Stelle mal riskieren, im schlimmsten Fall bekommst halt eine Abweisung :)

BeitragVerfasst: Sa 30 Jul, 2005 21:41
von brennkopf
_Fuck_ 2003/04 war ich grade erst auf ISDN umgestiegen... GRRRRR

Also bringt mir das Abschreibzeugs nix mehr....

preislich steht also zw. 39 und 45 €uro einfach nur der Unterschied von € 6,- da... nix mehr steuerliches, ansonsten auch nix... grmpf

Danke für die Antworten!

BeitragVerfasst: Mo 01 Aug, 2005 18:10
von parpar
norb hat geschrieben:gilt das nur für tatsächlich vor dem 31.12.2004 INSTALLIERTE anschlüsse(also funktionierende) oder auch bestellte(die zu dieser zeit hergestellt wurden) ? und zB mitte jänner funktionstüchtig waren?

Wie oben geschrieben, ist die Steuerbegünstigung mit Ende letzten Jahres ausgelaufen. D.h. selbst, wenn die Installation offiziell vor dem 31.12.2004 war und Du theoretisch für die Förderung in Frage kommst, kannst Du nur mehr die Kosten absetzen, die 2004 tatsächlich angefallen sind. Ich nehme jedoch an, dass Du erst ab Jänner oder Februar 2005 Kosten verrechnet bekommen hast. Und für 2005 gibt es keine Förderung mehr.