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Dynamische IPs Logfiles nach 24 stunden gelöscht?
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 13:27
von LiquidX
Hi leute bin neu hier,
Hab eine frage bezüglich dynamischen IPs, und zwar geht es darum das mir irgendwer mal gesagt hat oder ich irgendwo gelesen habe das provider verpflichtet sind ihre logfiles für Dynamische IPs nach 24 stunden zu löschen.
Das heißt wenn ich mir sagen wir mal Winrar runterlade, und sagen wir mal ein gerichtsbeschluss steht wo der verdacht besteht das ich mir etwas illegales runtergeladen habe muss der provider ja die daten weitergeben.
Nun habe ich ja bereits erwähnt das ich gehört habe das die logfiles nach 24 stunden gelöscht werden und somit nichts ausgehändigt werden kann.
Weiß jemand inwiefern das zutrifft oder wie es wirklich ausschaut?
Danke vielmals
Alex
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 13:45
von schnellschnelloinode
soweit kommt's noch, dass bereits der download von winrar illegal ist.
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 13:50
von dreamcatcher73
In Deutschland gibt es so ein Gerichtsurteil, das aber noch nicht rechtskräftig ist.
Bei T-Online werden die dynamischen IP's 80 Tage gespeichert.
Das Gerichtsurteil verlangt die sofortige Löschung nach Beenden der Verbindung.
Steht in der aktuellen c't auf Seite 32+33.
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 13:56
von LiquidX
Ja okay aber was ist mit österreich? Wann werden hier die daten gelöscht?
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 13:59
von dreamcatcher73
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 14:04
von Tom-Wien
hoffentlich nicht so schnell. ne zeitlang sollte das meiner meinung nach schon aufgehoben werden seitens der isp´s.
ja jetzt motzen sicher die "ichwillanonymsein"-leut, aber im umgekehrten sinn kann man eben auch beweisen lassen, das man etwas nicht war, wenn es diese logs länger gibt.
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 15:53
von hmmmm
Die Daten werden meiner Meinung nach sechs Monate aufgehoben, vorallem wegen der Verrechnung.
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 15:58
von Azby
Die Daten müssen doch direkt nach Verbindungstrennung gelöscht werden, es sei denn sie dienen dem Zweck der Verrechnung. Und spätestens danach müssen sie gelöscht werden.
Ich hab da mal einen ziemlich aufschlussreichen Bericht in einer (österreichischen) Computerzeitschrift gelesen. Da waren auch Stellungnahmen von chello und inode dabei, wo die Pressesprecher auch selbst sagten, dass die Logfiles viel zu viel Speicherplatz brauchen würden, um sie monatelang "bunkern" zu können.
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 16:03
von max_payne
hm
mal als beispiel
die ip 83.245.123.123 hat am 12.07.2005 um 17:38 ein Album illegal heruntergeladen. darf inode dann auskunft geben wer diese IP hat?
ps: fallbeispiel und ip ist frei erfunden
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 16:19
von Azby
Wie du selbst schon gesagt hast - derjenige hat das Album
runtergeladen...daher hat derjenige auch nicht gesetzeswidrig gehandelt, ist daher nicht für diese Handlung strafbar, und daher kann das Gericht inode auch nicht auftragen die Daten des Nutzers herauszugeben
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 17:20
von LiquidX
Verkehrsdaten
§ 99. (1) Verkehrsdaten dürfen außer in den gesetzlich geregelten Fällen nicht gespeichert werden und sind vom Betreiber nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen oder zu anonymisieren.
(2) Sofern dies für Zwecke der Verrechnung von Entgelten, einschließlich der Entgelte für Zusammenschaltungen, erforderlich ist, hat der Betreiber Verkehrsdaten bis zum Ablauf jener Frist zu speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann. Diese Daten sind im Streitfall der entscheidenden Einrichtung sowie der Schlichtungsstelle unverkürzt zur Verfügung zu stellen. Wird ein Verfahren über die Höhe der Entgelte eingeleitet, dürfen die Daten bis zur endgültigen Entscheidung über die Höhe der Entgelte nicht gelöscht werden. Der Umfang der gespeicherten Verkehrsdaten ist auf das unbedingt notwendige Minimum zu beschränken.
(3) Die Verarbeitung von Verkehrsdaten darf nur durch solche Personen erfolgen, die für die Entgeltverrechnung oder Verkehrsabwicklung, Behebung von Störungen, Kundenanfragen, Betrugsermittlung oder Vermarktung der Kommunikationsdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen zuständig sind oder die von diesen Personen beauftragt wurden. Der Umfang der verwendeten Verkehrsdaten ist auf das unbedingt notwendige Minimum zu beschränken.
(4) Dem Betreiber ist es außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen untersagt, einen Teilnehmeranschluss über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach den von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern auszuwerten. Mit Zustimmung des Teilnehmers darf der Betreiber die Daten zur Vermarktung für Zwecke der eigenen Telekommunikationsdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwenden.
Das heißt soviel wie wenn ich meine verbindung trenne dann löschen sie die daten. Hmm interresant.
Danke für den link und die hilfe.
Peace[B]
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 18:06
von Azby
Sag ich ja - nach Verbindungsende is es weg...es sei denn man ist bei einem Provider, wo man pro Minute zahlt, oder pro Dateneinheit - aber spätestens nach der Verrechnung sind auch diese Daten weg, oder der Provider würde sich strafbar machen.
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 19:16
von dfx
Azby hat geschrieben:derjenige hat das Album runtergeladen...daher hat derjenige auch nicht gesetzeswidrig gehandelt
falsch.
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 19:19
von lordpeng
>aber spätestens nach der Verrechnung sind auch diese Daten weg
>der der Provider würde sich strafbar machen
strafbar machen wohl kaum, gegen ein gesetz verstossen schon eher, obwohl, ich bin was das TKG und das DSG betrifft derzeit nicht auf dem allerletzten stand ... da war doch erst mal was seitens der EU oder?
Verfasst:
Mi 13 Jul, 2005 19:25
von max_payne
jo da haben sie dagegen gestimmt.
tja und wie ist das jetzt mit bittorrent?(up+down)