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Wie sehr halten sich Provider and den Datenschutz?

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 11:13
von ShannonKnight
Falls jemand gestern 25 Das Magazin gesehen hat (Am Donnerstag 17.12.) und den Bericht über die Anklage von Raubkopierern in Österreich verfolgt hat wird sich über den Datenschutz auch wundern.

So weit ich informiert bin, darf der ISP Kundendaten nur auf Richterlichen Beschluss freigeben, woran sich UTA jedoch nicht gehalten hat. Obwohl das rechtswidrig ist, darf der Kläger sobald er die Daten erhalten hat damit machen was er will.

Mich würde es nun interessieren was ihr von der ganzen Sache haltet.

(Ich möchte mich hier gar nicht auf eine Diskussion über die Legalität des Herunterladens von mp3's und ähnlichem herablassen sondern eher über die Politik die hier Provider verfolgen, denn wer will schon bei einem ISP bleiben der so freizügig mit Daten umgeht?)

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 11:25
von hardliner
UTA gibt jedem bereitwilligst Stammdatenauskunft. Auch telefonisch!
Siehe dazu auch http://derstandard.at/?id=1820088
Datenschutz ist für UTA ein Fremdwort!
H.

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 11:38
von Scoty
also bei Inode ist es glaube ich so das diese Daten auch rausgeben allerdings erst nach richterlichen Beschluss. genauers wird uns das aber nur einer von Inode selbst sagen können wie auch bei den anderen Providern.

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 12:32
von Slavi
bei fixen IP´s brauchens eh ned lang suchen Whois abfrage genügt
Ich war sehr erschrocken als ich da meinen NAmen Lesen konnte
Die restlichen Daten kannst dann eh leicht besorgen

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 13:25
von hardliner
Slavi hat geschrieben:bei fixen IP´s brauchens eh ned lang suchen Whois abfrage genügt
Ich war sehr erschrocken als ich da meinen NAmen Lesen konnte
Die restlichen Daten kannst dann eh leicht besorgen

Wenn bei einer fixen IP in der Ripe-Abfrage Dein Name steht, dann tät ich dem Provider mal ordentlich auf die Zehen steigen.
H.

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 13:31
von Slavi
tjo bei Inode ist das so

Ich gebe jezt mal nicht meine Neue IP Preis aber das war meine alte
nun hat sie ein anderer -> 83.64.16.2

tip mal die bei http://www.ripe.net/whois ein

ach ja das geht nur bei XDSL 3000 da erst ab da Fixe IP dabei ist und natürlich Buisness Produkte

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 14:45
von radditz
hab den Bericht auch gesehen, aber das bezieht sich jetz nicht wirklich auf das herunterladen von MP3s. Man kann nicht kontrollieren, ob jemand etwas runterlädt... was is, wenn mir jemand die Daten sendet und sie gehen ins leere ;) (höchstens über rückantwort, aber das is sowieso spionage und wird strafrechtlich verfolgt...).

Es ging einfach darum, dass sie so Leute gesucht haben, die ihre Files ANBIETEN...
Ich saug zwar nicht viel, da ich mehr auf Onlinespiele aus bin, aber ich share keine Files.
Das ganze is wohl ein simples Prinzip.
Die scannen einfach bestimmte IP Ranges in Österreich über emule, kazaa etc... ports, und schaun nach, welche dateien du frei gegeben hast.

Österreichisches Gesetz: das herunterladen von Dateien zum eigenen Gebrauch ist nicht strafbar.
Das verteilen dieser Dateien (was ja automatisch durch eine Freigabe geschieht) allerdings schon!

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 15:09
von ShannonKnight
radditz hat geschrieben:hab den Bericht auch gesehen, aber das bezieht sich jetz nicht wirklich auf das herunterladen von MP3s. Man kann nicht kontrollieren, ob jemand etwas runterlädt... was is, wenn mir jemand die Daten sendet und sie gehen ins leere ;) (höchstens über rückantwort, aber das is sowieso spionage und wird strafrechtlich verfolgt...).

Es ging einfach darum, dass sie so Leute gesucht haben, die ihre Files ANBIETEN...
Ich saug zwar nicht viel, da ich mehr auf Onlinespiele aus bin, aber ich share keine Files.
Das ganze is wohl ein simples Prinzip.
Die scannen einfach bestimmte IP Ranges in Österreich über emule, kazaa etc... ports, und schaun nach, welche dateien du frei gegeben hast.

Österreichisches Gesetz: das herunterladen von Dateien zum eigenen Gebrauch ist nicht strafbar.
Das verteilen dieser Dateien (was ja automatisch durch eine Freigabe geschieht) allerdings schon!



Jup, dass das runterladen nicht illegal ist (in unserer momentanen Gesetzesfassung) ist mir bewusst, aber der upload leider schon. Das Problem mit P2P Produkten ist halt ohne upload kein download.
Hier ein interessanter Link zu diesem Thema: Internet Recht

Aber wie gesagt es geht mir hier eher darum, dass niemand ein Problem haben sollte, da es laut TKG den Klägern die Daten einzusehen.

In Österreich sind die Verbindungsdaten, zu denen auch die Logfiles betreffend den Internetzugang gehören, durch das Datenschutzgesetz und das Kommunikationsgeheimnis (§ 93 TKG) geschützt. Eine Bekanntgabe dieser Daten ist nur in einem Strafverfahren und nur im Auftrag des Gerichtes zulässig und auch in diesem Fall nur unter den Voraussetzungen des § 149 a StPO. Da dort Voraussetzung eine strafbare Handlung ist, die mit mehr als 6-monatiger bzw. einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist (wenn die Zustimmung des Anschlussinhabers nicht vorliegt

Und nun hier:
Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ist nach § 91 UrhG strafbar. Der Strafrahmen geht bis zu einer Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze; die Höhe des Tagessatzes ist einkommensabhängig. Bei Gewerbsmäßigkeit geht der Strafrahmen bis zu 2 Jahren; gewerbsmäßig begeht eine strafbare Handlung, wer sie in der Absicht vornimmt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (§ 70 StGB); dies dürfte bei Tauschbörsennutzern eher die Ausnahme sein.

Quelle:

Internet 4 Jurists


EDIT:

P.S.:
Mann bin ich froh, dass dieses wunderbare Forum wieder funktioniert :D

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 15:42
von jutta
die meisten provider werden sich wohl an das datenschutzgesetz halten und auch bei klagsdrohungen seitens der musikverlage etc nicht sofort nachgeben, aber man sollte nicht vergessen, dass es auch anderen wege gibt, ip adresse und person in verbindung zu bringen, wenn auch ein wenig muehsamer: zb steht die ip adresse im header jeder e-mail, wird in den vielen chats angezeigt usw. mit ein bissl ausdauer und spuersinn kann man einiges rausfinden.

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 16:18
von ShannonKnight
jutta hat geschrieben:die meisten provider werden sich wohl an das datenschutzgesetz halten und auch bei klagsdrohungen seitens der musikverlage etc nicht sofort nachgeben, aber man sollte nicht vergessen, dass es auch anderen wege gibt, ip adresse und person in verbindung zu bringen, wenn auch ein wenig muehsamer: zb steht die ip adresse im header jeder e-mail, wird in den vielen chats angezeigt usw. mit ein bissl ausdauer und spuersinn kann man einiges rausfinden.


Bei einer Static IP sicherlich möglich aber unrentable.
Wegen ein paar MP3's wird dass kein Mensch machen, wohl aber wenns um etwas gewerbliches geht, dass ist wiederrum mit mehr als 6 Monaten behaftet und kann daher per richterlichen Beschluss herausgefunden werden.
SICHER ist man NIE, da man immer eine IP hinterlässt die einen eindeutig identifiziert. Darin muss man sich natürlich im Klaren sein. Auch, dass das Runterladen nicht immer legal ist und es auch gute Alternativen gibt. (Es ist vollkommen legal Lieder eines Internetradios mitzuschneiden und zu kopieren - gibt auch diverse tools die einem helfen das Lied zu suchen, das man braucht und dass meist gratis und völlig legal)

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 17:09
von erdie
Slavi hat geschrieben:tjo bei Inode ist das so

Ich gebe jezt mal nicht meine Neue IP Preis aber das war meine alte
nun hat sie ein anderer -> 83.64.16.2

tip mal die bei http://www.ripe.net/whois ein

ach ja das geht nur bei XDSL 3000 da erst ab da Fixe IP dabei ist und natürlich Buisness Produkte


hab seit 1,5 Jahren die flat mit fixer IP und whois weiß nichts außer:
"home-ADSL-STATIC-Single-IPs"

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 17:13
von M@rio
hardliner hat geschrieben:Wenn bei einer fixen IP in der Ripe-Abfrage Dein Name steht, dann tät ich dem Provider mal ordentlich auf die Zehen steigen.

Du kennst offenbar die RIPE Richtlinien nicht. :contract:

IPv4 Address Allocation and Assignment Policies for the RIPE NCC Service Region

6.2 Network Infrastructure and End User Networks
[...]When an End User has a network using public address space this must be registered separately with the contact details of the End User. Where the End User is an individual rather than an organisation, the contact information of the service provider may be substituted for the End User’s.[...]

Also...
Nur 1 IP (=point-to-point link) -> kein RIPE Eintrag
Mehr als 1 IP(=Network) und Firma -> RIPE Eintrag
Mehr als 1 IP(=Network) und Privatperson -> Möglicher RIPE Eintrag

BeitragVerfasst: Fr 17 Dez, 2004 17:34
von hardliner
Wenn mein ISP bei meinem /29-Netz meinen Namen einsetzt mach ich ihm die Hölle heiß!
Das ist eine Verletzung der Privat-Sphäre und ein Verstoß gegen den Datenschutz!
H.

BeitragVerfasst: Di 21 Dez, 2004 19:06
von becks23
HI

Ich hab gelesen das eine strafrechtliche Verfolgung nur rechtskonform ist, wenn bei der Ermittlung eine richterliche Verfügung für die Feststellung der Person verwendet wurde.

lg becks23

BeitragVerfasst: Di 21 Dez, 2004 22:55
von ShannonKnight
becks23 hat geschrieben:HI

Ich hab gelesen das eine strafrechtliche Verfolgung nur rechtskonform ist, wenn bei der Ermittlung eine richterliche Verfügung für die Feststellung der Person verwendet wurde.

lg becks23


Da bin ich mir leider nicht so sicher:

10.6. Welche rechtlichen Mittel stehen der Musikindustrie (etwa RIAA oder IFPI) zur Verfügung, um zu erfahren, ob ich Musik bei Online-Tauschbörsen herunterlade/zur Verfügung stelle?

Sie können praktisch nur selbst im Internet recherchieren. Dabei erfahren sie aber meist nur die Pseudonyme der Tauschbörsen-User. Wer hinter diesen steckt, ist nur über den Provider herauszubekommen. Deswegen hat die RIAA in Amerika zunächst auch die Provider auf Herausgabe der Daten geklagt.

In Österreich sind die Verbindungsdaten, zu denen auch die Logfiles betreffend den Internetzugang gehören, durch das Datenschutzgesetz und das Kommunikationsgeheimnis (§ 93 TKG) geschützt. Eine Bekanntgabe dieser Daten ist nur in einem Strafverfahren und nur im Auftrag des Gerichtes zulässig und auch in diesem Fall nur unter den Voraussetzungen des § 149 a StPO. Da dort Voraussetzung eine strafbare Handlung ist, die mit mehr als 6-monatiger bzw. einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist (wenn die Zustimmung des Anschlussinhabers nicht vorliegt), käme eine Bekanntgabe der Nutzerdaten nur im Falle des Uploads und auch dort nur bei gewerbsmäßigem Handeln in Frage. Eine solche Gewerbsmäßigkeit liegt bei Tauschbörsennutzern aber in der Regel nicht vor, sodass auch im Strafverfahren die Identität des Anbieters von Musikstücken vom Provider nicht offengelegt werden darf. Die Frage ist allerdings, ob sich die Provider wirklich daran halten, wenn die Polizei Auskunft verlangt. Wird die Identität unzulässigerweise offengelegt, muss der Beschuldigte (im Falle des Uploads) nicht nur mit einem Strafverfahren rechnen, sondern auch mit zivilrechtlichen Ansprüchen.

Quelle:

Internet und Recht