Ein Verein wird grundsätzlich keine günstige Rechtsform sein, da Deine Unternehmungen
gewinnorientiert und somit schon nach §1 Abs 2 VerG im Sinne des Gesetztes nicht zulässig wären.
§ 1. (1) Ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein
freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten
organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur
Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der
Verein genießt Rechtspersönlichkeit (§ 2 Abs. 1).
(2) Ein Verein darf nicht auf Gewinn berechnet sein. Das
Vereinsvermögen darf nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet
werden.
(3) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für solche Zusammenschlüsse,
die nach anderen gesetzlichen Vorschriften in anderer Rechtsform
gebildet werden müssen oder auf Grund freier Rechtsformwahl nach
anderen gesetzlichen Vorschriften gebildet werden.
(4) Ein Zweigverein ist ein seinem Hauptverein statutarisch
untergeordneter Verein, der die Ziele des übergeordneten
Hauptvereins mitträgt. Eine Zweigstelle (Sektion) ist eine rechtlich
unselbständige, aber weitgehend selbständig geführte,
organisatorische Teileinheit eines Vereins.
(5) Ein Verband ist ein Verein, in dem sich in der Regel Vereine
zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Ein
Dachverband ist ein Verein zur Verfolgung gemeinsamer Interessen von
Verbänden.
Näheres dazu findest Du im Ris:http://www.ris.bka.gv.at
Falls du Dein Vorhaben umsetzten willst und rechtlich abgesichert sein willst,
solltest Du Dich doch an einen Juristen wenden, da jede Auskunft aus dem Internet relativ unzuverlässig ist und im Streitfall niemand mehr hinter Dir steht.
Ein Anwalt muss jedoch zu seiner Arbeit stehen!
Überleg Dir das Ganze wirklich nochmal gründlich und gut.
MfG Alpinux