ZID Wien zum Thema File-Sharing
Verfasst: Mi 06 Okt, 2004 18:07
Aus gegebenem Anlass informieren wir:
Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke unterliegt den
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Insbesondere ist die Verbreitung
urheberrechtlich geschützten Materials
(z.B. Musik, Filme, Software, ...)
ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht zulässig.
Bitte bedenken Sie:
File-Sharing-Programme (eDonkey, Napster, KaZaa, ...) bieten nicht
nur die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Werke aus dem
Internet herunterzuladen, sondern stellen auch die lokalen Dateien
für andere zum Download bereit.
Alle Aktivitäten im Internet sind nachvollziehbar.
Um einen möglichen Vorwurf der Mittäterschaft gar nicht erst
aufkommen zu lassen, erteilt der ZID Auskünfte über die
Identität (Name und Anschrift) eines Benutzers, der sich rechtswidrig
verhalten hat.
Im Beauskunftungsfall halten wir uns an die Empfehlungen der
ISPA. Nachzulesen unter:
http://www.ispa.at/www/getFile.php?id=22
Urheberrecht Anspruch auf Auskunft
§ 87b. (2) Wer im geschäftlichen Verkehr durch die Herstellung oder
Verbreitung von Vervielfältigungsstücken unbefugt ein Werk der
Literatur oder Kunst oder einen sonstigen Schutzgegenstand auf eine
nach diesem Bundesgesetz dem Rechteinhaber vorbehaltene
Verwertungsart benutzt, hat dem Verletzten über die Identität
Dritter (Name und Anschrift), die an der Herstellung oder am
Vertrieb der Vervielfältigungsstücke beteiligt waren, und über ihre
Vertriebswege Auskunft zu geben, sofern dies nicht unverhältnismäßig
im Vergleich zur Schwere der Verletzung wäre.
(3) Vermittler im Sinne des § 81 Abs. 1a haben dem Verletzten
Auskunft über die Identität des Verletzers (Name und Anschrift) zu
geben.
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eMail-Aussendungen der Uni Wien
Kategorie Nr. 1
Diese eMail wurde verschickt von Franz Kaltenbrunner.
siehe <http://www.univie.ac.at/mass_mailer/>
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Was soll man davon halten ?
Gerald
Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke unterliegt den
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Insbesondere ist die Verbreitung
urheberrechtlich geschützten Materials
(z.B. Musik, Filme, Software, ...)
ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht zulässig.
Bitte bedenken Sie:
File-Sharing-Programme (eDonkey, Napster, KaZaa, ...) bieten nicht
nur die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Werke aus dem
Internet herunterzuladen, sondern stellen auch die lokalen Dateien
für andere zum Download bereit.
Alle Aktivitäten im Internet sind nachvollziehbar.
Um einen möglichen Vorwurf der Mittäterschaft gar nicht erst
aufkommen zu lassen, erteilt der ZID Auskünfte über die
Identität (Name und Anschrift) eines Benutzers, der sich rechtswidrig
verhalten hat.
Im Beauskunftungsfall halten wir uns an die Empfehlungen der
ISPA. Nachzulesen unter:
http://www.ispa.at/www/getFile.php?id=22
Urheberrecht Anspruch auf Auskunft
§ 87b. (2) Wer im geschäftlichen Verkehr durch die Herstellung oder
Verbreitung von Vervielfältigungsstücken unbefugt ein Werk der
Literatur oder Kunst oder einen sonstigen Schutzgegenstand auf eine
nach diesem Bundesgesetz dem Rechteinhaber vorbehaltene
Verwertungsart benutzt, hat dem Verletzten über die Identität
Dritter (Name und Anschrift), die an der Herstellung oder am
Vertrieb der Vervielfältigungsstücke beteiligt waren, und über ihre
Vertriebswege Auskunft zu geben, sofern dies nicht unverhältnismäßig
im Vergleich zur Schwere der Verletzung wäre.
(3) Vermittler im Sinne des § 81 Abs. 1a haben dem Verletzten
Auskunft über die Identität des Verletzers (Name und Anschrift) zu
geben.
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Gerald