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Rücktrittsrecht Inode??

BeitragVerfasst: Mo 10 Nov, 2003 14:42
von Mike1
Hi Leute,

ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen!!
Ich habe folgendes Problem mit Inode:

Ich habe am 24.09.2003 eine Vorbestellung für das Inode Produkt xDLS@home bestellt und prompt auch eine Auftragsbestätigung erhalten! Da zu möchte ich erwähnen, dass ich diese Bestellung nur unter der Annahme nach Telefongesprächen mit Inode gemacht habe, daß eine xDLS Verbindung bei mir Ende Oktober herstellbar ist!
Tja, jetzt ist es Mitte November und ich warte noch immer auf meine Internetverbindung!!
Nachdem ich nun ein Mail an Inode geschickt habe wo den nun meine Bestellung bleibt, erhielt ich folgende Antwort:

"Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre xDLS Bestellung derzeit nur als Vorbestellung annehmen können, da an Ihrem angegebenen Standort Wien........ noch kein xDSL möglich ist. Der Knoten, in dem ich mich befinde ist jedoch bereits in Planung!"

Ja, super!!!!!!!! :scream:

Mit anderen Worten, das kann auch noch 1 Jahr dauern, bis die was zusammenbringen!!

Kann ich, da ich ja nur den Status einer Vorbestellung habe, nun noch vom nicht unterfertigten Vertrag zurücktretten? :-?

Danke für alle Hinweise!!

BeitragVerfasst: Mo 10 Nov, 2003 15:44
von radditz
Hi!
1. heißt es xDSL ;)
2. bist du selbst schuld, wenn du eine Vorbestellung machst! Es gibt keine Garantie, dass xDSL am so und so vielten in deinen Wählamt verfügbar ist.
Du kannst eigentlich nicht zurücktreten!

BeitragVerfasst: Mo 10 Nov, 2003 17:48
von M@rio
Natürlich kannst du bei einer Vorbestellung immer zurücktreten. Egal ob Inode, TA oder werauchimmer. Du solltest das aber auf jedenfall schriftlich machen.

BeitragVerfasst: Mo 10 Nov, 2003 18:11
von Bender
... Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre xDSL Bestellung derzeit nur als Vorbestellung annehmen können, da an Ihrem angegebenen Standort Wien........ noch kein xDSL möglich ist


Die Unterscheidung zwischen Bestellung und Vorbestellung ist unerheblich, da ein Auftrag ausgesprochen wurde und dieser vom Anbieter angenommen worden ist. Der Vertrag ist somit zustande gekommen (§ 2 AGB der Inode).

Um zu sehen, wie ernst es dem Anbieter mit der Aufrechterhaltung des Vertrages ist, könnte man unter Hinweis auf des Mail, in dem Inode die Wertigkeit einer "Bestellung" auf eine "Vorbestellung" einschränkt, per Einschreiben mitteilen, dass man, in Anbetracht der bestehenden und erst jetzt vom Anbieter eingestandenen zeitlichen Verzögerung der Lieferung der Leistung, "die am tt.mm.jjjj übermittelte Bestellung nicht weiter aufrecht erhalte und das Unternehmen ersuche, von der allfälligen Erfüllung des Auftrags abzusehen".

Sollte Inode auf der Vertragserfüllung bestehen, auch gut, denn:

Das Unternehmen weist in den AGB (in einer für österreichische ISPs vorbildlichen Form) auf das Konsumentenschutzgesetz hin, gemäß dem ein Auftraggeber bei einem Vertrag, der im so genannten Fernabsatz errichtet wurde, binnen der Frist von sieben Tagen (hier: nach Lieferung der Hardware, Leitungsfreigabe u. Ä.) vom Vertrag (ohne Angabe von Gründen) zurücktreten kann. Siehe: § 4 Abs. 8 u 9 der Inode-AGB.

Also: Die gesetzlich begründete Möglichkeit des Rücktritts von einem Vertrag bei Geschäften, in denen man sich zur Vornahme einer Bestellung nicht in die Verkaufsörtlichkeit eines Anbieters begeben hat, ist stets gegeben. - Trotz dieses bestehenden, den Konsumenten bevorteilenden Rechts leben vor allem große Unternehmen bestens damit. Siehe Homeshopping Europe, Quelle etc.

BeitragVerfasst: Mo 10 Nov, 2003 21:42
von M@rio
...gemäß dem ein Auftraggeber bei einem Vertrag, der im so genannten Fernabsatz errichtet wurde, binnen der Frist von sieben Tagen (hier: nach Lieferung der Hardware, Leitungsfreigabe u. Ä.) vom Vertrag (ohne Angabe von Gründen) zurücktreten kann. Siehe: § 4 Abs. 8 u 9 der Inode-AGB.

Genau das meinte ich. :D

BeitragVerfasst: Mo 10 Nov, 2003 21:57
von Viper_XXL
Im ADSL und XDSL Forum steht der selbe Beitrag schreibe ihn nocheinmal hinein, weil er genau diesselbe Sache betrifft, sogar den selben Provider.

Also das ist die gängige Praxis so gut wie aller Provider, den Anschluss anzubieten, obwohl er noch nicht verfügbar ist, wenn man nicht aufpasst kassieren die im Vorraus oder verlangen für die Stornierung etwas. Kabelsignal vor 2 Jahren, hat mir einen Vertrag geschickt ohne Bestätigung ob Kabel in meinen Ort kommt sollte ich den ausfüllen -> Ergebnis: Heute haben wir immer noch kein Kabel.

Aber das beste ist aber CNET. www.cnet.at
Versichern mir hoch und heilig XDSL kommt in meinen Ort spätestens Ende Oktober. Das Wählamt wurde lt. E-Mail von denen angeblich schon Anfang Oktober umgestellt. Und bis heute ist nichts geschehen, auf etwa 5 E-Mails von mir was nun los sei, wurde nicht geantwortet. Das beste aber auf der Homepage stehen etwa 5 Ortsnamen, alles Nachbarorte von mir , teilweise die kleinsten Kaffs, und aber mein Wohnort steht natürlich nicht darunter, aber lt. E.Mail sollte es XDSL dort schon geben Komisch ist der gröste Ort, aber gerade der steht nicht auf der HP. Das ist meiner Meinung nach Verarsche PUR!


Hoffe du kannst noch ohne Verlust aus einem Vertrag hinaus, das beste ist aber: Ich habe es sogar schriftliche (mehrere E-Mails), wo mir versichert wird das es spätestens Oktober soweit sein wird und ich möglichst früh bestellen soll, damit der Auftrag erledigt wird...

Soviel zur gängigen Praxis der Provider...

BeitragVerfasst: Di 11 Nov, 2003 00:15
von penguinforce
@viper:

ich war so frei und hab ihn hier ins provider-subforum verschoben... :)

:ok:

BeitragVerfasst: Di 11 Nov, 2003 09:11
von Mike1
Danke für die zahlreichen Tipps!! :ok:

Werde mal nen Brief verfassen der mein Kündigungsschreiben beinhaltet und einmal sehen was passiert! Werde euch auf den laufenden halten!

Ein Problem habe ich leider dann noch immer, eine Alternative zu Inode habe ich leider noch immer nicht gefunden, da die derzeit meines Wissens nach die einzigen sind, die bei mir ne Standleitung verlegen können, sofern die soweit sind! Na, dann heißt es mal abwarten und auf bessere Zeiten warten :(

BeitragVerfasst: Di 11 Nov, 2003 18:32
von Bender
Mike1 hat geschrieben:Danke für die zahlreichen Tipps! Werde mal nen Brief verfassen der mein Kündigungsschreiben beinhaltet und einmal sehen was passiert ...

Gerne nehme ich meine "Tipps" von dem Dank aus. Denn Kündigungen

sind entweder durch Verzicht auf Dauer ausgeschlossen,
sind im Regelfall fristgebunden
und kosten daher, so man sie unter dem Titel einer "Kündigung" durchsetzt bzw. durchsetzen will, zumeist ordentlich Geld.

Daher ist in einem Falle wie diesem eine formneutrale Beendigung eines Vetragsverhältnisses zu suchen (siehe als Beispiel die in Anführungszeichen stehende Formulierung meines o. a. Postings) - oder eben der Rücktritt gemäß Konsumentenschutzgesetz § 3, § 5e, § 5g.

Over and out.

BeitragVerfasst: Mi 12 Nov, 2003 08:51
von Mike1
Hi Bender,

ich habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt, rein "juristisch" kündige ich ja nicht, sondern trete vom Vertrag, sofern möglich, zurück!
So werde ich ich es logischerweise in meinem Schreiben verfassen!


Auf alle Fälle,

danke für alle Hinweise für die mögliche Vorgehensweise!!

PS: Hoffe, ich habe nun besser formuliert. :wink:

BeitragVerfasst: Mi 12 Nov, 2003 11:36
von Bender
Mike1 hat geschrieben:... PS: Hoffe, ich habe nun besser formuliert.

Got it, Mike1!