Kündigung !¿!
Verfasst: Fr 23 Aug, 2002 17:48
Hi!
hab mir mal die neuesten news eingeholt
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf ... &tmp=51115
hab da aber folgendes problem (oder auch nicht möcht ich ja gern wissen)
hab meine Vertrag am 03.April 2002 abgeschlossen .
im vertrag steht auch das ich die agb akzeptiere (tjo wiellang war damals die kündigunsfrist ? dem vertrag lag und liegt keine agb .. rückseite is blanko! )
damals wars noch € 78,487 die man für das produkt zahlen musste..
dann hast bis in den Mai gedauert bis sich die Telekom endlich dazu bewogen hat einen neuen Adsl anschluss zu installieren
sprich ab 08.05 hatte ich mein internet .. sprich die erste rechnung erstreckt sich zwichen dem zeitraum vom 08.05 - 31.05 wurde mir auch korrekt € 31,6103 verrechnet also zu dem tarif der osteraktion von 40 € im monat
da der vertrag am 03.april gezeichnet wurde habe ich jetzt laut vertrag keine 12 monatige bindung zu etel..
was ich jetzt wissen will ...
wie siehts hier mit der rechtslage aus ..bezüglich dem schreiben der
Telekom Control an die fuZo:
Bindungsdauer muss eingehalten werden
Weiter teilte die Telekom Control der fuZo mit:
[Die Anwältin von European Telecom] "führt an, dass für den Fall, dass eine Mindestvertragsdauer vereinbart ist, der Kündigungsverzicht lediglich für die Kunden der European Telecom AG anwendbar ist. Dieser Rechtsansicht kann sich die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH nicht anschließen".
"Gemäß dem Wortlaut der [Allgemeinen Geschäftsbedingungen] ist eindeutig davon auszugehen, dass im Fall einer vereinbarten Mindestvertragsdauer beide Vertragsparteien dem Kündigungsverzicht unterworfen sind."
"Sollten daher tatsächlich Fälle vorliegen, in denen eine Mindestvertragsdauer vereinbart wurde, ist eine vorzeitige Kündigung des Servicevertrages nicht zulässig."
Telekom Control spricht von Mindestvertragsdauer..
hab aber laut meinem Wissen keine 12 monate vertragsdauer..
( was war vor der osterakiton die mindestvertragsdauer )
heisst ich bin am 30.09 kein kunde mehr von etel ?
kann mir bidde einer hier weiter helfen..
( am besten loki der ist ja vom fach )
thx im voraus
mfg Odin
(PS: wer Rechtschreibfehler findet
darf sie behalten !)
hab mir mal die neuesten news eingeholt
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf ... &tmp=51115
hab da aber folgendes problem (oder auch nicht möcht ich ja gern wissen)
hab meine Vertrag am 03.April 2002 abgeschlossen .
im vertrag steht auch das ich die agb akzeptiere (tjo wiellang war damals die kündigunsfrist ? dem vertrag lag und liegt keine agb .. rückseite is blanko! )
damals wars noch € 78,487 die man für das produkt zahlen musste..
dann hast bis in den Mai gedauert bis sich die Telekom endlich dazu bewogen hat einen neuen Adsl anschluss zu installieren
sprich ab 08.05 hatte ich mein internet .. sprich die erste rechnung erstreckt sich zwichen dem zeitraum vom 08.05 - 31.05 wurde mir auch korrekt € 31,6103 verrechnet also zu dem tarif der osteraktion von 40 € im monat
da der vertrag am 03.april gezeichnet wurde habe ich jetzt laut vertrag keine 12 monatige bindung zu etel..
was ich jetzt wissen will ...
wie siehts hier mit der rechtslage aus ..bezüglich dem schreiben der
Telekom Control an die fuZo:
Bindungsdauer muss eingehalten werden
Weiter teilte die Telekom Control der fuZo mit:
[Die Anwältin von European Telecom] "führt an, dass für den Fall, dass eine Mindestvertragsdauer vereinbart ist, der Kündigungsverzicht lediglich für die Kunden der European Telecom AG anwendbar ist. Dieser Rechtsansicht kann sich die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH nicht anschließen".
"Gemäß dem Wortlaut der [Allgemeinen Geschäftsbedingungen] ist eindeutig davon auszugehen, dass im Fall einer vereinbarten Mindestvertragsdauer beide Vertragsparteien dem Kündigungsverzicht unterworfen sind."
"Sollten daher tatsächlich Fälle vorliegen, in denen eine Mindestvertragsdauer vereinbart wurde, ist eine vorzeitige Kündigung des Servicevertrages nicht zulässig."
Telekom Control spricht von Mindestvertragsdauer..
hab aber laut meinem Wissen keine 12 monate vertragsdauer..
( was war vor der osterakiton die mindestvertragsdauer )
heisst ich bin am 30.09 kein kunde mehr von etel ?
kann mir bidde einer hier weiter helfen..
( am besten loki der ist ja vom fach )
thx im voraus
mfg Odin
(PS: wer Rechtschreibfehler findet
darf sie behalten !)