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So geht ja wohl nicht !!!

BeitragVerfasst: Fr 23 Aug, 2002 10:46
von Justman
Generell:
Wenn man gegen so eine Firma nichts unternimmt, werden andere dem Beispiel ETI bzw eTel folgen....
Also sollte es eine juristisch korrekte und wirksame Möglichkeit geben der eTel entgegen zu wirken, muss man diese auch nutzen!!!
Sonst macht hier ja jeder was er will; und was die eTel will, wissen wir inzwischen alle.
Die Geschäftspraktiken der eh. ETI jetzt eTel sind äußerst dubios:
Am Telefon werden dem Kunden Versprechungen gemacht, die wenige Tage später widerrufen werden.
Verträge werden mit falscher Begründung gekündigt.......usw
(Ein "flatrate account" kann man nicht wegen überproportionalem Datentransfer kündigen ....das wäre als würde die TA einen Telefonanschluss kündigen, weil jemand zu lange telefoniert !!!)

Frage an Dr. Loki:
Ist es legal mit dieser Art von Kundenfang ein Unternehmen für einen Verkauf attraktiv zu machen?

An Dr. Wessely:
Die Art und Weise wie Sie hier Leuten drohen ist beleidigend....
Sie glauben anscheinend, Sie haben es hier mit ein paar 14-jährigen, gutgläubigen Unwissenden zu tun; wie kämen Sie sonst auf die Idee in einem Forum mit rechtlichen Schritten zu drohen?
Kehren Sie bitte auf die professionelle Seite Ihres Faches zurück und werfen Sie nicht mit Kieselsteinen...

Fazit:
Wenn es eine legale Möglichkeit gibt, der eTel einen Denkzettel zu verpassen, und gleichzeitig ein Example zu statuieren, dass man mit dem Kunden nicht alles machen kann, sollte man diese auch nützen !!

The Justman

RE: So geht ja wohl nicht !!!

BeitragVerfasst: Fr 23 Aug, 2002 10:51
von Justman
Ach ja Frau Doktor .....

Wenn Sie schon die grosse Anwältin raushängen lassen, dann sollten Sie Ihre Drohungen wenigstens korrekturlesen ....

Zitat:
[...] Sie machen sich der Verlemdung schuldig [...]

mfg Justman

RE: So geht ja wohl nicht !!!

BeitragVerfasst: Fr 23 Aug, 2002 11:10
von loki
>Ist es legal mit dieser Art von Kundenfang ein Unternehmen für einen Verkauf
>attraktiv zu machen?

An sich ja. Damit verbundene Risiken trägt aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge ohnehin der Käufer.

Allerdings könnte ein Verstoss gegen das UWG (unlauterer Wettbewerb) vorliegen, ich bin mir sogar relativ sicher dass das hier der Fall ist.

Für Versprechungen welche die ETI-Bestellhotline gegeben hat gilt aus zivilrechtlicher Sicht das Prinzip der Erfüllungsgehilfenhaftung (andernfalls hätte man auf dem Bestellformular sehr deutlich darauf hinweisen müssen dass alle derartigen Aussagen keine Bedeutung haben, eine versteckte Klausel in den AGB wird hierfür nicht reichen).

Übermittle doch am besten eine Sachverhaltsdarstellung an folgenden Adressaten (sobald ein tatsächlicher Schaden eingetreten ist, noch ist das ja nicht der Fall):

Bundespolizeidirektion Wien
Wirtschaftspolizei
Wasagasse 22
1090 Wien

"loki"

RE: So geht ja wohl nicht !!!

BeitragVerfasst: Fr 23 Aug, 2002 14:20
von Andi
@loki

Ich würde schon sagen, dass ein tatsächlicher Schaden bereits eingetroffen ist. Oder wie würdest du die Drosselung der Anschlüsse auf ~2KB/s sonst bezeichnen? Die Leute von der Hotline reden sich zwar irgendwie meistens raus, entweder ist es Unwissenheit oder dass eigentlich keine Drosselungen statt gefunden haben, aber sehen wir mal den Tatsachen ins Auge. In der Nacht war die Leitung nicht nur bei mir gedrosselt und das nicht zum ersten mal. Ich würde mal sagen dass ich persönlich das zumindest schon als "Schaden" bezeichne, momentan zumindest scheint die Verbindung noch zu funktionieren, wie lange is halt die Frage.

Ansonsten muss ich sagen dass ich deine Interpretationen und Argumente sehr schätze, weiter so!! Gefallen lassen sollten wir uns diese Praktiken jedenfalls unter keinen Umständen. Übrigens bin auch ich gerne bereit ein paar Euros springen zu lassen falls es zu etwas ähnlichem wie einer Sammelklage kommen sollte.

Andi

RE: So geht ja wohl nicht !!!

BeitragVerfasst: Fr 23 Aug, 2002 15:25
von loki
>Ich würde schon sagen, dass ein tatsächlicher Schaden bereits eingetroffen ist.
>Oder wie würdest du die Drosselung der Anschlüsse auf ~2KB/s sonst
>bezeichnen?

Dass ETI die Bandbreite wissentlich für einzelne Kunden drosselt kann ich zunächst aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Nehmen wir aber an es wäre tatsächlich so.

Aufgrund der Netzarchitektur des ADSL-Backbone fällt bei einem Kunden der via Telekom Austria angeschlossen ist einmal das Argument "Störung der Leitung" weg, da der gesamte Kundentraffic afaik en einem einzelnen Peering Point übergeben wird. Was im eigenen Netz der ETI geschieht lässt sich so einfach nicht sagen, aber es ist zu vermuten, dass die gesamte verfügbare Bandbreite zwischen allen Kunden geshared wird. Für eine gleichmaessige Verteilung der verfügbaren Bandbreite sorgt bei Congestion Control bei TCP, bei UDP kann man das anhand der dropped packet rate in etwa ablesen. Allerdings erfolgt dies bei TCP normalerweise anhand von Connections, nicht physischen Leitungen - es sei denn ETI setzt eine Art des Traffic Shaping ein welche die Bandbreite gleichmaessig auf Leitungen aufteilen würde. Es kann daher sehr wahrscheinlich nur zwei Gründe dafür geben daß du nur 2kbps erhältst: Entweder du wirst von ETI absichtlich gedrosselt, oder die Mehrzahl der anderen Kunden hat zehntausende TCP-Verbindungen offen was extrem unwahrscheinlich ist. ETI hat sicher kein vertragliches Recht, bei einem einzelnen Kunden die Bandbreite derartig zu drosseln.

Sollte ETI tatsaechlich deine Leitung derart drosseln wird man argumentieren können, daß dies eine ADSL-Leitung aus praktischen Gesichtspunkten unbenützbar macht. Daraus liesse sich jedenfalls Verschulden ableiten, wenn dir durch die extrem geringe Bandbreite ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, und du wirst von ETI Schadensersatz fordern können. Bei rein privater Nutzung wird ein solcher Schaden schwer nachzuweisen sein, wenn du - so wie ich - deinen Anschluss beruflich oder gewerblich nutzt (dies wird im Vertrag nicht ausgeschlossen) eher leicht, durch Geschäftsausfall, Arbeitskosten bei einem Behebungsversuch des Problem durch einen Systemadministrator usw. Gut wäre wenn du in so einem Fall allerdings versuchst den Schaden möglichst gering zu halten. (zB Online-Einwahl über ETI/ETEL-Preselection, späterer Protest gegen die Rechnung für die Einwahlminuten)

Daneben gibt es eventuell einen strafrechtlichen Aspekt:

Die IP-Pakete die du über das Netz der ETI versendest sind Daten.
§126a StGB: "Wer einen anderen dadurch schädigt, daß er [..] übermittelte Daten, über die er [..] nicht allein verfügen darf, [..] löscht oder sonst unbrauchbar macht oder unterdrückt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Man könnte daher argumentieren, daß ETI deine Daten beschädigt (Bandbreite wird ja bei der üblichen TCPIP-Implementierung durch dropped, i.e. gelöschte, packets signalisiert). ETI löscht also absichtlich, jenseits von normalen Congestion Behavior, deine Daten. Der/die Verantwortliche/n könnten dafür eventuell strafrechtlich belangt werden. Freilich ist etwas derartiges noch nie ausjudiziert worden es wäre aber sicher interessant. Empfehlenswert wäre in diesem Fall Anzeige und Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschaftspolizei.

"loki"

RE: So geht ja wohl nicht !!!

BeitragVerfasst: Sa 24 Aug, 2002 10:29
von Andi
Hallo loki!

Danke für deine Informationen, aber ich nutze meinen Anschluss privat, so gesehen wird es laut deiner Interpretation schwierig bzw. ist der "Schaden" nicht besonders gross, bis auf dem abnehmenden guten Eindruck den ich ANFANGS von ETI hatte, trotzdem nochmal danke für die kompetente Beratung.

Andi