interessant wärs ja mal, da die letzte novelle zur ZPO so mit sich gebracht hat dass in Österreich ebenfalls sammelklagen zulässig sind, sich kollektiv zu wehren ev. lernens es dann ...
snafu2k hat geschrieben:das problem ist ja, dass bei einer quittung/sendungsverfolgung nicht der komplette empfänger draufsteht, sondern nur der zustellbezirk und plz (also graz)
die könnten ja anzweifeln, dass dies das richtige paket gewesen ist
kann ich bei der post da noch irgendwas schriftliches bekommen, an wen genau das wo ausgehändigt wurde? oder die zustelladresse des pakets?