http://cdn2.a1.net/final/de/media/pdf/E ... ervice.pdf --> alt
http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/E ... 120401.pdf --> neu
Beim alten Umzugsservice bekommt man eine Gutschrift für die angefallenen Herstellungsentgelte, beim neuen € 50,-.
rae1963 hat geschrieben:
Ist das mit der Verrechnung der restlichen Bindungsfrist erlaubt????
rae1963 hat geschrieben:• Bei Online-Rechnung können Sie Ihre Rechnungen noch bis zu 6 Monaten nach
Kündigungstermin ansehen. Verschaffen Sie sich einfach mit Ihrem Benutzernamen und
Ihrem Kennwort einen Ãœberblick auf http://www.A1.net/rechnung.
Bitte beachten Sie: Ihr Produkt von A1 hat eine Bindungsfrist. Der Betrag für die restlichen
Monate wird bis zum Ablauf der Frist in Rechnungen gestellt.Schöne Grüße
Ihr A1 Service Team
b]Ist das mit der Verrechnung der restlichen Bindungsfrist erlaubt????[/b]
frankymatt hat geschrieben:Vielleicht ist es aber besser, wenn du dich an die Regulierungsbehörde wendest. (http://www.rtr.at/)
swasi hat geschrieben:Bis 2015 werden rund 2,7 Millionen Haushalte und Unternehmen österreichweit Zugang zu modernster Glasfasertechnologie und damit zu schnellerem Internet haben.
mariotho hat geschrieben:Weiß jemand ob in absehbarer Zeit bzw. überhaupt nochmal eine A1 Kombi (Telefon + Breitband) um 19,90 ohne Herstellgebühren kommt?
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