> Der Vertrag beginnt, imho, mit der Herstellung des Anschlußes,
hallo? ein (kauf- oder dienstleistungs-)vertrag kommt mit der einigung ueber ware und preis zustande.
die spezielleren regelungen (im kschg):
§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten
Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die
Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei
Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.
und:
§ 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher
gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen
(§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung
der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen
Einfluß hat, abhängt,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind, die schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum überschritten würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die
gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von
Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1
und 2).
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> alles andere wäre ja völlig irrational.
ein ruecktritt nach herstellung des anschlusses waere theoretisch denkbar (und ist praktisch aushandelbar), aber dann musst du dem vertragspartner die bereits entstandenen kosten ersetzen, also leitungsherstellung, administrativen aufwand fuer die bearbeitung und stornierung der bestellung, versand des modems ...
wir reden hier ja nicht von lieferverzug oder schlechtlieferung, sondern von einem ruecktritt, weil der/die kunde/kundin es sich anders ueberlegt hat.