ANOther hat geschrieben:hamas?
ja, die zum Beispiel auch.
lg, martin (scnr)
(4) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben den Namen und die Adresse eines Nutzers ihres Dienstes, mit dem sie Vereinbarungen über die Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, auf Verlangen dritten Personen zu übermitteln, sofern diese ein überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität eines Nutzers und eines bestimmten rechtswidrigen Sachverhalts sowie überdies glaubhaft machen, dass die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung bildet.
Jabba hat geschrieben:wenn ein EDER oder MEDWENITSCH jetzt so einfach daherkommt, und wissen will, wem die IP 127.0.0.1 am 29.2.07 um 01:01 gehört hat
jutta hat geschrieben:nein, aber wenn er dir reingefahren ist und du anzeige wegen fahrerflucht machst, sehr wohl.
jutta hat geschrieben:...im normalfall kann sich der provider auf: "machen sie zunaechst anzeige, wir geben die daten dann der ermittelnden behoerde heraus" zurueckziehen.
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