Inode - Sammelnachverrechnung der letzten 4 Jahre ?!?!?

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Beitragvon sonntags-surfer » So 21 Jan, 2007 20:34

Also die mündlichen Nebenabreden (Anrufe beim Support) wirst du wahrscheinlich nicht geltend machen können, da du gemäß 30.3 der AGB gültig für Vertragsabschlüsse vor 1.10.2006 bekräftigst, daß es keine solchen gibt.

Wie lange zurück verrechnet werden kann, kann ich jetzt auf die schnelle nicht Beantworten.

Aber was sehr wohl zum tragen kommen wird, ist daß du den Anbieter nicht schriftlich auf sein Versäumnis aufmerksam gemacht hast, obwohl du den Fehler bemerkt hast.

Trotz der Einrichtung eines telefonisch erreichbaren Supports ist über alle Belange in Vertragsfragen und Rechnungswesen noch immer schriftlich Korrespondenz zu führen, da nur dieses vor Gericht standhalten wird.

Natürlich möchte ich nicht sagen, daß du selber schuld wärst, sondern möchte nur Aufzeigen worauf wir alle heute viel zu schnell und gerne Vergessen.

Bei der großen Anzahl von Vetragspartnern die ein Privater heutzutage hat, vergißt man leider recht schnell auf die grundlegeneden Sachen, wie schriftliche Ausfertigungen usw.

Aus meiner Erfahrung, mach mal ganz schnell (schriftlich, eingeschrieben) einen Rechungseinspruch, warte die Reaktion ab und guck in der Zwischenzeit mal zur RTR Website was die dazu sagen:

http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Telek ... ungsstelle
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Beitragvon Steffff » Mo 05 Feb, 2007 20:06

und, wie gings aus? schon news? würde wahrscheinlich alle interessieren
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Beitragvon completehilfe » Mo 05 Feb, 2007 21:01

sonntags-surfer hat geschrieben:Also die mündlichen Nebenabreden (Anrufe beim Support) wirst du wahrscheinlich nicht geltend machen können, da du gemäß 30.3 der AGB gültig für Vertragsabschlüsse vor 1.10.2006 bekräftigst, daß es keine solchen gibt.


Nein, da irrst du dich. Diese Klausel gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

Inode AGB
30.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.


Wenn es so wäre wie du geschrieben hast, würde die AGB-Klausel gegen das KSchG verstoßen. Eine genauere Erklärung zu Klauseln dieser Art findest du auch hier.

roro hat geschrieben:Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen.


Es gibt die RTR, die AK und den VKI. Man kann sich auch wehren ohne dass man gleich viel Geld für einen Rechtsanwalt ausgibt.

@Wohlschlager
Ich habe vor einiger Zeit eine Anleitung geschrieben, wie man sich kostenlos und effektiv gegen ungerechtfertigte Rechnungen wehren kann. Du findest sie hier.
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Beitragvon Wohlschlager » Do 15 Feb, 2007 09:26

Leider noch keine news - alle "gesammelten" Unterlagen und Aufzeichnungen wurdem dem Anwalt übergeben - aber alle die es interessiert halte ich natürlich am laufenden ..... !!!
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