Also die mündlichen Nebenabreden (Anrufe beim Support) wirst du wahrscheinlich nicht geltend machen können, da du gemäß 30.3 der AGB gültig für Vertragsabschlüsse vor 1.10.2006 bekräftigst, daß es keine solchen gibt.
Wie lange zurück verrechnet werden kann, kann ich jetzt auf die schnelle nicht Beantworten.
Aber was sehr wohl zum tragen kommen wird, ist daß du den Anbieter nicht schriftlich auf sein Versäumnis aufmerksam gemacht hast, obwohl du den Fehler bemerkt hast.
Trotz der Einrichtung eines telefonisch erreichbaren Supports ist über alle Belange in Vertragsfragen und Rechnungswesen noch immer schriftlich Korrespondenz zu führen, da nur dieses vor Gericht standhalten wird.
Natürlich möchte ich nicht sagen, daß du selber schuld wärst, sondern möchte nur Aufzeigen worauf wir alle heute viel zu schnell und gerne Vergessen.
Bei der großen Anzahl von Vetragspartnern die ein Privater heutzutage hat, vergißt man leider recht schnell auf die grundlegeneden Sachen, wie schriftliche Ausfertigungen usw.
Aus meiner Erfahrung, mach mal ganz schnell (schriftlich, eingeschrieben) einen Rechungseinspruch, warte die Reaktion ab und guck in der Zwischenzeit mal zur RTR Website was die dazu sagen:
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Telek ... ungsstelle