ACHTUNG bei INODE

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon hardliner » Mo 29 Aug, 2005 13:32

Interessant! Muss mal fragen was da wirklich los war. So direkt war ich ja nicht involviert. Hab nur vom Sohn meines Cousins erfahren dass er 80% des Knebels für seinen verstorbenen Vater nachträglich abdrücken muss!
Er ist selber Dr. Jur., WirtschaftsprĂĽfer und Steuerberater und da glaube ich schon, dass er sich mit rechtlichen Dingen auskennt!
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Beitragvon knuddi » Mo 29 Aug, 2005 13:39

also, dass erbverfahren dauert 6wochen bis 3 monate bis zu der 1.sitzung.

wenn keiner das erbe abnimmt, erbt autom. die gemeine und das ohne jegliche verpflichtung.

also bekommt inode kaum etwas.

erben können ja unverbindlich erben, übersteigt die schulden den guthabenswert. könnens ablehnen.

schulden können nur in höhe des erbwertes bei unverbindlicher erbung binnen 6 wochen gestellt werden. danacht sind evt. schulden getilgt.

also wenn keiner erbschaft antritt, so erbt es die jeweilige wohnsitzgemeinde ohne jeglicher verpflichtung.
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KNr 92926 ....upc=31573833

Wer sind nun die Bösen? UPC-inode(die weissen)?
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Beitragvon Adream » Mo 29 Aug, 2005 13:39

knuddi hat geschrieben:Nicht aber bei INODE:
Da müssen die Erben bzw. falls keine vorhanden der Nachlassverwalter rechtskräftig kündigen, sonst läuft der Vetrag auf unbestimmte Zeit weiter und wird als Forderung bei der Nachlassverhandlung geltend gemacht! Zumindest die Zeit bis zum nächsten Kündigungstermin (12 oder 6 Monate) ist auch im Todesfall zu berappen!

hm, mein erbe ist gemeinde wien und die haben mehr rechtsanwälte als inode an mitarbeitern und etwas mehr geld als inode ....


Da bekommt der satz

bis das der tot uns scheidet

eine ganz andere Bedeutung

- einmal INODE immer INODE
:rotfl:
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Beitragvon hardliner » Mo 29 Aug, 2005 13:44

Neptunus hat geschrieben:Mein Posting war ja auch nicht auf diese Vertragsbedingung bzgl. Ableben bezogen, sondern darauf dass Inode offenbar Kunden hat, die permanent längere Ausfälle ihrer Zugänge in Kauf nehmen müssen.

Haben das andere ISPs auch?

Dass Inode westentlich billiger ist als die TA und manche andere Provider stimmt schon, und das ist auch gut so.


Ich hab eigentlich im allgemeinen keine längeren Ausfälle. Der längste Ausfall war vor etwa 10 Tagen, vor meinem Urlaub, für ~11h. Da ging nach einem kurzen Stromausfall auf einmal nichts mehr! Der andere, ~4h, war im Mai 2004 als ein Bagger beim Bau der S1, am Knoten Vösendorf, das LWL-Kabel zerstörte.
Sonst hatte ich keinerlei Ausfälle, abgesehen davon dass mein Modem (ST516i) seit dem letzten Gewitter/Stromausfall hinüber ist. Verwende im Moment mein privates ST530i. Die TA hat im Moment keinen Bock drauf mein Modem zu ersetzen.
Wenn keine externen Einflüsse (HW- und SW-Updates, Sicherungen. Stromausfälle) dazukommen bin ich 30 Tage im Monat zu je 24h online!
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Beitragvon hardliner » Mo 29 Aug, 2005 13:47

knuddi hat geschrieben:also, dass erbverfahren dauert 6wochen bis 3 monate bis zu der 1.sitzung.

wenn keiner das erbe abnimmt, erbt autom. die gemeine und das ohne jegliche verpflichtung.

also bekommt inode kaum etwas.

erben können ja unverbindlich erben, übersteigt die schulden den guthabenswert. könnens ablehnen.

schulden können nur in höhe des erbwertes bei unverbindlicher erbung binnen 6 wochen gestellt werden. danacht sind evt. schulden getilgt.

also wenn keiner erbschaft antritt, so erbt es die jeweilige wohnsitzgemeinde ohne jeglicher verpflichtung.

Meine Mutter starb auch voriges jahr und war mit EUR 5.500,-- (Krankenhaus, Volkshilfe, Krankentransporte, usw) völlig überschuldet.
Da ist es logo wenn mann das Erbe nicht annimmt, vor allem wenn man/frau in einer Mietwohnung gelebt hat.
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Beitragvon roro » Mo 29 Aug, 2005 13:54

Neptunus hat geschrieben:Mein Posting war ja auch nicht auf diese Vertragsbedingung bzgl. Ableben bezogen, sondern darauf dass Inode offenbar Kunden hat, die permanent längere Ausfälle ihrer Zugänge in Kauf nehmen müssen.

Haben das andere ISPs auch?

Dass Inode westentlich billiger ist als die TA und manche andere Provider stimmt schon, und das ist auch gut so.


Wenn wir schon bei den AGBs von Inode sind

17.8. Für den Auftraggeber ist das Vertragsverhältnis kündbar, wenn der in den Leistungsbestimmungen enthaltene Leistungsumfang in einem wesentlichen Punkt trotz Aufforderung über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen von Inode nicht eingehalten wird. Das außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls dieser Mangel auf eine Unterversorgung des Standortes des Anschlusses zurückzuführen ist und der Auftraggeber diesen Mangel bei Vertragsabschluss kannte oder kennen musste oder die Kündigung nach Behebung des Mangels erfolgt.


@hardliner: Könntes es sein, dass der Vertrag nicht mit der Person sondern mit einer Firma des Verstorbenen abgeschlossen wurde. Denn hier gelten dann andere Richtlinien.
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Beitragvon jutta » Mo 29 Aug, 2005 13:55

<ot>"unverbindlich erben" gibts nicht. man kann nur eine unbedingte oder bedingte erbserklaerung abgeben oder sich entschlagen.</ot>
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Beitragvon hardliner » Mo 29 Aug, 2005 14:04

Hab mich bei Wolfgang, dem Sohn meines Cousins, gleich mal schlau gemacht: Wolfgang stellte erst fest, dass mein Cousin einen Internetzzugang bei INODE hatte, als die Mahnung von INODE kam, da das Geld wegen Todesfallsperre nicht eingezogen werden konnte. Eine sofortige Kündigung wurde wegen Fristversäumnis (max. 14 Tage nach Todesfall!!) abgelehnt. INODE nahm hier eine "stillschweigende Vertragsübernahme" (was immer das auch ist) an, und war zu keiner Kulanz bereit!
Gerade bei einem plötzlichen und völlig unvorhersehbarem Todesfall hat man andere Sorgen als so einen völlig beschissenen Netzzugang zu kündigen! Zudem man ja als "Erbe" nichts von den finanziellen Gebarungen und Verpflichtungen des Erblasser weiß, und derst durch mühsames Studium der Belege draufkommt!
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Beitragvon roro » Mo 29 Aug, 2005 14:10

@hardliner: Das finde ich recht hart, vor allem wo in den AGBs eine Beantragung durch einen Dritten steht. Ich frage mich da schon wie man stillschweigend etwas Beantragen kann. Aber das wäre vielleicht eine Frage an unsere Rechtsexpertin jutta.
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Beitragvon jutta » Mo 29 Aug, 2005 14:33

ich lese ohnehin mit ... faelle, die man nur zum teil kennt, zu beurteilen ist aber immer schwierig. den aktuellen agb widerspricht der geschilderte sachverhalt jedenfalls, allerdings weiss ich nicht, ob die damals schon in kraft waren.

stillschweigende rechtshandlungen gibt es, aber ihr vorliegen kann nicht so einfach angenommen werden. da muesste der erbe (oder sonst jemand) zb die rechnung bezahlt haben oder sonstwas woraus inode zweifelsfrei schliessen haette koennen, dass sie den internet-zugang weiter haben wollen.

moeglicherweise wars auch einfach ein irrtum der rechnungsabteilung und der erbe hatte keine nerven, mit denen zu diskutieren, was kurz nach einem todesfall in der familie ja verstaendlich waere.

man muss im todesfall die diversen dauerschuldverhaeltnisse im allgemeinen auch nicht *kuendigen*, sondern nur den jeweiligen vertragspartner vom ableben *verstaendigen*. (unterlaesst der nachlassverwalter/erbe das, wird er moeglicherweise ersatzpflichtig.) die kontoauszuege auf allfaellige dauerauftraege und abbuchungsauftraege durchzusehen, ist also nie falsch. (das gilt ja nicht nur fuer den internetzugang, sondern auch fuer miete, strom/gas, telefon, radio, diverse abos ....)
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Beitragvon knuddi » Mo 29 Aug, 2005 16:31

jutta hat geschrieben:

man muss im todesfall die diversen dauerschuldverhaeltnisse im allgemeinen auch nicht *kuendigen*, sondern nur den jeweiligen vertragspartner vom ableben *verstaendigen*. (unterlaesst der nachlassverwalter/erbe das, wird er moeglicherweise ersatzpflichtig.) die kontoauszuege auf allfaellige dauerauftraege und abbuchungsauftraege durchzusehen, ist also nie falsch. (das gilt ja nicht nur fuer den internetzugang, sondern auch fuer miete, strom/gas, telefon, radio, diverse abos ....)


also ein pensionskonto wird sofort nach bekanntgabe gesperrt, ein evt. erbe hat da keinen zugriff mehr.

es kommt jetzt auf die bank an, die dann die einzugsadis verständigt.
bei daueraufträgen, weiss ich nicht ob es verständigungen gibt.

der nachlassverwalter bekommt den akt nach 2-6 wochen. also vergehen 2wochen bis 3 monate, bevor etwas geschieht.

abos und ähnliches muss der erbe nicht übernehmen.

ausnahmen sind firmen, die dann weitergeführt werden von erben oder käufern.

also inode wird kaum den grabstein pfänden ...
bei konkurs ist der nachlasverwalter zuständig.

also ein geschäft eines verstorbenen zu übertragen, ginge nur dann, wenn der eine einverständniserklärung unterschreibt.

also eine verkaufte firma, kann man sich den neuen besitzer kaum haftbar machen.

und bei einem verstorbenen, den erben nur fĂĽr evt. schulden, nicht fĂĽr neue schulden. (meistens 1 mon. bis bekanntgabe)

bei einem unwetter wegerissene haus und somit neue wohnung, bzw. ausgewandert wirds auch kaum klappen, weil inode kaum usa entbĂĽndelt.

also solche klagen bringen ausser spesen nichts - auch wenn agb oder gesetz anderst ist.
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Beitragvon jutta » Mo 29 Aug, 2005 17:28

knuddi: erbrecht muss man nicht ohne grund studieren ;)
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Beitragvon knuddi » Mo 29 Aug, 2005 17:41

jutta hat geschrieben:knuddi: erbrecht muss man nicht ohne grund studieren ;)


was bringt es dem forderer, wenn kein geld da ist?
spesen sind ja kein gewinn - ausser bei politikern, die die spesenpauschale ĂĽberschreiten, bekommen die spesen ersetzt und die pauschale ist dann der gewinn
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Beitragvon painful » Di 06 Sep, 2005 01:19

hallo sorry habe auf das hier komplett vergessen *gg* ich muss sagen der der mich wicht nennt ... naja wenn du für ene arbeit internet brauchst und das in der nacht und du nächsten tag termine hast denk mal nach ?? bin ich deswegen ein wicht weil ich anrufe was soll ich denn machen ?? beten ?? und nochw as zuerst mal fragen ! ich habe keinen VERTRAG bekommen ich war bei einem INODE vertragspartner in klagenfurt der mich NICHT aufgeklärt hat über alles ! er hatte nur ein A4 Zettel wo er ausfüllte wie ich heiße KONTO natürlich und das produkt und fertig war die maus dann nach 2 - 3 wochen kam mal das modem ende der geschichte !!!! also bitte zuerst nachdenken dann reden und danke jutta ;) , so hoffe ich komme bald weg ... aja einer wollte ja noch wissen welcher anbieter das is ... das is linea 7 , lg gus
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Beitragvon jutta » Di 06 Sep, 2005 05:27

<ot> wenn du den internetzugang dringend fuer die arbeit brauchst, hast hoffentlich eine backup-loesung (einwahl, umts-handy oder was auch immer), denn unterbrechungen koennen auch beim besten provider passieren und wartungsarbeiten finden fast immer in der nacht statt </ot>

auf dem "zettel" den du ausgefuellt und unterschrieben hast, stand sicher, dass du die agb akzeptierst. lern daraus etwas fuer dein weiteres leben.

ausserdem sind vertraege (bis auf wenige ausnahmen) formfrei. ob schriftlich, muendlich oder konkludent aendert nichts am inhalt des vertrages und an der bindenden wirkung.
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