e-card: nur TA, UTA? I-Net Zugang nur für E-card?

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
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Beitragvon pc_net » So 06 Mär, 2005 16:29

nochwas: der gesamtaufwand birgt nicht nur die anbindung der ärzte in sich - es müssen zb. auch die chipkarten produziert und verteilt werden ... auch die edv-systeme der verschiedenen sv-träger (die aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen vorgaben auch unterschiedlich organisiert sind) müssen angepaßt werden um das e-card-system mit daten versorgen zu können ...

und was ich nochmal betonen möchte: die einführung der e-card geschieht im gesetzlichen auftrag auf kosten der versicherten ...

sh. dazu §31a ASVG

4. UNTERABSCHNITT
Elektronisches Verwaltungssystem
ohne Titel - (ELSY)

§ 31a. (1) Der Hauptverband hat für den gesamten Vollzugsbereich der Sozialversicherung ein elektronisches Verwaltungssystem (im folgenden ELSY genannt) flächendeckend einzuführen und dessen Betrieb sicherzustellen. Das ELSY hat die Verwaltungsabläufe zwischen Versicherten, Dienstgebern, Vertragspartnern und diesen gleichgestellten Personen sowie Sozialversicherungsträgern zu unterstützen und ist so zu gestalten, daß die von den Sozialversicherungsträgern zu vollziehenden Gesetze weitgehend ohne papierschriftliche Unterlagen vollzogen werden können. Seine Bestandteile (Chipkarten, autorisierte Lesegeräte, Programme) sind verbindlich im Rahmen der jeweils vorgesehenen Aufgaben zu verwenden.

(2) Das ELSY hat Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Auf die im ELSY verwendeten Daten sind die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 anzuwenden. Die innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten sind bundesweit einheitlich und als Schlüsselkarten zu gestalten, die auch die Authentifizierung des Karteninhabers (der Karteninhaberin) im elektronischen Verkehr ermöglichen und dem (der) berechtigten Verwender(in) nach Zustimmung des (der) Betroffenen den Zugriff auf persönliche Daten, die bei anderen Stellen gespeichert sind, möglich machen. Die Schlüsselfunktion innerhalb des ELSY darf auch mit Hilfe der Funktion der Bürgerkarte (§ 2 Z 10 des E-Government-Gesetzes) ausgeführt werden. In diesem Fall wird eine allfällige Verwendungs- oder Vorlagepflicht der innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten hinsichtlich dieser Funktion durch die Verwendung der Bürgerkarte erfüllt. Wird die Bürgerkarte auf einer innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarte aufgebracht, so dürfen die für die Bürgerkartenfunktion notwendigen Daten, insbesondere die Stammzahl des Karteninhabers (der Karteninhaberin), auf dieser Karte gespeichert werden. Die Anwendung einer innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarte für die Bürgerkartenfunktion ist ein mit dem ELSY vereinbarer Zweck im Sinne des Abs. 4.

(3) Auf den innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten dürfen nur folgende Daten gespeichert werden:
1.

Angaben zur Person, für die die Chipkarte ausgestellt wurde:
a)

Namen, Geburtsdatum, Geschlecht;
b)

Versicherungsnummer (§ 31 Abs. 4 Z 1);
2.

Bezeichnung des Chipkartenausstellers, Datum der Ausstellung und Chipkartennummer samt Gültigkeitskennzeichnung;
3.

sonstige Daten, deren Speicherung bundesgesetzlich vorgesehen ist.

Es ist Vorsorge zu treffen, dass der Zugang zu elektronisch gespeicherten personenbezogenen Daten mittels der innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten bis spätestens 31. Dezember 2010 durch PIN oder biometrische Merkmale abgesichert wird.

(4) Bestandteile des ELSY dürfen für andere als Sozialversicherungszwecke nur mit bundesgesetzlicher Ermächtigung und nur so weit verwendet werden, als dies mit dem Zweck des ELSY nicht unvereinbar (§ 6 Abs. 1 Z 2 DSG 2000) ist. Zu Fragen der Unvereinbarkeit neuer Verwendungszwecke sowie zu Fragen der Speicherung von Daten auf den innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten ist der Datenschutzrat unter Setzung einer angemessenen Frist anzuhören.

(5) Für Zwecke der medizinischen Versorgung des Karteninhabers (der Karteninhaberin) können auf ausdrückliches Verlangen des (der) Betroffenen jene medizinischen Daten auf den innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten gespeichert werden, die für den (die) Betroffene(n) im medizinischen Notfall von entscheidender Bedeutung sind (Notfallsdaten). Zur Eintragung, Änderung und Löschung von Notfallsdaten auf den Chipkarten sind nur entsprechend geschulte Personen auf der Grundlage gesicherter medizinischer Daten berechtigt; das Auslesen der auf den Chipkarten gespeicherten Notfallsdaten ist nur unter denselben Sicherheitsbedingungen möglich, die für ELSY-Anwendungen vorgesehen sind. Das Nähere ist durch Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen zu regeln.

(6) Das Erheben, Verlangen, Annehmen oder sonstige Verwerten von den auf den Chipkarten gespeicherten Notfallsdaten für andere Zwecke als jene der medizinischen Versorgung des Karteninhabers (der Karteninhaberin) ist verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht - sofern die Tat weder den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet noch nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist - eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 18 890 € zu bestrafen.
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Beitragvon pc_net » So 06 Mär, 2005 16:31

derbeste hat geschrieben:Und was tun, wenn der Patient seine Karte vergessen hat? Keine Abrechnung möglich?


es gibt regelungen, was dann zu tun ist ...

nachtrag:
http://www.chipkarte.at/esvapps/page/pa ... 291&p_id=5

Patient hat e-card nicht dabei
Für den in der Praxis nicht ausschließbaren Fall, dass die sozialversicherte Person weder die e-card noch die Bürgerkarte mit sich führt, ist die Sozialversicherungsnummer einzugeben und die Konsultation mit der o-card zu signieren.

Dieser Prozess ist pro Abrechnungszeitraum nur in begrenzter Anzahl zulässig, d.h. es wird für diesen Vertragspartner ein Limitzähler dekrementiert.

Um den Limitzähler des Vertragspartners entsprechend zu inkrementieren, bringt die sozialversicherte Person die e-card oder Bürgerkarte nach. Mit der o-card signierte Konsultation(en) für den aktuellen Abrechnungszeitraum werden mit einmaligem Stecken der e-card bzw. der Bürgerkarte nachsigniert.
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Beitragvon derbeste » So 06 Mär, 2005 16:41

@pc_net:
Mag ja für die Karte gelten, aber die Adaptierung an die eigene EDV bzw. Neuanschaffung für die EDV bleibt beim Arzt-ohne finanzielle Entschädigung!
Und wenn das Kastl von der Versicherung einmal kaputt ist, dann darf wieder der Arzt dafür aufkommen.
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Beitragvon hardliner » So 06 Mär, 2005 17:00

lordpeng hat geschrieben:>es wird, wie immer bei unterschiedlichen systemen, nur eine einheitliche schnittstelle zur verfügung gestellt - die anpassung muss vom jeweiligen hersteller der arzt-software erfolgen ...

also in der übermittlung der daten sehe ich das geringste problem, das funktioniert ja auch bei den telebanking, elda und finanzonline problemlos ...

IMHO wär ein normaler Internetzzugang und eine Übertragung mittels https völlig ausreichend. Nur da könnten UTA und Konsorten nicht ordentlich mitschneiden.
In vielen Fällen ist nämlich eine eigene entbündelte Leitung erforderlich, wenn auf der "alten" bereits ADSL o. ä. läuft.
Da es sich bei diesem "E-Card-Diensten" einen "priorisierten Dienst" handelt, kann die TA im Falle von Leitungsknappheit andere (private) xDSL-oder Telefon-Leitungen abschalten. Ist wie bei den Leitungen der Feuerwehr, Notruf- und anderen Zivilschutzdiensten.
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Beitragvon pc_net » So 06 Mär, 2005 17:04

es wird kein arzt gezwungen sich eine edv-ausstattung anzuschaffen ...

http://www.chipkarte.at/esvapps/page/pa ... 5#pd824389

und warum soll bitte die SV dem arzt die edv-anlage bezahlen? soweit kommts noch ... ich habe fast den eindruck, du bist auch der meinung, dass die sozialversicherung den versicherten eine edv-ausstattung bezahlen soll, damit diese die informationen über sv-recht im internet betrachten können ;) ...

zur thematik defekte gina-box, kann ich nichts sagen da ich darüber keine genaue informationen habe - aber nachdem die wartungskosten von der sv übernommen werden, wird, sofern keine mutwillige beschädigung nachweisbar ist, IMHO auch bei defekt ein kostenloser austausch erfolgen ...
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Beitragvon derbeste » So 06 Mär, 2005 17:19

pc_net hat geschrieben:es wird kein arzt gezwungen sich eine edv-ausstattung anzuschaffen ...


doch! Siehe Deinen Link. Zumindest Tastatur und Bildschirm.

Klar, ist kein Vermögen, aber hier gehts ums Prinzip!
Das ist so, als ob Dein Stromanbieter verlangt, Du müßtest Dir jetzt diese Sachen zulegen, damit man mit Dir abrechnen kann. (wenn Dir der Stromanbieter nicht gefällt, dann nimm halt den Hausbesitzer, Vermieter...)

Was wäre da für ein Aufstand!
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Beitragvon hardliner » So 06 Mär, 2005 17:27

Meiner Meinung nach ist die E-Card ein programmierter "Schuss in den Ofen"!
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Beitragvon derbeste » So 06 Mär, 2005 17:29

@hardliner
v.a. schade um das viele Geld!
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Beitragvon hardliner » So 06 Mär, 2005 17:32

derbeste hat geschrieben:@hardliner
v.a. schade um das viele Geld!

Bisher musste man die Krankenscheingebühr nur bezahlen, wenn man Leistungen in Anspruch nahm.
Die E-Card-Gebühr muss jeder, auch der "nicht Versicherte", Bürger Österreichs bezahlen!!
Auch wenn er keine Leistungen in Anspruch nimmt!
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Beitragvon erdie » So 06 Mär, 2005 17:39

wird zeit dass die e-card endlich kommt, dieser schei* krankenschein papierkram, anfordern, nachbringen, blablabla geht ja auf keine kuhhaut...
...
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Beitragvon hardliner » So 06 Mär, 2005 17:46

erdie hat geschrieben:wird zeit dass die e-card endlich kommt, dieser schei* krankenschein papierkram, anfordern, nachbringen, blablabla geht ja auf keine kuhhaut...

Wenn'st so viel "krank" bist und "blau" machst - selber schuld.
Ich war seit 15 Jahren bei keinem Arzt!
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Beitragvon computerherby » So 06 Mär, 2005 18:09

hardliner hat geschrieben:Da es sich bei diesem "E-Card-Diensten" einen "priorisierten Dienst" handelt, kann die TA im Falle von Leitungsknappheit andere (private) xDSL-oder Telefon-Leitungen abschalten. Ist wie bei den Leitungen der Feuerwehr, Notruf- und anderen Zivilschutzdiensten.
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Beitragvon hardliner » So 06 Mär, 2005 18:11

computerherby hat geschrieben:
hardliner hat geschrieben:Da es sich bei diesem "E-Card-Diensten" einen "priorisierten Dienst" handelt, kann die TA im Falle von Leitungsknappheit andere (private) xDSL-oder Telefon-Leitungen abschalten. Ist wie bei den Leitungen der Feuerwehr, Notruf- und anderen Zivilschutzdiensten.
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Glaubst wenigestens DU, was Du da schreibst?

Lies das TKG.
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Beitragvon erdie » So 06 Mär, 2005 18:18

hardliner hat geschrieben:
erdie hat geschrieben:wird zeit dass die e-card endlich kommt, dieser schei* krankenschein papierkram, anfordern, nachbringen, blablabla geht ja auf keine kuhhaut...

Wenn'st so viel "krank" bist und "blau" machst - selber schuld.
Ich war seit 15 Jahren bei keinem Arzt!
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ich sag nur eins: kontrolltermine: zahnarzt, hautarzt, jährliche gesundenuntersuchung

Und ob und wieoft jemand krank wird kann sich mensch leider nicht aussuchen - na*i vollko*er!
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Beitragvon computerherby » So 06 Mär, 2005 18:53

hardliner hat geschrieben:Lies das TKG.
H.


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