hardliner hat geschrieben:Für mich hat der Hoster für alle Folgeschäden aufzukommen, die durch das Ansurfen dieser Websites enstanden sind, da er seine Pflichten, sprich die Sicherung der Webseiten gegen unberechtige Eingriffe, auf das Gröbste vernachlässigt bzw. nur unzureichend umgesetzt hat.
du hast eh dein Urteil schon gefasst; und leider sitzen bei Gerichten zu wenig Leute mit Sachverstand ...
Was kann der Hoster dafür bzw. wie soll er es überprüfen ob sich der Hostingkunde irgendwelchen unsicheren PHP-Dreck hochladet? Wie soll er prüfen ob der Kunde oder ein Dienstleister des Kunden nicht gerade in China sitzt?