anscheinend nicht:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail.
Ihr Einwand der Minderjährigkeit entlastet Sie nicht von Ihrer
Zahlungspflicht.
Gemäß unseren AGB ist die Anmeldung nur Personen über 18 Jahren gestattet. Bei
der Anmeldung ist zusätzlich per Mausklick zu bestätigen, dass der Kunde
mindestens 18 Jahre alt ist.
Soweit sich Ihr Kind, für uns nicht ersichtlich, den Zugang mittels
arglistiger Täuschung über sein Alter erschlichen hat, stellt dies eine
unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB dar. Sie haften für die
Handlung Ihres Kindes.
Unsere Zahlungsaufforderung erhalten wir daher aufrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Paschke
so die a***hlöcher...
Schiwi hat geschrieben:devilsown hat geschrieben:ich habe denen jetzt einfach eine e-mail geschrieben von wegen mein 13 jähriger bruder hätte sich unerlaubt und ohne zustimmung mit fiktiven daten angemeldet und das ich um sofortige kündigung und vielfache entschuldigung bitte... hoffentlich sind sie kulant.
falls nicht, könnten sie mir glaube ich nicht viel, da ein 13 jähriger einen solchen vertrag ohnehin nicht abschließen darf.
vielen dank für eure hilfe!
mfg
andreas
das sollte bei alphaload und konsorten reichten!
Die werden sicher nicht klagen und ip ausheben lassen!
Schon gar nicht wenn ein minderjährige das versucht hat. Die AGB und klauseln sind auch nicht astrein. Hab da schon mehrer Beiträge gesehen (zb bei Bizz, das Fass ohne Boden)