hardliner hat geschrieben:Kann außerdem erst dann kündigen, wenn ich es schwarz auf weiß habe, dass die TA als Rechtsnachfolger für ETEL eintritt. Sonst beibe ich auf den Abschlagskosten für die Bindefrist sitzen.
Ich glaube nicht, dass Du automatisch ein außerordentliches Kündigungsrecht hast, nur weil der Vertragspartner wechselt. Wenn die TA alle Rechte und Pflichten als Rechtsnachfolger übernimmt und die Produkte der bestehenden Kunden unverändert weiterführt, gibt es IMHO keinen ausreichenden Kündigungsgrund.
Anders sieht es aus, wenn sie tatsächlich Vertragsteile zum Nachteil des Kunden abändern (Speed, Volumen, Preis,...), dann kann man natürlich kündigen.
Da die TA wohl an den Kunden und nicht am Namen 'etel' und den Mitarbeitern von etel interessiert ist, werden sie wohl die Kunden halten wollen und ihnen keinen Grund liefern einfach so kündigen zu können. Also lass Dir nicht schon jetzt unnötig graue Haare wachsen. Solltest Du eine offizielle Information über eine Preiserhöhung bekommen (was ich nicht glaube), kannst Du dagegen Einspruch erheben und auf eine Kündigung Seitens der TA warten (die können dann nämlich immer noch die Preise für Dich stabil lassen um Dich als Kunden zu behalten -> kein Sonderkündigungsrecht). Dann musst Du erst einen neuen Anbieter suchen. Zumindest ist das gemäß der meisten AGB so. Also lese Dir mal Deine AGB genau durch...