computerherby hat geschrieben:OK: Verursacherprinzip. Um den Verursacher rauszufinden - nehmen wir mal den Download illegaler Software an - muss DER KLÄGER (nehmen wir auch an, dass es sich hierbei immer um den Anschlussinhaber handelt) die SCHULD beweisen. D.h., er muss über entsprechende Logs verfügen. Sonst hat er vor Gericht Probleme, seine eigene Unschuld zu beweisen und haftet. Selbst wenn er über Logs verfügen würde wäre unsicher, ob diese vor Gericht Rechtsgültigkeit haben, da er ja nicht als Provider sondern als Privatkunde auftritt.
So unproblematisch ist das Ganze nicht.
Wenn´s funzt ist es - ausser das es nicht den Nutzungsbestimmungen entspricht - Glück.
Das ist Unsinn : haftbar ist wers downgeloadet hat, nicht der Besitzer des Anschlusses; indem Moment wenn der Besitzer des Anschlusses sagt hier gibts mehrere Anschlüsse und ich wars nicht muss der Kläger wieder beweisen wers war. Ist einfach so. Dann werden die Festplatten analysiert denn nur das ist der Beweis für den Besitz illegaler software Fotos etc.
Und ich wette dass Columbo nicht persönlich erscheint
Und außerdem kann man auch als Hausgemeinschaft einen Internetanschluss mieten und Ihn vom gemeinsamen Budget bezahlen.
Dann erübrigt sich das Ganze da oben.
P.S Hercules Du hast mich flasch zitiert (hast Dich irgendwie vertan)