Also alles im Lot - A1 leitet die Leitung ein.
Bei vorhanderner Leerverrohrung schon.
Wenn aber die Zwischendecken durchbohrt werden müsste, dann dürfen
die Techniker das nicht bzw. erst durch Einholung einer Genehmigung.
Teilweise nicht mal Zwischenwände dürfen durchbohrt werden.
Nooto hat geschrieben:...und extremfälle wo sich der Techniker trotz idealer Bedingungen geweigert hat, eine Leitung weiter als 10m vom Hausanschluss entfernt zu installieren.
Ich würde das A1 mit dem Hinweis, daß sie sich den Auftrag an den Hut stecken können, zur Kenntnis bringen.
Was sind ideale Bedingungen? Mehr als 10m klingt nicht so als wenn dort eine direkte
Leerverrohrung vorhanden ist. Btw. wenn man nun denkt das durch eine kostenlose Herstellung
auch die Verrohrung im Haus installiert wird - dann ist es sicherlich besser den Auftrag an
den Hut zu stecken - dafür ist der Kunde zuständig das das Telefonkabel bis zum gewünschten
Ort verlegbar ist. Durch Techniker wird der Kunde unterstützt - machen muss dieser
eine Leerverrohrung etc. selber oder durch Techniker.
Es steht ja: "Die Verlegung der geeigneten Kabel können Sie selbst oder mit Hilfe eines Elektrikers beauftragen."
Können und nicht müssen.
Und am Schluß: "Gerne überprüfen auch unsere Techniker, ob die Leitungen vorhanden sind und verlegen die notwendigen Kabel."
Hier geht es um die Kabel. Und das steht ja ausser Frage das diese verlegt werden - nach vorhandensein
der Möglichkeit. In einem Haus wo der Kunde Eigentümer ist, wirds sicherlich leichter sein als in einem
Hochhaus wo eine Gesellschaft der Eigentümer ist und der Kunde(Mieter) nicht ermächtigt ist bauliche Veränderungen
zu genehmigen (siehe oben).