von Andreas Gloistein » Di 20 Feb, 2001 04:48
Was heißt: "Herabsetzung des Downloadlimits auf 3GB" ???
Die Realität sieht so aus: Das Downloadlimit wird mit 01.04.2001 (Terim für bestehende Kunden) auf 1 GB herabgesetzt. Jedes weiter MB wird dann mit ATS 0,78 verrechnet.
Aber jetzt kommts: Mit Schreiben vom 06.02.2001 wurde uns mitgeteilt, das sich am "Ablauf und Gebrauch der Produkte nichts ändern würde...". Merke dir das Datum: 06.02.2001! Nun habe ich durch Zufall (vom meinem Webhoster Viennaweb) von dieser Tarifänderung erfahren und INS (ergo RSLCom) gezwungen, mir jenes Schreiben zu faxen, welches "alle INS-Kunden in den nächsten Tagen erhalten werden" (Zitat Fr. Halwax Manuela vom 16.02.2001).
In besagtem Schrieben werden die Kunden (also wir) von den Änderungen in Kenntnis gesetzt und ihnen eine einmonatige Kündigungsfrist eingeräumt. Der Hammer an diesem Schreiben ist das Datum: 31.01.2001!!! Haben wir aufgepasst?
Und vor allem: haben wir (also IHR) dieses Schreiben schon? Nein? Dann würde ich schauen, dass ich es bekomme, denn am 28.02.2001 ist es für eine fristgerechte Kündigung ZU SPÄT. So, aber jetzt wird dem die Krone aufgesetzt: Mit Rechnung vom 05.02.2001 (heute erhalten) wird noch immer mit KEINEM WORT von den Konditionsänderungen gesprochen, welche übrigens schon mit 01.01.2001 WIRKSAM wurden. Offenbar hält INS (also RSLCom) absichtlich jenes Schrieben zurück, in dem die Kunden von den TATSÄCHLICHEN Tarif- und Konditionsänderungen informiert werden sollen. Ich habe heute jedenfalls schon mit dem Konumentenschutz telefoniert. Für die klingt das ein wenig nach Vertragsbruch. Muß aber natürlich erst noch näher überprüft werden...
Was die Probleme bei INS betrifft: Da dürfte es dem Vernehmen nach ziemliche interne Troubles geben. Wen wundert's. Ich war mit INS bis Dezember letzten Jahres im großen und ganzen zufrieden. Seit der Verschmelzung mit RSLCom kann man den Laden allerdings vergessen. Ich habe jedenfalls meine Kündigung schon abgeschickt...