Zwangstarifwechsel F.I.T.

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Zwangstarifwechsel F.I.T.

Beitragvon reddi » Di 14 Jul, 2009 09:53

hallo,

meine lebensgefährtin wurde dank agb änderung von einem FIT produkt um 29.90 auf ein FIT produkt um 39.90 umgestellt (ohne ihr zutun) . das alte produkt hat vollständig gereicht, allerdings wird nun bereits der neue betrag abgebucht.

angeblich wurde dies alles per email mitgeteilt (angegebene kontaktadresse).

hat man eine chance mit schriftlicher urgierung das alte produkt wieder zu bekommen?

rechtlich scheint dieses vorgehen ja in ordnung zu sein. agb änderung mit sonderkündigung ,...
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Re: Zwangstarifwechsel F.I.T.

Beitragvon Phil2002 » Mi 15 Jul, 2009 12:36

Damit der neue Vertrag gültig wird, musst du ihm erst zustimmen bzw Einspruch einlegen.
Dazu hast du im Normalfall ab Vertragsänderung einen gewissen Zeitrahmen.

Wenn deine Mindestvertragdauer abgelaufen ist, droh einfach mal mit Kündigung.
AON bietet ja zb auch so ein Paket an, soviel ich weiß.

lg
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Re: Zwangstarifwechsel F.I.T.

Beitragvon Fritz57 » Mi 22 Jul, 2009 08:59

Gibt es das alte Produkt noch ?

Im Prinzip kann (rein rechtlich) natürlich jeder Provider den Preis eines existierenden Produkts verändern. Wenn nun UPC das "kleinste" FIT aufgelassen hat und dich nach Ankündigung auf ein teureres Modell umstellt so hast du als Kunde (wieder rein rechtlich) wenig Möglichkeiten auf Einhaltung des alten Zustands zu bestehen. UPC hat natürlich keine Verpflichtung dich zu beliefern. Prinzipiell könnte daher UPC dir den Vertrag jederzeit kündigen. Wenn keine explizite Kündigungsfrist vereinbart ist, dann muß die Kündigungfrist nur angemessen sein. Grund braucht UPC nicht anzugeben.

In jedem Fall steht dir bei einer Vertragsverschlechterung ein Sonderkündigungsrecht zu - das ist aber wahrscheinlich nicht dass was du willst.

Etwas komplizierter ist die Sache wenn noch eine Mindestvertragsdauer läuft und du ev. bei der Installation einmalzahlungen geleistet hast. Hier ist denkbar, daß du einen teil als Schadenersatz geltend machen könntest.


In jedem Fall würde ich mal schriftlich Einspruch gegen die Umstellung erheben.

Fritz
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