grünspecht hat geschrieben:dr_med hat geschrieben:glaubts ihr eigentlich wirklich, dass ein vertriebspartner IRGENDWAS damit zu tun hat, wenn eure simkarten nicht kommen, oder die TA irgendwelche gebühren verrechnet, die sie so nicht kommuniziert hatten?!?!
Wie der Name "Vertriebspartner" schon sagt handelt es sich um eine Partner der, in diesem Fall von Telekom, in dessen Namen er Aufträge/Verträge mit dem Kunden vermittelt, und in dieser Funktion auch alle für den Auftrag relevanten Bedingungen und Auskünfte erteilten müsste. Wenn nun ein solcher Partner einen Auftrag zu bestimmten Bedingungen (kostenloser Anschluss, Freischaltung der SIM Karten ect) annimmt, dann hat er auch gegenüber dem Kunden die Pflicht diese vereinbarten Bedingungen bei seinem Partner (Telekom) durchzusetzen und Auskünfte darüber zu erteilen. Dazu hat ja die Telekom Vertriebspartner die ja auch Provision dafür bekommen.
So verstehe ich zumindest diese "Vertriebspartnerschaft".
Fred
Dann verstehst du diese "Vertriebspartnerschaft" leider falsch: bei allen Vermittlungsveträgen mit externen Vertriebspartnern behält sich der Auftragnehmer (in diesem Fall die TA) auch die Auftragsannahme vor, d.h. es steht der TA frei, den Auftrag anzunehmen oder nicht. Nimmt sie innerhalb der gesetzten Vertragsbedingungen an, gilt das auch, unabhängig vom Vermittlungspartner. Etwas anderes stellen Nebenabreden dar, die der Vermittlungspartner mit dem Kunden vereinbart. Diese muss sich die TA nicht anrechnen lassen, sie stellen ein bilaterales Thema zwischen Kunden und Vermittlungspartner dar.
Zum Thema: schickt die TA TROTZ gültiger Bestellung (und die kriegt der Kunde ja in Kopie) keine SIM-Karten f.d. Kombipaket aus, kann der Vermittlungspartner genau gar nichts dafür und ist auch nicht haftbar. Er kann aber, wie es die Rolle besagt, "vermitteln" und sich für den Kunden einsetzen.