mazinga11 hat geschrieben:dass ich erst in eimem halben jahr kündigen kann.
falls das mit "in einem halben jahr" zutrifft, kannst du auch *jetzt* kuendigen, denn nach den alten (fuer bestandskunden noch gueltigen) agb verlaengerte sich die vertragsdauer nach ablauf der mindestbindungsfrist immer um 6 monate. schau halt einmal nach, wann du den vertrag geschlossen hast. kundigungsfrist ist (alte agb) 2 monate vor dem jeweiligen kuendigungstermin.
disclaimer: ich gehe davon aus, dass du a) konsument bist und b) ein entbuendeltes produkt hast. ohne genauere auskuenfte von dir ist raten schwierig.