Kündigung bei Inode trotz Kündigungsfrist

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Kündigung bei Inode trotz Kündigungsfrist

Beitragvon Johann001 » Fr 09 Feb, 2007 09:08

Hallo,

Gibt es eine möglichkeit trotz Kündigungsfrist bei Inode zu kündigen z.B.: mit Stornogebühr? Wenn ja wie hoch ist die? Oder ist die gleich den Monatlichen Zahlungen?

Gruß
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Beitragvon jutta » Fr 09 Feb, 2007 09:13

ein vertrag ist keine katholische ehe. einvernehmlich kann man ihn daher jederzeit beenden. und das einvernehmen musst du mit der vertragspartnerin herstellen.

im allgemeinen wurden in aehnlichen fallen in der vergangenheit ca 80% vom normalpreis verrechnet. vielleicht findest du jemanden, der den vertrag uebernimmt?
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Beitragvon Koelner » So 11 Feb, 2007 14:54

Hi there !

Habe meist Abschlagszahlungen von ~50% erfahren. Bei Wohnungsumzug ohne der Möglichkeit das Produkt dort zu nutzen habe ich schon Kulanzlösungen ohne Abschlagszahlung gesehen.
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Beitragvon s » So 11 Feb, 2007 16:23

Koelner hat geschrieben:Hi there !

Habe meist Abschlagszahlungen von ~50% erfahren. Bei Wohnungsumzug ohne der Möglichkeit das Produkt dort zu nutzen habe ich schon Kulanzlösungen ohne Abschlagszahlung gesehen.


oder man wird "höflich gebeten" auf adsl von inode zu wechseln
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Beitragvon Johann001 » Mi 14 Feb, 2007 10:15

Also mir haben die auch 50% Angeboten.

So nun habe aber ich von unserer Rechtsabteilung erfahren das solche Kettenverträge in Österreich rechtswidrig sind. Also Verträge die sich automatisch verlängern wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Soll man sich auf einen Rechtsstreit einlassen?
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Beitragvon jutta » Mi 14 Feb, 2007 10:36

> So nun habe aber ich von unserer Rechtsabteilung erfahren das solche Kettenverträge in Österreich rechtswidrig sind

bloss handelt es sich beim internetzugang nicht um einen kettenvertrag, sondern um einen vertrag, der auf unbestimmte zeit geschlossen wird (aehnlich wie mietvertraege, strom-, gas-, wasserversorgung, die meisten dienstvertraege usw)
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Beitragvon s » Mi 14 Feb, 2007 11:58

aehnlich wie mietvertraege, strom-, gas-, wasserversorgung, die meisten dienstvertraege usw


nur das ich bei strom, gas (wasser? gibts da alternative anbieter?) täglich kündigen kann und mietverträge meistens auch nicht mehr als 3 monate kündigungsdauer haben.

bei inode darfst dich ja gleich weitere 6-12 monate gebunden fühlen, wobei ich hier absichltich 6-12 mo schreibe denn der punkt 4.2 der AGBs ist ja nett das hier nur 3 moante steht, aber wenn man sich den letzten satz ansieht... der für xDSL Privat und VOIP produkte auf die kündigungsfrist für business unter 4.1 verweist, sowie der absatz 4.3 der für verbraucher eine 6 monatige vertragsverlängerung vorsieht.


das, sowie das schleißige service bzw die nichterreichbarkeit der servicehotline haben mich von inode aka upc austria weggebracht.

sogar jeder mobilfunker hat schon "sim only" angebote ohne MVD... selbst ISPs kommen ohne MVD oder mit sehr kurzer MVD zurecht.
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Beitragvon jutta » Mi 14 Feb, 2007 12:15

<OT>
> wasser? gibts da alternative anbieter?

brunnen.
</OT>

der rest ist schlicht eine frage von kalkulation. die provider legen die anschaltungskosten halt auf die monatsbetraege um, weil sie angst haben, dass es interessent/inn/en umschmeisst, wenn realistische einrichtungskosten verrechnet werden. koennte man auch anders machen und wird im business-bereich ja zt auch anders gemacht.
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Beitragvon roro » Mi 14 Feb, 2007 12:15

KSchG

§ 15.

1. Verträge, durch die sich der Unternehmer zur wiederholten Lieferung beweglicher körperlicher Sachen einschließlich Energie oder zu wiederholten Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.
2. Ist die Gesamtheit der zu liefernden Sachen eine nach ihrer Art unteilbare Leistung, deren Umfang und Preis schon bei der Vertragsschließung bestimmt sind, so kann der erste Kündigungstermin bis zum Ablauf des zweiten Jahres hinausgeschoben werden. In solchen Verträgen kann die Kündigungsfrist auf höchstens sechs Monate verlängert werden.
3. Erfordert die Erfüllung eines bestimmten, im Abs. 1 genannten Vertrages oder von solchen Verträgen mit einer Gruppe von bereits bestimmten einzelnen Verbrauchern erhebliche Aufwendungen des Unternehmers und hat er dies dem Verbraucher spätestens bei der Vertragsschließung bekanntgegeben, so können den Umständen angemessene, von den Abs. 1 und 2 abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfristen vereinbart werden.
4. Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Kündigungstermin wirksam.
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