vialli hat geschrieben:Hallo,
ich kenn mich da bissl aus:
Sofern du deinen ERSTEN Breitbandanschluss (>256kbit/s downstream) zwischen 30.4.2003 und 31.12.2004 hergestellt hast, kannst du monatlich bis zu € 40,- bei deiner Arbeitnehmerveranlagung (L1) als Sonderausgabe geltend machen. (Nehm an das gilt auch für E1) Außerdem kannst du bis € 50,- einmalig für die Herstellung geltend machen.
Die steuerl. Begünstigung hat außerdem mit 31.12.2004 geendet. Für die Veranlagungsjahre 2003 und 2004 kann man - sofern im o.g.Zeitraum erstmals ein Breitbandanschluss installiert wurde - die steuerliche Begünstigung in Anspruch nehmen. Im aktuellen Jahr ist das sowieso nicht mehr möglich.
Abgesehen von der obigen steuerl. Förderung bleibt natürlich immer die Möglichkeit einen Teil der Telefon-/Internetkosten als Betriebsausgaben / Werbungskosten geltend zu machen. Als unselbständig Erwerbstätiger wird man dabei natürlich gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen müssen, dass ein Teil dieser Ausgaben wirklich beruflich bedingt ist.
Zu beachten ist auch, dass jeder sowieso ein Werbungskostenpauschale i.H.v. 132 Eur pro Jahr angerechnet bekommt. Sind die tatsächlich Werbungskosten niedriger, ist es daher überflüsssig diese gesondert bei der Veranlagung anzugeben.